Aufforderung zur Steuererklärung 2011, muss ich?

h00bi

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Hallo zusammen,

ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten dass ich eine Einkommenssteuererklärung für 2011(!) abgeben soll. Es geht dabei wohl primär um die Auszahlung einer alten Rentenversicherungsgeschichte, mein damaliger Arbeitgeber hat diese wohl unversteuert ausgezahlt. Der alte AG ist aber mittlerweile Insolvent, da komme ich nicht mehr an Infos ran.

Laut Finanzamt geht es um ca. 1950€ die der damalige AG scheinbar unversteuert ausbezahlt haben soll.

Grundsätzlich habe ich noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und will das in absehbarer Zukunft auch nicht tun (bitte keine Diskussion ob und wieviel Geld ich da möglicherweise verschenke).

MUSS ich das denn machen? 2011 ist verdammt lange her und der erste Gedanke war: ist das nicht verjährt o.ä.? Andererseits würden sie ja vermutlich nicht auffordern wenn es verjährt wäre, oder?
 
Steht denn dabei was passiert wenn du der Aufforderung nicht nachkommst ?
 
Ja, zumal es auch nur Menschen sind und entsprechend gibt es auch Freiräume.
 
Achtung Gefährliches Halbwissen.

Ich habe immer noch im Kopf, dass man eine Einkommenssteuererklärung immer machen muss, sobald man sich einmal dafür entschieden hat. Also entweder nie oder dann halt immer. Falls dem tatsächlich so sein sollte, wäre das hier ein Punkt, den man berücksichtigen muss. Vor allem, weil du ja anscheinend sonst keine machst.
Vielleicht kann dazu noch jemand etwas sagen.
 
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Natürlich hat der Arbeitgeber den Betrag unversteuert eingezahlt.
Die Versicherung hat Dir die angesparte Summe dann ausgezahlt und Du hattest sie zu versteuern.

So funktionieren betriebliche Altersvorsorgen ja.

Der Betrag wird unversteuert in die Versicherung eingezahlt - verringert dafür aber Dein Steuerbrutto -> Du zahlst all die Jahre weniger Steuern.
Am Ende der Laufzeit, oder bei Kündigung des Vertrages, wird die Summe an Dich ausgezahlt und muss von Dir versteuert werden.
Der Ansatzpunkt bei der ganzen Geschichte ist, dass man als Rentner einen niedrigeren Steuersatz hat als als Arbeitnehmer, also später, wenn das Geld ausgezahlt wird, weniger Steuern darauf entrichten muss, als man es über die Jahre als Arbeitnehmer getan hätte.

Idealerweise hättest Du dem Finanzamt jetzt einfach Deine 2011er Steuererkärung vorgelegt und nachgewiesen, dass Du den Betrag versteuert hast.
So wirst Du das jetzt dann wohl nachträglich machen müssen.
 
@Phear
Das stimmt so nicht. Habe aufgrund mehrfacher Wohnungswechsel immer mal wieder eine gemacht, wenn die Werbungskosten höher als die Pauschale war oder sonstige Gründe dafür sprachen und wenn nicht, dann auch keine gemacht. Bis jetzt hat sich das Finanzamt auch nicht gemeldet.

Ergibt sich aber auch aus dem Gesetz: So bist du verpflichtet, eine zu machen, wenn du in einem Jahr 2 Arbeitgeber hattest (zum Beispiel durch einen Jobwechsel). Wenn der neue Arbeitgeber die Werte des alten nicht berücksichtigt, was meist der Fall ist, dann muss du eine machen. Im Folgejahr jedoch nicht mehr, sofern du weiterhin beim neuen AG bist. Da dies so nahezu jedem mal im Leben passieren wird, müsste irgendwann ja jeder dazu verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Auch findet sich im EstG kein Paragraf, der einen dazu verpflichtet, weitere Steuererklärungen abzugeben, nur weil man mal eine gemacht hat, selbst wenn diese freiwillig war.
 
