Auszug aus Wohnung: Kaufvertrag für Möbelübernahme

BeBur

Commodore
Registriert
Nov. 2018
Beiträge
4.650
Ich ziehe demnächst um, die ersten Besichtigungen stehen daher an. Ich möchte gerne, dass einige Dinge (z.B. Küche) vom Nachmieter übernommen werden. Was ist das beste Vorgehen dazu?
Mir wäre ganz lieb einem potenziellen Nachmieter bei Interesse einen Kaufvertrag zu geben mit dem er unterschreibt, dass er bei zustande kommen eines Mietvertrages (und auch nur dann) die Sachen abkauft. Fakten schreibe ich dann natürlich mit rein, ebenso dass es sich um einen Privatverkauft handelt. Ist sowas möglich? Was haltet ihr davon?
Ich sehe sonst das Problem, dass der Nachmieter "ja geht klar" sagt, ich ausziehe, der dann einen Rückzieher macht und ich dann den Ärger mit dem Zeug habe oder der Nachmieter das als hebel verwendet um nach zu verhandeln.
Ist das so rechtlich überhaupt möglich? Muss ich da irgendwas beachten?
Mir ist schon klar, dass ein Vertrag auch mündlich zustande kommt, aber den kann ich logischerweise im Zweifel nicht nachweisen, durch ein Schriftstück möchte ich das ganze absichern.
 
Das ganze solltest du zu aller erst mit deinem Vermieter besprechen. Du hast die Wohnung grundsätzlich so zu übergeben wie es in deinem Mietvertrag geregelt ist. Die meisten Vermieter haben damit nicht so die Probleme das dann gegenüber potenziellen Mietern durchzudrücken (da gerade eine Küche ja auch gerne übernommen wird). Du kannst dich aber vermtutlich schon mal drauf einstellen, dass es eine ziemlich nervige Sache wird, denn deinem Vermieter ist es erstmal relativ egal und er möchte einfach nur neue Mieter die sich die Wohnung leisten können, egal ob die etwas übernehmen wollen oder nicht.
Dein Vermieter sollte dann die Übernahme der Möbel mit den Nachmietern klären. Ggf. kommt es ja auch in Frage dem Vermieter die Möbel vorab zu verkaufen und er kümmert sich um den Rest?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
Guter Punkt!
Mein Vermieter ist ein eher entspannter Älterer Herr, der wie ich glaube in erster Linie wenig Arbeit haben will, mit dem ich mich generell aber recht gut verstehe. Ich glaube durchaus, dass er da entgegen kommend sein wird.
Die Wohnungsbesichtigungen jetzt finden ohne ihn statt. Ich ziehe Mitte des Monats aus, der Mietvertrag läuft noch bis Ende August.

Der Vermieter hat bisher wenig Anstalten gemacht, einen Nachmieter aufzutreiben, hat jetzt einen Eintrag erstellt in den einschlägigen Portalen, aber ohne Bilder und ohne Beschreibung (in einer Region, wo es eher Leerstand gibt und wo eher schwer zu vermieten ist).

Ich habe bis vor kurzem gedacht, dass er komplett warten wird bis ich ausgezogen bin. Mir war ganz entfallen, dass ich ihn sowieso ansprechen wollte, ob ich das nicht in jedem Fall drin lassen kann und er dann vorzugsweise jemanden sucht, der das übernimmt. Das ergibt auch Sinn, weil ein Einbauschrank dazu gehört, den zu entfernen schon sehr unklug wäre.

Dass der Vermieter alles vorher abkauft und sich dann darum kümmert habe ich auch schon überlegt, aber das ist denke ich ganz klar zu viel des Guten :D.
 
BeBur schrieb:
Dass der Vermieter alles vorher abkauft und sich dann darum kümmert habe ich auch schon überlegt, aber das ist denke ich ganz klar zu viel des Guten
Das Angebot an den Vermieter muss nur gut genug sein, dann geht das :D
Bei einem Bekannten lief das ähnlich dass der neue Mieter ihn verarschen wollte.
Er hat dann die Küche an den Vermieter verkauft, der hat 500€ drauf geschlagen und hat den neuen Mieter gezwungen ihm die Küche abzukaufen. Der neue Mieter war zwar stinksauer weil er dann mehr bezahlen musste als vereinbart war, hat aber wohl eingesehen dass es ein ziemlich assiger move von ihm war.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: öcdc
Zwischen zwei Privatpersonen ist sehr viel erlaubt, da hier in aller Regel keine AGB vorliegen.

Grundsätzlich halt schauen, dass allgemeine Sachen drin sind: Ausschluss von Gewährleistung, eventuell Haftung soweit zulässig etc.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
BeBur schrieb:
in einer Region, wo es eher Leerstand gibt und wo eher schwer zu vermieten ist).
Und dann willst die NAchmieter dazu "zwingen" deine Küche zu kaufen? Mutig. Sinnvoller wäre es deinen Vermieter anzufragen, ob er die Küche kauft und somit zum Bestandteil der Wohnun gmacht, die er dann vermietet. Denn egnauso wie du jetzt, will ein Nachmieter ja sich eher nicht eine Küche ans Bein binden, die er wiederum zunächst mal mitnehmen müsste, wenn er auszieht. Ich denke eher, dass das der erheblich bessere und sinnvollere (auch üblichere) Weg ist. Für mich käme zum Beispiel nie eine Wohnung in Frage, wo ich die Küche kaufen müsste. Da müsste schon arger Notstand an Wohnungen herrschen, dass ich das hinnehmen würde.
 
