Ausbildung und Neben Job

toxic189

Lieutenant
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Jan. 2012
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Hallo meine Freunde :)

Ich habe ein paar Fragen, ich bin momentan in einer Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration.
Ich bin mir sehr Stark am Überlegen beim Kaufland eine Stelle anzunehmen, die Abends 2-3 mal die Woche wäre.

So meine frage ist, Ich verdiene bei meiner Ausbildung 477€ (Ja ich weiß nicht viel aber ich hatte keine wahl und war froh das ich was bekommen habe so kurzfristig)
Beim Kaufland würde ich weit mehr als 400€ bzw 450€ Verdienen. Da ich dafür nur 5h in der Woche kommen müsste aber dafür stellt er keinen ein meinte der Chef (Kenne ihn)

So nun ist die frage wegen dem Finanzamt, ich würde dann mehr als die Steuerfreie Grenze verdienen.
Nun ergeben sich 2 Fragen, wer muss dann die Steuern Zahlen bzw auf welchem Lohn werden Sie abgezogen und wie würde das mit den Sozialen abgaben aussehen ?!
Wie zb. Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung etc.

Würde mich über nützliche Antworten freuen :)

MFG
Dome ;)


EDIT: Habe nun gelesen das man die 48h Woche nicht überschreiten darf, doch Berufsschule zählt nicht mit dazu oder?!
Denn dann hätte ich eine 24h Woche alle 2 Wochen und eine 32h Woche ebenfalls alle 2 Wochen im wechsel...
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch Berufsschule ist Arbeitszeit, schließlich stellt der Betrieb dich frei.
 
Berufsschule ist natürlich Arbeitszeit und bzgl. Steuern musst du bei dem Gehalt glaube nur den 2. Job besteuern und die Steuern zahlst du und kleiner Tip hol dir erst das OK deines Arbeitgebers, denn er kann es verbieten (steht teilweise sogar in Arbeitsverträgen), da so dein primärer AG zum Teil nachteile hat wenn du durch den 2. Job dauernd ausgepowert bist und keine Leistung mehr bringst...
 
Achsoo Berufsschule zählt auch als Arbeitszeit?!...dann würde sich das garnicht richtig rentieren :/ ich mein dann könnt ich maximal 8 Stunden Arbeiten...pro woche (Arbeitsschutzgesetz)


Das OK habe ich von meinem Chef das is das kleinste Problem ich frage mich dann nur wie es andere machen?!
Die ne 40h Woche haben und danach noch en Nebenjob nachgehen ?!
 
Ich kenne keinen der neben einer Vollzeitstelle noch einen Nebenjob hat. Würde sowas auch nur bei einer Halbtagsstelle machen. Mir ist meine Freizeit wichtiger als die paar Kröten mehr, da ein Nebenjob auch mehr besteuert wird.
 
Die anderen mit Nebenjobs (da gibt es einige) die machen es ganz einfach: Sie erzählen keinem das sie über der erlaubten Arbeitszeit arbeiten.
Da kräht doch sowieso kein Hahn danach. Allerdings kann dein Ausbilder dir den Nebenjob auch im Nachhinein verbieten, wenn deine Ausbildung dadurch gefährdet wird (schlechtere Noten, Müdigkeit auf der Arbeit, usw).

Desweiteren kannst du den Zweitjob auf 400€-Basis (Minijob) nehmen und brauchst dir keine Sorgen zu machen.

Btw zählt bei der Berufsschule meines Wissens eine Schulstunde (45min) als volle Arbeitsstunde.
 
Also ich habe eine 40 Std. Woche in meinem Ausbildungsbetrieb, und Samstags arbeite ich dann nochmal 10 Std. in meinem Nebenjob. Hat bis jetzt keiner gemeckert.

Gruß
 
Du musst Dir echt überlegen, ob es sich lohnt.

Beim Arbeitgeber liegt Deine Lohnsteuerkarte und dort wirst Du mit Lohnsteuerklasse 1 besteuert (so nicht verheiratet)
Wenn Du Dir jetzt einen Nebenjobs suchst, bei dem Du mehr als 400 Euro bekommst, dann wird dieser Job, so ordnungsgemäß angemeldet, mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert.

Ich denke, die Option für Dich wäre ein 400 Euro Job, so der Arbeitgeber mitspielt.
Den solltest Du auf jeden Fall kontaktieren, denn er kann es untersagen.

Und die Berufsschule zählt selbstverständlich mit.
Es ist Arbeitszeit, die Du halt auf der Schulbank statt in der Firma verbringst.
 
Alles klar ;)
danke

Das heißt also wen ich einen 400€ Job ausübe kann man mir den nicht anrechnen bzw besteuern ?!
Aber wenn ich zusammen trotzdem auf die 8004€ komme bzw. 8924€ (920€ Werbungskosten)
Wird das Kindergeld nicht mehr überwiesen?! (Das wäre nur Interesse halber da ich meiner mum dann eben die 154€ geben würde)

Grüße ;)


PS: wie schon gesagt mein Chef sagt geht in Ordnung solang ich nicht im selben gewerbe Arbeite ;)
 
Die Kindergeldregelung gilt seit dem 01.01.2012 nicht mehr, also ist es letztendlich egal wie viel du dazu verdienst. Such dir nen <400€ Job und es ändert sich nichts an der Besteuerung deines Gehaltes. Alles was >400€ geht rate ich dir ab, denn es wird wie schon oben erwähnt mit Steuerklasse 6 besteuert.

Gruß
 
raptor trx schrieb:
DiSuch dir nen <400€ Job und es ändert sich nichts an der Besteuerung deines Gehaltes. Alles was >400€ geht rate ich dir ab, denn es wird wie schon oben erwähnt mit Steuerklasse 6 besteuert.

Kurze Ergänzung dazu: ab dem 01.01.2013 liegt die Grenze bei 450€!

Gruß
Kuddel
 
Ich kenne keinen der neben einer Vollzeitstelle noch einen Nebenjob hat.

Weil es die meisten Arbeitgeber auch nicht erlauben , dass man eine zweite Beschäftigung annimmt.
 
@Airbag, dann hatte ich wohl bisher immer Glück. In meinen Arbeitsverträgen stand immer, dass man dies vorher absprechen muss. Allerdings würde ich auch niemals auf die Idee kommen noch einen Nebenjob zu wollen. Bevor ich auf die Idee kommen würde, würde ich nach mehr Lohn fragen, Firma wechseln oder notfalls einen neuen Beruf erlernen.
 
dass man dies vorher absprechen muss

Das steht auch in fast jedem Arbeitsvertrag, dennoch liegt die Entscheidungsgewalt hier beim Arbeitgeber und der lehnt es meistens ab.
 
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