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Hi,

also ich kenne das auch so wer einmal eine gemacht hat muß es bis an sein Lebensende.
Mir ist es letztes Jahr passiert das ich eine Erinnerung im September vom Finanzamt bekam doch mal meine Steuererklärung abzugeben.
 
latte4711 schrieb:
Hi,

also ich kenne das auch so wer einmal eine gemacht hat muß es bis an sein Lebensende.
Mir ist es letztes Jahr passiert das ich eine Erinnerung im September vom Finanzamt bekam doch mal meine Steuererklärung abzugeben.

Nein. Solange man nicht verpflichtet ist, muss man das nicht immer wieder tun.
 
Also, ich komme wohl nicht drumrum. Ich darf aber ganz normal meine Werbungskosten und co. in Abzug bringen. Das ganze ist jetzt nur etwas kompliziert wegen 3 Arbeitgebern und zusätzlichem Insolvenzgeld. Daher hab ich mich jetzt erstmal bei Elster angemeldet, aber sicherheitshalber schon mal professionelle Hilfe in der Hinterhand.

hamju63 schrieb:
Am Ende der Laufzeit, oder bei Kündigung des Vertrages, wird die Summe an Dich ausgezahlt und muss von Dir versteuert werden.
Das ist hier aber nicht der Fall. Die Summe wurde an den Arbeitgeber ausgezahlt und dieser hat mir die Summe ausgezahlt.

Phear schrieb:
Ich habe immer noch im Kopf, dass man eine Einkommenssteuererklärung immer machen muss, sobald man sich einmal dafür entschieden hat.
Das stimmt so nicht.
Wenn du raus rechtlichen Gründen verpflichtet warst (Ehe & Co.) eine zu machen bist du das im Folgejahr nach Wegfall der Verpflichtung trotzdem. DANACH dann aber nicht mehr. Also angenommen du heiratest 2019 und lässt dich 2020 scheiden musst du 2021 nochmal Steuererklärung machen, 2022 aber nicht mehr.
Die Fachgebriffe hierfür hab ich vergessen, aber es ist ein weit verbreiteter Mythos.
 
@h00bi

Das ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass Du die Summe zu versteuern hast und nicht der Arbeitgeber.
 
Steurpflichtig als 0815-Privatperson ist man erstmal nicht. (Single, keine Kinder, normale Arbeitsanstellung)
Man wird z.B. Steuerpflichtig, wenn man sich eine PV-Anlage aufs Dach setzt oder generell Einnahmen aus selbstständiger Arbeit hat. Speziell im ersten Fall wird das Finanzamt aber auch auf die Zukommen zwecks Vorsteueranmeldung.
 
Also Steuererklärungspflichtig :D du weißt schon was ich meine ;)
War unglücklich ausgedrückt.
 
Kurze Rückmeldung:
Ich habe mir Steuerhilfe gesucht und in Abzug gebracht was möglich war. Aus dem Jahr waren halt auch so gut wie keine Belege für irgendwas aufzutreiben und ich konnte mich auch nicht an relevanten Krams erinnern.

Verjährung greift hier erst nach 10 Jahren.

Das Ende war dann ein Steuerbescheid über knapp 1300€ Nachzahlung (bei ca. 1950€ Auszahlung)
Gründe für die hohe Nachzahlung:
1) Unglücklicherweise habe ich in dem Jahr Insolvenzgeld bezogen, was den Steuersatz nach oben treibt.
2) Ich habe ab Mitte des Jahres beim neuen Arbeitgeber Lohnersatzleistungen erhalten und konnte dadurch keine Fahrtkosten für die zweite Jahreshälfte geltend machen.
3) Vater Staat darf sich hier enorm hohe Zinsen rauslassen.

Aus den 4000€ Nettoäquivalent die ich damals in die Rentenversicherung gepumpt habe wurden am Ende dann etwa 700€ Auszahlung.
 
Die Säumungszinsen sind in der Tat recht hoch, vor allem sind die null gekoppelt mit Leitzinsen am freien markt wie bspw. dem Eonia Zins für die Banken.
 
