Ausbildungsende-> 2 Monate Frei -> Schule

Alkazaba

Lieutenant
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Okt. 2007
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Heyho,

ich werde im Laufe des Juni Monat meine 3 Jährige Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann abschließen und werde dann ab Anfang September die FOS 12 ( Fachabitur innerhalb 1 Jahres) besuchen.

Nun mein Anliegen, ich möchte nach der Ausbildung bis zum Schulbeginn eigentlich nicht unbedingt jobben, habe ich innerhalb der 2 Monate Anpsruch auf Arbeitslosengeld oder auf andere Unterstützungen?

Bin für jeden Antwort offen!

LG Patrick
 
Selbstverständlich. Bei jeder Arge gibts ne Hotline die dir das in 20 Sek. erklärt...
 
zur arge gehen und dich zum ende deiner ausbildung arbeitslos melden.
musst mind. 3 monate vorher passieren, sonst streichen die dir bezüge dank geistiger umnachtung.
 
Hi,

ist es überhaupt möglich nach einer IHK-Ausbildung noch eine FOS zu besuchen? - Ich bin der Ansicht, dass das ein BOS-Besuch verpflichtend ist und keine Auswahl herscht.

Also ich habe nach meiner Ausbildung auch einen Monat überbrückt. Arbeitsagentur hilft dir da weiter. Ansonsten einfach mal hingehen und genau nachfragen. Aber Vorsicht vor der Übermotivation des dortigen Personals!!

@Topflappen: Das ist so nicht korrekt. Ausbildungen sind da extra geregelt. Geh einfach am Tag nach dem Auslernen hin und mit dem Bestanden Wisch der IHK. Dann geht das ab diesem Tag ohne Abzüge. (Eigene Erfahrung :))

Grüße
Eugl3na
 
Kannst du und solltes dich dort melden, aber nicht per Telefon, du bekommst nur eine Standard abfuhr.

Foren, wo du gut beraten wirst, sind folgende:

http://www.elo-forum.org/

http://hartz.info/

@Eugl3na
"Übermotivation" sehr schön ausgedrückt, man könnte es auch als korrupt bezeichnen!

Man sollte sogar einige Wochen vorher hingehen ich sag dir, der Antrag kann dauern!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Wenn du dich arbeitssuchend meldest, bist du auch weiterhin versichert! (Z.B. krankenversichert...) Ist in meinen Augen schon wichtig. ;)

Lieben Gruß
jT
 
Ich glaube man kann erst mit der bestanden Prüfung Arbeitslosengeld beantragen,
da erst mit Bestehen der Prüfung die Ausbildung endet! Wenn du die Prüfung nicht
schaffst, dann verlängert sich doch dein Ausbildungvertrag!

Aber am besten sich bei denen mal melden, die können Dir genau sagen wie der Ablauf
ist...
 
@Robin: Dass dir so'ne Überqualifizierte unterbezahlte 50 Jährige mitteilt dass du dich in der Schule mehr hättest anstrengen sollen, dass du dann Ihren Job haben könntest, und nicht so'ne asoziale Sau wärst.

Ich hab dann still und heimlich in mich hinein gelacht mit meinem 1,6 Schnitt in der Umschulung, bei nem Job der mir Spass macht, und mich nicht so frustriert dass ich Alkis anmachen muss.

Oder noch besser: Dass dir deine Sachbearbeiterin auf mehrmalige Anfrage eindeutig bestätigt dass du gewisse Leistungen nicht erstatten musst, nur damit du dann nen Monat später nen Brief bekommst in welchem besagte Leistungen zurückgefordert werden.

Oder am besten: Dass besagte Sachbearbeiterin nicht in der Lage ist Ihrer Vertretung EINE TÜR weiter bescheid zu geben dass du dich in einem festen Arbeitsverhältniss befindest, bevor Sie in Urlaub abdampft, so dass Sie dir ständig mit einer Sperre von eingestellten Leistungen(die Leistungen waren schon eingestellt weil ich darauf bestanden hatte) drohen wenn du nicht zu Terminen erscheinst.

