Auszug - Chance auf Mängelbseitigung?

Justin_Sane

Admiral
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Mai 2004
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Hallo,

folgendes Problem beim Auszug:

Letzten Freitag bin ich ausgezogen. Die Vermieterin hat einen Wisch von Immobilienscout24 unterschrieben, in dem drinne steht, dass soweit alles i.O. ist.

Bis auf eine Sache: Bei den Küchenarmaturen habe ich die 2 Muttern verkratzt, da ich diese abschrauben musste, um eine Verlängerung für die Spüli rein zumachen.

http://picture.yatego.com/images/45...sserhahn---armaturen---einhebel---mischer.jpg
(die hinteren 2 Mutetrn, dort, wo die 1/2Zoll-Anschlüsse aus der Wand kommen).

Kein Problem, da ich das verkratzt habe (und diese wohl beim Einzug neu waren) stehe ich dazu und wollte die selbst austauschen.

Also mal eben das ganze Zeugs bestellt und heute angerufen um den Termin für heute bestätigen zu lassen.

jetzt kommt die alte Kuh (gab vorher eig. nur Stress mit der^^) und meint, sie wolle das "vom Fach" machen lassen, da ich es ja quasi beim ersten NMal auch nicht geschafft habe. Stimmt wohl, aber auch nur, weil ich kein vernünftiges Werkzeug dabei hatte.

Frage daher: Muss die mir nicht die Chance auf "Mängelbeseitigung" und/oder "Schönheitsreparaturen" einrichten? Oder kann die einfach sagen: "Okay, das lassen wir jetzt für teurers Geld vom Fachmann lassen!"?

Irgendwo find ich's halt auch zum kotzen, wenn man sowas ausmacht und jetzt kommt sie so daher! Aber gut...mündlich ist das halt Null wert!
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Normalfall, z.B. Malerarbeiten, müßte Sie dir das Erlauben. Und kann es erst Reklamieren, wenn du es nicht so Gut wie ein Fachmann hin bekommen hast.

Nur hier am Wasserhahn sieht es anders aus.

Einmal besteht die Gefahr von großen Wasserschäden, für den Fall das du es nicht Fachmännisch hin bekommst. Auch mußt du Bedenken, wenn Sie es dir doch erlaubt, das du bei Fehlern für alle Kosten eines Wasserschadens aufkommen mußt. Und das kann, inklusive Fachmännischer Entfeuchtung sehr teuer werden.

Und noch einen zweiten Grund gibt es, warum Sie dir das verbieten kann. Denn nach den Technischen Anschlussbedingungen der Wasserversorger dürfen Arbeiten an der Wasserinstallation, auch nach dem Wasserzähler, nur von Fachleuten durchgeführt werden. Und da du keiner bist, darfst du das Streng genommen nicht. Auch wenn in der Regel kein Hahn danach kräht. Und das Wasserwerk dies im Grunde auch nicht kontrolliert.
 
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