Ausländisches Motorrad zulassen?

Smash32

Lt. Commander
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Hey Communiety,
Ich habe bei Ebay eine Suzuki Gsxr 600 gefunden, diese hat aber leider nur Polnische Papiere (wurde von Privat importiert.)
Was würde ich bei einem Kauf alles brauchen um für das Motorrad deutsche Papiere zu bekommen und wie genau würde das ablaufen?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Justin
 
Da Polen in de EU ist, ist es auch nicht so schwer es in Deutschland anzumelden.
Du brauchst ein Überführungskennzeichen wenn du es selber von Polen nach Deutschland fahren möchtest. Du brauchst eine Versicherung für dieses Überführungskennzeichen; dafür gibt es spezielle kurzzeitige Versicherungen. (Ist nur notwendig wenn das Fahzeug keine Kennzeichen mehr hat.) Sonst kannst du auch mit den Polnischen Kenzeichen nach Deutschland fahren. Für die Anmeldung in Deutschland brauchst Du die polnischen Papiere und eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die das Motorrad vielleicht schon hat. Wenn nicht, wird eine Vollabnahme mit Einzelbetriebserlaubnis beim TÜV fällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
wurde von Privat importiert
Das Fahrzeug befindet sich schon in Deutschland, es steht in Hamburg.
EU-Übereinstimmungsbescheinigung = Das Modell aus Polen ist baugleich mit dem Deutschen Modell?
 
musst nur durch den deutschen Tüv und gut ist
 
Kaufvertrag brauchst du auch.;) Den musst du vorzeigen damit du deinen Fahrzeugschein bekommst.
 
Also dann nur Orginal Polnische Papiere und ein Gültigen Kaufvertrag sowie eine Deutsche TÜV Abnahme
 
Reicht der Kaufvertrag zwischen mir und dem Besitzer?
Der Besitzer hat das Motorrad ja selber nur aus Polen erworben.
 
würde kurz zum tüv geben und was wichtiger wäre vorher klären dass die fahrgestellnummer nicht manipuliert ist und dass fahrzeug vielleicht gesucht wird.kannst du dass nicht zu 100 prozent ausschliessen lieber finger weg.
 
Zwischen wem sonst?
Kann ja sein das der Vertrag vom Erstbesitzer gemeint ist, könnt ja sonst jeder selber nen Kaufvertrag aufsetzen und den benutzen.
Denke nicht das wer bei Ebay geklaute Fahrzeuge verkauft weil er selber danach total am Arsch wär, vorallem weil die Person 100% Positive Bewertungen hat und schon viele.
 
Smash32 schrieb:
Kann ja sein das der Vertrag vom Erstbesitzer gemeint ist, könnt ja sonst jeder selber nen Kaufvertrag aufsetzen und den benutzen.
Denke nicht das wer bei Ebay geklaute Fahrzeuge verkauft weil er selber danach total am Arsch wär, vorallem weil die Person 100% Positive Bewertungen hat und schon viele.

Nein immer den Kaufvertrag vom letzten Besitzer.
 
Okay, dann steht einem Kauf ja nichtsmehr im Wege.
Danke für eure Antworten!
 
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