Ausweis Kopie für USK18: was darf ich zensieren ?

Bierkasten

Ensign
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hey :)

und zwar geht es darum das ich bereits viele Händler gefunden hab die Usk 18 Artikel zu einem deutlich besseren Preis als im Laden in meiner Nähe angeboten werden. Desweitern kann ich mir auch von einigen Shops aus dem Ausland natürlich uncut Games und Filme schicken lassen, was ich auch gerne nutzen würde.

um mich vor Daten missbrauch ( auf so nem Ausweis is ja schon etwas mehr drauf als nur das Geburtsdatum, der name und die adresse ) deshalb hab ich bereits überlegt den ausweis zu scannen und mit Hilfe eines Bildbearbeitungs-Programm halt das zu zensieren, das für den Händler unwichtig ist ( so das der Verkäufer halt nur Name, Geburtstag, Adresse und evtl Foto erkennen kann ).


Aber darf ich das überhaupt ? google hilft mir nicht weiter, da es da immer 2 meinungen gibt. die einen sagen ja, is ok. is ja nur ne Kopie.
und die anderen: auf keinen fall, das wäre urkunden Fälschung und wird bestraft.


ich hab übrigens diesen neuen der Kreditkarten groß ist, besitze aber kein Gerät zum einlesen. ( falls das irgendwie wichtig sein sollte )
 
Normalerweise darf man nichtmal eine Kopie des Ausweises erstellen.

§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert. @ wiki

Und nochmal dazu ein Heise Artikel und das Urteil


Ich würde also die finger von solch einem Shop lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist das für ein Online-Shop, dass man da seinen eingescannten Person schicken muss?

Bittet der Shop kein Post-Ident-Verfahren an? Dauert zwar länger, aber dafür die legalere Variante. :) Außerdem, ein eingescannter Personalausweis ist noch lange keine Legimitation, dass auch wirklich der Inhaber des Personalausweises die Bestellung auslöst.
 
Naja, schwärze doch einfach alles was sie nicht brauchen.

Wenn es denen nicht passt werden die sich schon bei dir melden.

Alternativ kannst du natürlich auch beim Shop direkt nachfragen welche Daten Sie von dem Perso brauchen und welche nicht.
(Mittlerweile läuft sowas aber doch flächendeckend via Post-ident?)
 
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass du einen Perso ungestraft mit Bildbearbeitungsprogrammen manipulieren darfst. Du schickst dem Händler ja auch eine Kopie und nicht eine bearbeitete Kopie, die man dann Fälschung nennt. Vor welchen Daten auf dem Ausweis hast du denn Angst, dass der dubiose Händler sie nutzen könnte? Wieso kaufst du dann überhaupt bei diesem dubiosen Händler der dir ja im Zweifelsfall nach Überweisung nicht mal die Waren zusendet?
 
soweit ich weiss ist es aus datenschutzgründen grundsätzlich verboten eine ausweiskopie einzufordern. ich bezweifle daher auch, dass es überhaupt anbieter gibt, die sich dein alter mit einer ausweiskopie bestätigen lassen.
 
Schwärzen wird in der Regel nicht gleichgesetzt mit "Verändern".
 
Shagrath schrieb:
Schwärzen wird in der Regel nicht gleichgesetzt mit "Verändern".

Was auch egal wäre da man nichmal eine Scann davon erstellen darf siehe mein letzten Post
 
Adler-Wolf schrieb:
Was auch egal wäre da man nichmal eine Scann davon erstellen darf siehe mein letzten Post

Wenn man das mit dem Abbild / Scan wörtlich nimmt, macht sich jede Bank, die beim Abschluss einer Finanzierung (z.B. im Media Markt) strafbar, wenn sie eine Personalausweiskopie haben wollen. Oder der Handyshop, der eine Kopie des Perso und der EC Karte macht.

Ich gehe stark davon aus, daß es Ausnahmen gibt, wie eben ein Shop, der sowas haben will, um sicher zu sein, daß er nicht gegen Altersregeln verstößt.
 
Lesen ist wohl nicht so die Stärke der Meisten ...

[...]Allerdings gibt es in diesem Bereich Sonderregelungen zum Beispiel für Banken oder auch bei Telekommunikationsunternehmen.[...]

Ergo, nix mit Strafbarkeit für Banken.

Und nur weil der Händler eine (teils geschwärzte) Kopie von einem Personalausweis geschickt bekommen hat, ist der rechtskonforme Altersnachweis bzw. die Identitätslegimitation noch lange nicht erfolgt.
 
Adler-Wolf schrieb:
Was auch egal wäre da man nichmal eine Scann davon erstellen darf siehe mein letzten Post

Quark. Du darfst deinen Ausweis so viel und of einscannen wie du willst.

In dem Urteil das du zitierst geht es in erster Linie um den Datenschutz. Also um das speichern und weiterverarbeiteben der Personalausweisdaten.

Und es gibt sogar explizite Ausnahmen zur Identitätsverifizierung:

Zitat:
Zwar findet sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot. In der Gesetzesbegründung hatte der Gesetzgeber aber klargestellt, dass eine "optoelektronische Erfassung ("scannen") vom Normalfall ausdrücklich ausgeschlossen sein soll. Allerdings gibt es in diesem Bereich Sonderregelungen zum Beispiel für Banken oder auch bei Telekommunikationsunternehmen.
 
Bei reichelt.de bekommt man dann eben ne E-mail wo steht:
Bitte übermitteln Sie uns einen geeigneten Nachweis.

--> bekommen se eben nen Perso Scann wo alles geschwärzt ist, was sie nichts angeht.
was an Schwarzen Urkundenfälschung sein soll, dass soll mir auch mal einer erklären.
 
