Ausländisches Datentarif abschließen und hier per EU-Roaming nutzen?

p4z1f1st

Commander
Registriert
Apr. 2017
Beiträge
2.350
Hallo liebe Community,

entweder bin ich zu blöd oder ich schaffe es nicht meine Frage selbst zu "er-googlen", daher hier im Forum:

Nach der Meldung hier auf CB und der darauf hin entstandenen Diskussion, dass im Ausland für die hiesigen Preise keine 20-30GB, sondern (für mich absurde) 200-300GB als Handy- bzw. Datentarife angeboten werden, kam bei mir die Frage auf, ob man nicht ein ausländischen Tarif abschließt und diesen dann entweder per Dual-SIM oder eSIM nutzt.

Geht das? Ist das erlaubt / "legal"?

Gruß
Den
 
Lies Dir die Verträge durch. Nein, das geben die Verträge nicht her. Und wenn Du sie nur im "Ausland" nutzt, dann wird da auch reagiert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GTrash81 und p4z1f1st
  • Gefällt mir
Reaktionen: hax69, Gurkenwasser, GTrash81 und 2 andere
Zumal du im verlinkten Beispiel "nur" 35 GB hier in DE zur Verfügung hättest.

À l'étranger​

35 Go/mois en 4G depuis 100 destinations.
Appels, SMS, MMS illimités depuis Europe, DOM, Canada...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GTrash81, tollertyp und p4z1f1st
Soweit ich weiß, muss dein Erstwohnsitz dann in dem jeweiligen Land sein und du musst auch eine gewisse Zeit des Jahres auch in dem Land leben.

Und ja, das können die Anbieter herausfinden, @p4z1f1st .
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GTrash81 und p4z1f1st
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-telecoms/mobile-roaming-costs/index_de.htm

Überwachung der Roaming-Nutzung​


Im Rahmen der Regelung der angemessenen Nutzung kann Ihr Betreiber über einen Zeitraum von vier Monaten Ihr Roamingverhalten beobachten und kontrollieren. Wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne länger im Ausland waren als zu Hause UND ein größeres Datenvolumen beim Roaming genutzt haben als im Inland, kann Ihr Betreiber Sie kontaktieren und eine Klärung Ihrer Situation verlangen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.


Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringen und Ihre Roaming-Datennutzung die Nutzung im Inland weiterhin übersteigt, ist Ihr Betreiber berechtigt, einen Aufschlag für Ihren Roamingverbrauch zu erheben. Für diese Aufschläge gelten die folgenden Obergrenzen (ohne MwSt.):


  • 2,2 Cent pro Minute für Sprachanrufe
  • 0,4 Cent pro Textnachricht
  • 2 Euro pro GB Datenvolumen (Obergrenze 2022, wird progressiv gesenkt, maximaler Aufschlag ab 2027: 1 Euro/GB)
und natürlich alles was dazu in den Verträgen steht.

oder im Eur Lex halt

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=LEGISSUM:4593182

Ansonsten muss man sich für den Erwerb von Karten ja aktuell oft ausweisen also mit passenden Wohnsitz ..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: p4z1f1st
Und nur weil bei manchen hier, die länger im Ausland sind, keine höheren Gebühren anfallen, heißt es nicht, dass das andere Anbieter (oder sogar derselbe Anbieter in anderer Konstellation) nicht doch machen könnte.
Oftmals lese ich da, dass die Leute die deutsche SIM nur als Zweit-SIM haben und Daten komplett über die Inlands-SIM gehen. Wegen den paar Telefonaten, die dann über die deutsche SIM gehen, machen die Anbieter scheinbar nicht zwingend einen großen Aufstand - vielleicht, weil sie da lieber die Kunden halten wollen.

Wer einen Tarif mit 100 GB nimmt, der hat auch vor da einiges zu nutzen. Ob dann da auch billigend vorbeigeschaut wird, darauf würde ich mich nicht verlassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: p4z1f1st
Hier in Italien braucht man eine ital. Steuernummer, sonst verkauft Dir keiner eine SIM Karte. Und nach einem Ausweisdokument wird gefragt. Die Steuernummer kann man sich anhand der Personendaten selbst ausrechnen. Bei Vodafone kann ich das Datenvolumen auch bei Vodafone in Deutschland nutzen. Ob das limitiert ist weiß ich nicht, brauche nicht sehr viel.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GTrash81 und p4z1f1st
Roaming kostet den Anbietern nicht wenig Geld. Überall in der EU. Und auch wenn die EU quasi alle Anbieter in der EU zu kostenfreien Roaming gezwungen hat, gibt es eben auch ein Sicherheitsnetz, dass eben nicht der Deutsche in Ungarn den billigsten Tarif abschließt um ihn dann in Deutschland zu nutzen. Ohne jetzt geprüft zu haben, ob dort die Tarife wirklich billig sind.
Deshalb gibt es Fair-Use-Klauseln oder eben entsprechende Regeln, dass für einen Vertrag zum Beispiel der entsprechende Wohnsitz nachgewiesen werden muss und Anbieter u.U. durchaus die Möglichkeit haben, den Kunden für übermäßiges Roaming zur Kasse zu bitten.