Und gelten in beide Richtungen. Sollte das Finanzamt bei dir säumig werden, dann bekommst du diese ebenso. Sie sind so hoch, weil sie die Leute dazu bringen soll, pünktlich zu zahlen. Wären sie am Leitzins gebunden, welche Wirkungen hätten sie den derzeit? :rolleyes:
 
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Natürlich gilt der Zins in beide Richtungen. Der Zins dient nicht dazu, dass jemand seine Schuld schneller oder langsamer begleicht.
Der Zins bestimmt den Wert des Geldes und im aktuellen Marktumfeld ist Geld, relativ gesehen, günstig, da der Zins niedrig ist.

Spitzzüngig ist es natürlich auch nur ein Zuschlag und kein Zins. Allerdings ist selbst der Stundungszins viel zu hoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
latte4711 schrieb:
also ich kenne das auch so wer einmal eine gemacht hat muß es bis an sein Lebensende.
Mir ist es letztes Jahr passiert das ich eine Erinnerung im September vom Finanzamt bekam doch mal meine Steuererklärung abzugeben.
Wer nur Steuerklasse 1 oder 4 hat wird, wenn der Arbeitgeber alles richtig macht, exakt die Lohnsteuer übers Jahr gezahlt haben, die er als Einkommensteuer hätte bezahlen müssen.
Bei 2,3,5 und 6 Kommen wir schon in die Fälle in denen man einfach alleine aus anderen Gründen abgeben muss.


h00bi schrieb:
Kurze Rückmeldung:
Ich habe mir Steuerhilfe gesucht und in Abzug gebracht was möglich war. Aus dem Jahr waren halt auch so gut wie keine Belege für irgendwas aufzutreiben und ich konnte mich auch nicht an relevanten Krams erinnern.

Verjährung greift hier erst nach 10 Jahren.

Das Ende war dann ein Steuerbescheid über knapp 1300€ Nachzahlung (bei ca. 1950€ Auszahlung)
Gründe für die hohe Nachzahlung:
1) Unglücklicherweise habe ich in dem Jahr Insolvenzgeld bezogen, was den Steuersatz nach oben treibt.
2) Ich habe ab Mitte des Jahres beim neuen Arbeitgeber Lohnersatzleistungen erhalten und konnte dadurch keine Fahrtkosten für die zweite Jahreshälfte geltend machen.
3) Vater Staat darf sich hier enorm hohe Zinsen rauslassen.

Aus den 4000€ Nettoäquivalent die ich damals in die Rentenversicherung gepumpt habe wurden am Ende dann etwa 700€ Auszahlung.

Das ist zunächst einmal für den ersten Absatz recht ärgerlich. Darum gebe ich allen Leuten immer den Tipp, Belege und vergleichbares immer sammeln, auch wenn man es nicht zunächst braucht. Denn sind wir mal ehrlich, was kommt denn in einem Jahr zusammen, 1 schmaler Leitzordner? Davon 10 Stück bekommt man nicht unter? Wenn wir jetzt noch mit Scannen, Foto und Excel anfangen .....

Bei der Nachzahlung könnte man dir schon vorwerfen, versteh das nicht Gemeinheit, dass du die Bescheide nicht aufmerksam gelesen hast. Dort steht, genauso wie bei Elterngeld "bedenken Sie das die Zahlung dem Progressionsvorbehalt unterliegt". Ob das jetzt richtig ist können wir gerne diskutieren, aber solange es drauf steht müssen wir uns leider alle dran halten.

Das mit den Zinsen verstehe ich nicht ganz. Es gibt derzeit vermehrt Einsprüche gegen die Zinsen, die das FA auch akzeptiert, da gibt es derzeit ein anhängiges Verfahren. Weiß aber nicht ob das auch für 2011 gilt.

Ich weiß ursprünglich hattest du es ja mal geschrieben, aber jetzt muss man es leider Gottes doch nochmal sagen, hättest du immer freiwillig abgegeben, hättest du etwas mehr für die Rentenkasse (Schwein) gehabt. Es ist wie immer, nachher ist man immer schlauer.
 

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