Dieser ganze vorauseilende Gehorsam und Paragraphenreiterei hier in Deutschland kann einem schon auf den Keks gehen.

Google mal ein bisschen was die Seriösität der Läden angeht und falls du meinst die sind ok, dann schick deine Ausweiskopie so geschwärzt hin wie du willst. Wenn sie es akzeptieren gut. Falls nicht, dann halt nicht.

Und falls du Filme auch gerne auf Englisch schaust, dann schau dich mal in britischen online shops um.
 
Ist doch egal, wenn er die Ausweiskopie nicht schickt kriegt er halt seine Spiele nicht. Ist in jedem Fall seine Entscheidung.
 
@ Blublah
an sich ja ne super idee, aber mein Englisch ist nicht das beste. hatte halt bisher nur 4 Jahre ( ab der 7. klasse ) und in der Berufsschule kommt das alles halt eher als Wiederholung dran. von daher hatte ich im Grunde genommen nur 4 Jahre. ich verstehe zwar im Grunde genommen Tests in Englisch, aber ganze Filme oder Bücher würde ich mir jetzt nicht unbedingt aus England holen. bei Games geht es eigentlich, aber CoD usw sind ja auch recht einfach zu verstehen :D


@ xuserx
ach das hab ich schon bei so einigen gesehen. da steht halt dabei, das man bestätigen soll das man älter als 18 is und deshalb brauchen sie ne Perso kopie...

@ Cashney


man kann ja ne ganze menge davon nutze, z.b. unterschrift etc... klar kommt selten vor. desweitern könnte man ja evtl damit einen gefälschten ausweis machen um evtl damit etwas illegales zu machen ...


@
Margot Honecker .
es gibt so einige. z.b. bei ebay, da fordern das 9/10 Händler die USK 18 Games anbieten ...


und zum Post-Ident-Verfahren: ok, hab mir das mal angesehen. so wie ich das verstanden habe, kostet der ganze Spaß ein paar €. und ich glaube kaum das ein Händler für ein 20€ game die kosten übernimmt. und da ich nicht gerne 10 monate bestellungen sammle bevor ich bestelle, sondern schon 1 mal im Monat oder alle paar wochen was bestellen möchte ( in der Regel auch öfter mal was bei verschiedenen Geschäften, schein das Verfahren nicht ideal für mich zu sein.
ich werde einfach mal den Händler kontaktieren ob ihm ein zensierter Perso reicht. mal schauen was raus kommt
 
es ist zwar verboten, allerdings gibt es auch keine Strafen und ohne Kopie bekommt man eben dann manchmal nichts, diese IDD sollte man aber auf alle Fälle schwärzen
 
Ihr könnt so viel schwärzen, Zensieren und weglassen wie ihr wollt, die Hauptsache ist, dass der betreffende Shop damit einverstanden ist. Akzeptiert er es nicht, dann war es eben Pech ;)

Ich persönlich ziehe andere Verfahren vor wie das schon angesprochene Postident oder die Kontrolle des Ausweises durch den Paketdienst
 
Bierkasten schrieb:
[...]
@ xuserx
ach das hab ich schon bei so einigen gesehen. da steht halt dabei, das man bestätigen soll das man älter als 18 is und deshalb brauchen sie ne Perso kopie...
[...]

Ja, damit bestätigst Du nur, dass die auf dem Perso abgebildete Person ü18 ist. Aber der Händler weiss dann immer noch nicht, dass auch die Person, die am Ende die Bestellung auslöst auch wirklich ü18 ist.

Beispiel amazon.de

Ich bin bei amazon.de Stammkunde, bestelle dort regelmässig pro Jahr für mehrere 100 bis 1000 €. Meine KK-Daten sowie Rechnungs-/Lieferadresse sind im Amazon-Konto gespeichert. Eigentlich weiss amazon.de, dass ich ü18 bin, aufgrund meiner Kreditkarte. Und trotzdem verlangt amazon bei Filmen und Spielen, die ü18 sind, pro Lieferung 5 € an Versandkosten, wegen der eigenhändigen Übergabe.

Was bedeutet Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe?

Innerhalb Deutschlands ist eine Lieferung von Filmen und PC- & Videospielen, die mit "Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet sind (oder gar keine Alterseinstufung erhalten haben), an Minderjährige nicht möglich. Amazon.de versendet solche Titel ausschließlich als Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe.

[...]

Versandkosten: Die Versandkosten betragen 5,00 EUR pro Lieferung, unabhängig vom Bestellwert oder der Anzahl der bestellten Artikel. Die üblichen Grenzen für versandkostenfreie Lieferung gelten in diesem Fall nicht.

[...]

Eigenhändige Übergabe: Der Empfänger muss persönlich anwesend sein, um die Lieferung entgegenzunehmen. Dabei werden Identität und Volljährigkeit des Empfängers überprüft. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Die Vorlage eines Führerscheins ist zur Aushändigung der Sendung nicht ausreichend. In Deutschland lebende EU-Ausländer verwenden bitte den in ihrem Herkunftsland ausgestellten, gültigen Personalausweis/Reisepass, Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen ihren gültigen Reisepass.

Eine Lieferung an Postfach- und Packstation-Adressen sowie an Abholstationen (z. B. Paketshops) ist für diese Sendungen nicht möglich.

Quelle: amazon.de

Wenn ein Händler sich nur auf eine Kopie des Personausweises verlässt, dann verstößt er unter Umständen gegen das Jugendschutzgesetz. Und die Strafen dort können saftig ausfallen.

Seriös handelt der Shop dann aber keineswegs. Auch wenn Dir dabei keine Nachteile entstehen. Muss aber jeder für sich wissen.
 
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