Kurz: Das Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in der EU ist in Deutschland, dann führt kein Weg an einem deutschen Tarif vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: GTrash81, Marius und p4z1f1st
In AT habe ich schlicht 250Mbit 5G ohne jedes Datenlimit und 80GB EU-weit + einige Extraländer wie CH, Nor,...
Stolze 50€ im Monat bei A1.
Nein geht nicht unbegrenzt im Ausland, "fair use"...
 
Hallo,

Ich lebe als Ire in Cork und zahle bei unserem VF 35 Euro für alles ohne Limit:)

Auch innerhalb der Schweiz manche karibischen Inseln und der UK EU.

Ja wir sind eine kleine Insel und hier ist auch nicht alles nur super,aber was das angeht können wir uns nicht beklagen.

Finde es aber schon schräg,dass manche mit einem ausländischen Abo Geld sparen wollen...
 
Ich kann verstehen, dass Leute es unfair finden, dass es in anderen Ländern billiger ist, wobei offenbar ein spanischer Anbieter da eine Prepaidlösung hat, wie ich nach kurzem Googeln rausfand. Da ich keine Lust habe wegen spamverdacht aus dem Forum zu fliegen sage ich mal 4gsim.es den rest findet man selber;)
 
p4z1f1st schrieb:
Hallo liebe Community,

entweder bin ich zu blöd oder ich schaffe es nicht meine Frage selbst zu "er-googlen", daher hier im Forum:

Nach der Meldung hier auf CB und der darauf hin entstandenen Diskussion, dass im Ausland für die hiesigen Preise keine 20-30GB, sondern (für mich absurde) 200-300GB als Handy- bzw. Datentarife angeboten werden, kam bei mir die Frage auf, ob man nicht ein ausländischen Tarif abschließt und diesen dann entweder per Dual-SIM oder eSIM nutzt.

Geht das? Ist das erlaubt / "legal"?

Gruß
Den

Ich wollte dazu noch etwas sagen

Man kann soetwas natürlich probieren und sehen wie die ausländischen Anbieter nach 4 Monaten reagieren. Ich war mit VF Irland auch mal 3 Monate in Malaga und es ist alles IO gewesen. Vllt kann jemand der dieses Experiment macht ja hier dann seine Erfahrungen posten was der ausländische Anbieter gemacht hat oder nicht
 
@celolol Hier ist natürlich die Frage, was passiert, WENN der ausländische Anbieter das dann unterbindet.
Nur Vertragsauflösung oder haben die die Möglichkeit eine Art "Disziplinarsstrafe" zu vollstrecken?
 
Solang es "nur" das wäre 🤷🏻‍♂️
 
Dann vermute ich das was ich oben verlinkt habe...

Im Gesetz dazu bei Eur Lex steht alles drin... Und Kündigung stand nicht dabei denn bevor es geschäftsschädigend ist soll der Anbieter durch eigene Maßnahmen und Erhebung von Entgelten gegen wirken mit Obergrenzen...

@p4z1f1st was soll es anderes werden als was ein EU Gesetz abbildet?
 
p4z1f1st schrieb:
Solang es "nur" das wäre 🤷🏻‍♂️
ich würde (unbelegt) von einer Nachberechnungzu einem unnormalen GBYTE Preis ausgehen

Un Frankreich viel gerade ein Minister für 12K€ Roamingkosten weil der Junior Fussball Streamte in Marokko
 
dms schrieb:
Un Frankreich viel gerade ein Minister für 12K€ Roamingkosten weil der Junior Fussball Streamte in Marokko

was ausserhalb der EU ist ...

und die Preise für das Roaming wenn der Anbieter stehen auch alle im "Gesetz" aber lesen will wohl keiner..

Vorleistungsentgelte für regulierte Roamingdienste

  • Ab 1. Juli 2022:
    • Das Entgelt für Anrufe wird auf 0,022 Euro pro Minute begrenzt und ab dem 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2032 auf 0,019 Euro gesenkt;
    • das Entgelt für SMS-Nachrichten wird auf 0,004 Euro pro SMS begrenzt und ab dem 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2032 auf 0,003 Euro gesenkt;
    • die maximalen Entgelte für Daten werden auf 2,00 Euro pro Gigabyte begrenzt, schrittweise bis zum Jahr 2027 auf 1,00 Euro pro Gigabyte gesenkt und bleiben danach bis 30. Juni 2032 bei 1,00 Euro pro Gigabyte.
  • Wenn die Kunden mehr Roaming nutzen, als nach der Regelung der angemessenen Nutzung erlaubt ist, kann der Betreiber einen Aufschlag erheben, der nicht höher sein darf als die oben angegebene Obergrenze für Roamingvorleistungsentgelte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tollertyp
Zurück
Oben