Ich würde auch den Vermieter ansprechen. Wenn du den Preis nicht überzogen hoch ansetzt und die Küche optisch noch was her macht, die elektrischen Geräte funktionieren, sollte das für alle Beteiligten der sinnvollste Weg sein. Dein Mieter kommt "günstig" an eine Küche. Damit hat er vielleicht schon ein Argument mehr, um seine Bude zu vermieten (du schreibst ja, daß bei euch viel Leerstand herrscht). Du bist aus dem Schneider und der Nachmieter muß nicht erst in ein Küchenstudio/Möberlhaus rennen und sich für teuer Geld eine neue Küche kaufen.
 
Die Verknüpfung vom Kauf deiner privaten Gegenständen und dem Zustande kommen des Mietvertrages kannst du dir "abschminken", dass ist so nicht rechtens und ich als neuer Mieter, der deinen alten Kram nicht haben will, würde dir einen Vogel zeigen. Wir sind hier ja Gott sei Dank nicht in Spanien.
Meiner Erfahrung nach sind aber viele potentielle Mieter sehr froh über die Möglichkeit eine Küche zu übernehmen. Dafür muss sie halt vernünftig sein. Preislich stehst du als Verkäufer halt gut unter Druck, denn wenn der Mieter diese nicht übernehmen will, hast du viel Arbeit (Abbau, Transport, Verkauf ohne das der potentielle Käufer sieht wie sie aufgebaut aussieht usw.).
 
Mache es doch nicht so kompliziert, Inventur machen beide Seiten unterschreiben, Gelderhalt quittieren fertig ist die Laube. Das passt auf einen Einkaufzettel.
 
@mathiasla

Und wann? Nachdem der Nachmieter die Wohnung angemietet hat? Davor? Was ist, wenn der Käufer die Wohnung dann doch nicht bekommt?

Eine aufschiebende Bedingung kann durchaus sinnvoll sein. Zumindest für den Käufer. :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: spfccmtftt89 und BeBur
Du verknüpfst: Mit Abschluss des Mietvertrags.
Der Neue: Das ist nur ein Leihvertrag und kein Mietvertrag.
 
@Idon da so ein Mietvertrag nicht in der juristischen Sekunde aufgestellt wird und gleich in Kraft tritt, kann man mit dem Vermieter und dem Neumieter vor der Wohnungsabnahme den Zweizeiler schreiben. Keine Ahnung was du übergeben willst aber i.d.R. hat das Zeug nur noch Sperrmüllwert und du lässt dir den Aufwand entschädigen es nicht selber runter zu tragen. Könntest du es noch brauchen wäre es nicht mehr in der Wohnung, könnte man es gescheit verkaufen stände es bei Ebay...
 
Und trotzdem ist auch diese Küche schrott, unverkäuflich, mit Glück nimmt sie der Nachmieter ansonsten kommt sie auf den Sperrmüll oder zum Sozialkaufhaus. Einbauküchen sind in der Regel unverkäuflich und ich wette mit dir das ein Nachmieter für eine EBK NP 15.000 maximal ein Anerkennungspreis zahlt.
 
Oh, nein - hier wollte jemand für die Einbauküche zur Übernahme 16,5k haben und der Vermieter fand das okay. :) Wir haben dann sowieso eine andere Wohnung genommen. Mit Küche. Und damit auch Ansprüchen gegenüber dem Vermieter.

Niemals würde ich als Mieter eine Wohnung ohne Küche anmieten und niemals würde ich eine Wohnung ohne Küche mieten. Das sorgt nur für Ärger und extreme Kosten.
 
Idon schrieb:
Niemals würde ich als Mieter eine Wohnung ohne Küche anmieten und niemals würde ich eine Wohnung ohne Küche mieten. Das sorgt nur für Ärger und extreme Kosten.

Kommt drauf an.
Ich hatte so eine Situation in meiner alten Bude, bevor ich dann vor 3 Jahren umgezogen bin.
Eingezogen war ich 2006 und die gesamte Wohnanlage war kurz vor Verkauf an so nen nettes Finanzunternehmen.
Der alte Eigentümer wollte sich die eigentlich notwendige Renovierung der Küche (die für meine Verhältnisse absolut ok war) sparen und hat mir die Wohnung mit Mietnachlass (den Nachlass im Mietvertrag eingetragen) als 'ohne Küche' vermietet.

Das hat über die Jahre dazu geführt, dass ich zwei Mieterhöhungbegehren (von der Person, die die Wohnung dann gekauft hat) widersprechen konnte, weil wohl niemand mehr den genauen Inhalt meines Mietvertrages kannte :)

Als ich dann vor 3 Jahren ausgezogen bin, lief das super entspannt und da der aktuelle Eigentümer die Wohnung sowieso renovieren wollte (die neue Nettokaltmiete liegt jetzt 50% über dem, was ich vorher bezahlt habe - haarscharf am Mietwucher), weshalb ich da nicht mal was rausreißen musste (das ist ja der eigentliche Krux bei einer Anmietung ohne Küche - man nimmt das vorhandene Mobiliar/Geräte als Eigentum und ist auch für die Entsorgung zuständig).

Aber eben Hamburg und nicht eine Gegend, in der es wohl eh schwierig ist, Mieter zu finden.
 
Zurück
Oben