Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Hey zusammen,
ich habe heute Post von dem für mich zuständigen Bafögamt erhalten.
Seit dem letzten Antrag wurde mir eine neue Sachbearbeiterin zugewiesen, die erst einmal viele Forderungen stellt.
Zum einen wird ein "Nachweis über meine Steuer-ID" gefordert. Was ist hier gewünscht, meine Steueridentifikationsnummer und warum? Ich gehe keiner Tätigkeit nach.
Weiterhin wird angeführt: "Besitzen Sie weiterhin Ihr Kraftfahrzeug? Reichen Sie bitte anliegende Erklärungen zur Wertfeststellung ein." Ich besitze jedoch seit Jahren kein eigenes Auto mehr und Fahre ab und zu ein Auto, dass mir von meinen Eltern zur Verfügung gestellt wird. Also woher kommt diese Information bzw. wie ergibt sich diese Anfrage?
Abschießend wird eine Erklärung meiner Mutter gefordert, von was sie im Zeitraum vom 01.2015 - 12.2015 gelebt hat. Dieser Nachweis wurde jedoch mit einreichen des Bafögantrages erbracht.
Also wie kommt es zu diesen teils echt dämlichen Fragen und in wie weit bin ich verpflichtet dem Bafögamt grundlos z.B meine Steuerdaten mitzuteilen?
ich habe heute Post von dem für mich zuständigen Bafögamt erhalten.
Seit dem letzten Antrag wurde mir eine neue Sachbearbeiterin zugewiesen, die erst einmal viele Forderungen stellt.
Zum einen wird ein "Nachweis über meine Steuer-ID" gefordert. Was ist hier gewünscht, meine Steueridentifikationsnummer und warum? Ich gehe keiner Tätigkeit nach.
Weiterhin wird angeführt: "Besitzen Sie weiterhin Ihr Kraftfahrzeug? Reichen Sie bitte anliegende Erklärungen zur Wertfeststellung ein." Ich besitze jedoch seit Jahren kein eigenes Auto mehr und Fahre ab und zu ein Auto, dass mir von meinen Eltern zur Verfügung gestellt wird. Also woher kommt diese Information bzw. wie ergibt sich diese Anfrage?
Abschießend wird eine Erklärung meiner Mutter gefordert, von was sie im Zeitraum vom 01.2015 - 12.2015 gelebt hat. Dieser Nachweis wurde jedoch mit einreichen des Bafögantrages erbracht.
Also wie kommt es zu diesen teils echt dämlichen Fragen und in wie weit bin ich verpflichtet dem Bafögamt grundlos z.B meine Steuerdaten mitzuteilen?