Außenspiegel angefahren

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Frightener

Rear Admiral
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Guten Morgen,

meine Frau hat gestern mit ihrem Außenspiegel den eines parkenden Autos beschädigt. Eigentlich eine klare Schuldfrage, wie sieht das aber aus, wenn das parkende Auto im Halteverbot stand?

Grüße
Florian
 
Kann man pauschal nicht sagen. Wenn das parkende Auto den Verkehr nicht behindert hat, dann ist das Halteverbot raus und die Schuld sollte bei euch bleiben. AG Sömmerda, Urteil vom 30. Juni 2000, Az: 1 C544/99
 
Wie habt ihr das ganze dann abgewickelt? Habt ihr das ohne Polizei gemacht? Gerade wenn man skeptisch ist zwecks Halteverbot sollte man sich die Jungs zu Hilfe rufen.
Man denkt zwar immer das sind Kleinigkeiten aber das wechseln meines Spiegels hat mich über 200€ gekostet.
 
Meine Frau hat der 'Unfallgegnerin' ihre Kontaktdaten gegeben, vorher aber noch Fotos gemacht.
Ergänzung ()

@onesworld
Das dachte ich mit auch schon. Eine Anwohnerin hat allerdings gesagt, daß soetwas dort dauernd passiert.
 
Ob das angefahrene Auto im Haltverbot stand, dürfte bei der Schuldfrage in den meisten Fällen kaum eine Rolle spielen. Unterm Strich hat man halt immer noch ein stehendes Auto angefahren.
 
Um welches Haltverbot geht es eigentlich?

Zeichen 283ff STVO?
781390


oder


Zeichen 286ff STVO?
781389


Irgendwelche zusätzlichen Schilder vorhanden?

Polizei nicht gerufen? Wenn ich schon den Schaden bezahlen muss hätte ich mir noch sein Knöllchen gegönnt...
 
Das ist in der Regel unerheblich. Das Auto hat geparkt und Deine Frau muss aufpassen. Es ist egal, ob erlaubt oder nicht. Wenn Verkehr behindert wird, dann Stadtpolizei anrufen.
 
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Was hat dein verursachter Sachschaden mit der Person zu tun, die in einer Ordnungswidrigkeit verwickelt ist?
 
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dideldei schrieb:
Was hat dein verursachter Sachschaden mit der Person zu tun, die in einer Ordnungswidrigkeit verwickelt ist?

Der ja nicht mal vorliegt, sollte die Frau im Auto gesessen haben und das seit nicht mehr als 2 Minuten im eingeschränkten Haltverbot. ;)
 
strempe schrieb:
Wenn ich schon den Schaden bezahlen muss hätte ich mir noch sein Knöllchen gegönnt...

Wegen eines Außenspiegels die Polizei?
Die haben ja sonst nichts zu tun 😡

Und dann auch noch selbst 35 € zahlen dürfen für fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls, klar ergibt Sinn.
 
Natürlich kann das Sinn ergeben. Zum Beispiel sind Firmenwageninhaber oft verpflichtet "bei Feindkontakt" die Polizei hinzuzuziehen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, dass die Polizei den parkenden Wagen abschleppen lässt.
 
Von Firmenwagen ist hier aber nicht die Rede und der Sinn bezog sich auf die Zahlung von 35 €...

Ein abschleppen des parkenden Wagens hat wiederum gar nichts mit dem Unfall zu tun.
 
Dennoch hat Strempe Recht. Pauschale Aussagen können gefährlich und sehr teuer werden. Bei Mietwagen/Carsharing usw. hat man auch immer eine Pflicht, die Polizei zu verständigen (egal wer vermeintlich Schuld ist oder nicht). Ich glaube, es gibt auch Versicherungen, die das in den Versicherungsbedingungen fordern. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn dann der Versicherungsschutz entfällt oder man noch ein Strafverfahren wegen Unfallflucht an der Backe hat. Das passiert schneller als man denkt.

@Frightener
allenfalls kann man über ein Mitverschulden des Parkenden nachdenken. Allerdings ist m.E. grundsätzlich die höhere Betriebsgefahr vom (an)fahrenden Kfz ausgehend. Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier ein Mitverschulden des rechtswidrig parkenden vorliegen könnte, was sich im Bereich von 25 bis vielleicht 40 % abspielen könnte (Schätzung ohne Gewähr; es kann auch bis zur vollen Haftung gehen (das sind aber sicher ganz krasse Fälle, wie Halten auf der Landstraße oder ähnliches, das bloß verkehrswidrig abgestellte Kfz in einer ansonsten zum Parken geeigneten Stelle, wird nicht darunterfallen)). Ist dann eine Beweisfrage und im Einzelfall schwierig. Ob es sich überhaupt lohnt, hängt sicher von der Höhe der Schäden ab. Gibt es dazu mehr Infos?


https://verkehrslexikon.de/Module/Mithaftung bei Parkverstoessen.php
 
Ich ruf inzwischen Grundlegend die Polizei, nachdem die mal bei uns vor der Tür standen nachdem meine Frau 2 Häuser weiter gegen einen Anhänger gebockelt ist. Kein großartiger Schaden, hat sich in der Firma auch gemeldet.
Der Chef war nicht da aber ein Mitarbeiter der meinte er gibt alles an de Chef weiter.
Tja vermeintlicher Mitarbeiter war der Azubi ders eben dann vergessen hat weiter zugeben - Resultat: der Chef hat die Polizei angerufen und die standen bei uns weil Fahrerflucht.