Ach die liebe Arge, ich könnt Stunden so weiter machen.

Ach ja, Topic ne: Meld dich Arbeitslos, aber nicht beim HartzIV Amt, sondern bei der AA.
Teil denen deine Zukunftspläne mit, evtl. kann ein Nachweis um die Anmeldung/Einschreibung zur Schule nicht schaden.
Sie werden auf jeden Fall in Arbeit vermitteln wollen.
Wenn du Ihnen aber sagst dass du während der 2 Monate nicht arbeiten willst gibts ne Sperre.
 
Zuletzt bearbeitet:
"eigentlich nicht unbedingt jobben" ? du schaust dass du in den 2 monaten jobbst , oder am besten dass du schnellstens verschwindest . ich sehe es nicht ein , als (kräftiger) steuerzahler dich mit zu finanzieren ! das macht den staat zugrunde , denn das sehen die langzeitarbeitslosen genauso ! nur dass die eben auf ewig arbeitslos sind , und du wenigstens weitermachst ;) !
 
Robin. schrieb:
und @Ratz_Fatz

Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Zustehende Leistungen werden, aufgrund rechtlich nicht korrekter Aussagen verweigert, wodurch man die Krankenversicherung, Miete sowie Lebensmittel nicht mehr zahlen kann.

Kommt wohl auch immer etwas darauf an, wo man wohnt. Naja, man kann jedenfalls übelst in die Schuldenfalle geraten.

lazsniper schrieb:
"eigentlich nicht unbedingt jobben" ? du schaust dass du in den 2 monaten jobbst , oder am besten dass du schnellstens verschwindest . ich sehe es nicht ein , als (kräftiger) steuerzahler dich mit zu finanzieren ! das macht den staat zugrunde , denn das sehen die langzeitarbeitslosen genauso ! nur dass die eben auf ewig arbeitslos sind , und du wenigstens weitermachst ;) !

Ich kann nicht mehr, öffne die Augen! Genau die Armen rauben den Staat aus, so siehts aus! Manchmal hinter einer Fassade zu blicken könnte auch nicht schaden!
 
Warst du innerhalb der letzen zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt - was bei dir der Fall ist - hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Angst, einen Arbeitsangebot zu bekommen, musst du keine haben. Einfach gleich sagen, dass du in zwei Monten die FOS besuchst.

Wohnst du alleine, kannst du diesen Betrag sicherlich noch aufstocken lassen.

Zum zweiten Thema:
Ein Besuch der Berufsoberschule - ich kann nur für Niedersachsen sprechen - hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich gehe einfach mal davon aus, dass du noch keine Fachhochschulreife hast. Das schließt dann ein Besuch der Berufsoberschule in Niedersachsen aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz ganz wichtig das du dich arbeitslos meldest, denn nach der Schule hast dann immer noch anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du dich nämlich nicht vorher arbeitslos gemeldet hast, bekommste nach der Schule nix mehr.
 
@hasmin: Der Besuch der BOS bedarf einer Berufsausbildung mit einem Notenschnitt von max. 2,5 und befriedigender Englischkenntnisse(Mittlere Reife)
Die Fachhochschulreife(Fach Abi.) befähigt zum Fachgebundenen Studium.
Die Fachhochschulreife erwirbst du durch den Besuch der FOS, den Meistertitel oder den 2 jährigen Besuch der BOS.
Ab 3 Jahren BOS erwirbst du die allgemeine Hochschulreife(Allg. Abi.).
 
Zuletzt bearbeitet: (Notenschnitt hinzugefügt)
wie sieht das ganze eigentlich aus, wenn ihre Ausbildung rein-schulisch war. Muss sie dann dennoch sich arbeitslos melden? Theoretisch wurde dann ja kein Beitrag zur Versicherung geleistet.
 