Beispiel 2 kleiner Unfall, andere Person übernimmt die Schuld, Daten werden ausgetauscht. 1 Tag später ruft der werte Herr Gatte an und will nicht mehr zahlen, weil wir Schuld seien(waren wir nicht).

Schlußendlich ist immer alle gut ausgegangen, Aber seither rufe ich die Polizei weil mir das ganze echt zu blöd ist.
Die Polizei nimmt den Unfall ordentlich auf und dann gibt es ein offizielles Protokoll!

Und das ist allemal besser als die ganzen Pfosten die einem gegens Auto rempeln und dann wegfahren ohne was zu hinterlassen...
 
Smartin schrieb:
allenfalls kann man über ein Mitverschulden des Parkenden nachdenken. Allerdings ist m.E. grundsätzlich die höhere Betriebsgefahr vom (an)fahrenden Kfz ausgehend. Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier ein Mitverschulden des rechtswidrig parkenden vorliegen könnte, was sich im Bereich von 25 bis vielleicht 40 % abspielen könnte (Schätzung ohne Gewähr; es kann auch bis zur vollen Haftung gehen (das sind aber sicher ganz krasse Fälle, wie Halten auf der Landstraße oder ähnliches, das bloß verkehrswidrig abgestellte Kfz in einer ansonsten zum Parken geeigneten Stelle, wird nicht darunterfallen)). Ist dann eine Beweisfrage und im Einzelfall schwierig. Ob es sich überhaupt lohnt, hängt sicher von der Höhe der Schäden ab. Gibt es dazu mehr Infos?

An soetwas hatte ich gedacht, danke! Ich werde abwarten, wie hoch der Schaden ist.
Das Auto war an einer unübersichtlichen Stelle geparkt. Viele Informationen habe ich allerdings selbst noch nicht.

Danke schonmal an alle.
 
Ich würde sagen wenn die Unfallgegnerin das halbwegs kostengünstig löst einfach dankbar sein und bezahlen, wenn eine 700-1200€ Rechnung der Gegenseite kommt würde ich es an einen Anwalt abgeben mit dem Hinweis aufs Halteverbot.

Mir wurden schon mehrfach Spiegel abgefahren, leider immer mit Fahrerflucht. Daher :daumen: für die Ehrlichkeit deine Frau.
 
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Das ist halt das Schwierige, was man nicht beurteilen kann. Der Schaden kann bei 100 Eur liegen, kann aber auch schnell bei 2000 Eur und mehr liegen (elektrischer Spiegel allein kann schon mal schnell 500 Eur oder gar 1000 Eur und mehr kosten). Beschädigt dieser beim Runterfallen noch die Fahrertür, sodass ausgebeult/lackiert werden muss, kann es mal ganz schnell ganz unangenehm werden. Meine Eltern hatten mal bei einem (vermutlich) abgetretenen Spiegel (Vandalismus oder gegengefahren und Unfallflucht) einen Schaden von über 2000 Eur.
Also je nach dem, was für ein Schaden verursacht wurde, kann es auch schnell wehtun.
Dazu kommt dann mitunter noch der eigene Schaden.
Ohne Polizei ist das dann natürlich schwierig zu beweisen. So hätte man eine neutrale Unfallaufnahme. Dagegen steht jetzt Wort gegen Wort. Die Gegenseite kann einfach sagen, Deine Frau hat überholt, oder der Fahrer (erlaubterweise) kurz gehalten und Deine Frau nicht den nötigen Überholabstand eingehalten etc. Ohne Zeugen wird das schnell und oft zum "Glücksspiel".
 
heronimo schrieb:
Wegen eines Außenspiegels die Polizei?
Die haben ja sonst nichts zu tun 😡

Und dann auch noch selbst 35 € zahlen dürfen für fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls, klar ergibt Sinn.

wenn die person des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist MUSST du die Polizei rufen

was bleibt dir sonst über. wegfahren ist fahrerflucht

ich habe vor ca. 1 jahr auch einen Außenspiegel berührt aber da es eine enge straße und vor einer einfahrt war bin ich 20 meter weitergefahren und ausgestiegen um zu schauen. ich wusste aber nicht mehr welches der 20 autos es war. es war auch so leicht dass man quasi nichts gesehen hat. dennoch habe ich die polizei angerufen und den vorfall gemeldet. damit ist man auf der sicheren seite und die polizei gibt dir sogar recht
 
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