Soweit ich weiß musst du auf die BOS gehen und nicht auf die FOS. So ist es zumindest bei mir (Bundesland Bayern). Ich habe im Februar meine 2 1/2 Jährige Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen (Arbeitgeber wollte zu Beginn der Lehre dass ich verkürze wegen Mittlerer Reife und wollte mich dann aber nicht ein halbes Jahr übernehmen als er von meinen Zukunftsplänen mit der BOS hörte). Das mit den 3 Monaten vorher stimmt nicht ganz, zumindest bei der Ausbildung nicht. Das gilt für Azubis nicht. Ich bin einen Tag nach meiner mündlichen Prüfung, also nachdem ich bestanden hatte zum Arbeitsamt gegangen und gesagt, dass ich meine Ausbildung abgeschlossen habe. Der Antrag hat bei mir gut über 2 Wochen gedauert bis er durch war. Danach wirst du an die Arbeitsvermittlung weitergegeben. Auf keinen Fall sagen, dass du nicht Arbeiten willst! Du musst sowieso eine Art Vertrag unterschreiben in dem steht, dass du dich um Arbeit bemühst. Am besten einfach eine Woche später bei der Arbeitsagentur anrufen und sagen dass du dich an der Schule angemeldet hast und sagen wann sie beginnt. Das geben die dann an die Arbeitsvermittlung weiter und wenn die sehen, dass du nur 2 Monate zur Verfügung stehst, werden die dich auch nicht mit Bewerbungen nerven. So ist es zumindest bei mir.

Meine persönliche Meinung ist wie folgt. Man hat doch Recht für diese kurze Zeit das Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen. Man hat ja während der Ausbildung auch schon mit eingezahlt. Außerdem überbrückt man ja so nicht 2 Jahre sondern meistens maximal ein halbes. Die Arbeitsagentur soll sich lieber bemühen die Langzeitarbeitsloßen zu vermitteln. Und nicht irgendwelche Leute die ihre Zukunft schon geplant haben und maximal nur ein halbes Jahr ohne Tätigkeit sind!
 
OTC-Trader schrieb:
Selbstverständlich. Bei jeder Arge gibts ne Hotline die dir das in 20 Sek. erklärt...

Topflappen schrieb:
zur arge gehen und dich zum ende deiner ausbildung arbeitslos melden.
musst mind. 3 monate vorher passieren, sonst streichen die dir bezüge dank geistiger umnachtung.

arge = jobcenter = hartz IV = alg II


ergo: du hast anspruch auf arbeitslosengeld. den antrag dafür erhälst du in der agentur für arbeit, nicht arge

schade, dass aufgrund der medien viele leute meinen, die arge wäre der erste anlaufpunkt...
 
Haydar schrieb:
@hasmin: Der Besuch der BOS bedarf einer Berufsausbildung mit einem Notenschnitt von max. 2,5 und befriedigender Englischkenntnisse(Mittlere Reife)
Die Fachhochschulreife(Fach Abi.) befähigt zum Fachgebundenen Studium.
Die Fachhochschulreife erwirbst du durch den Besuch der FOS, den Meistertitel oder den 2 jährigen Besuch der BOS.
Ab 3 Jahren BOS erwirbst du die allgemeine Hochschulreife(Allg. Abi.).


Alles was du geschrieben hast gilt aber nicht für Niedersachsen. Dort ist die BOS eine einjährige Schulform, welche nach der Fachhochschulreife zum Abitur führt.

Und um noch eine Sache aufzuklären, da der Begriff Fach-Abi des Öfteren - wie z. B. jetzt bei dir - unzutreffend beschrieben wird.

Mit dem Fach-Abi ist, wie du schon geschrieben hast, die Fachhochschulreife gemeint. Dies erlaubt ein Studium an einer Fachhochschule. Und zwar fachungebunden. Der nächst höhere Bildungsabschluss ist die fachgebundene Hochschulreife. Diese erlaubt, in einschlägigen Fächern (also fachgebunden), ein Studium an einer Universität. Darüber steht dann das Abitur.
 
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