Autokauf - Frage zu Eigentumsverhältnissen mit Bezug auf Bafög

Tambay

Lieutenant
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Guten Morgen,

da ich nun viel zum Thema Bafög gelesen habe, bin ich mir nun wieder unsicher, was das anrechenbare Vermögen bei einem PKW angeht.

Das Auto wird ja nur angerechnet, wenn der Bafög-Antragsteller auch Eigentümer ist. Und genau da setzt meine Frage an.

Nehmen wir mal an, die Eltern haben das Auto gekauft und bezahlt. Kaufvertrag läuft also über die Eltern.
Der Sohn aber lässt es auf seinen Namen (!) versichern und zahlt die Steuern. Wird durch das Versichern auf Namen des Sohnen das Eigentum auch gleichzeitig auf den Sohn übertragen, oder bleiben die Eltern Eigentümer?

Meiner Meinung nach ist der Sohn der Besitzer, die Eltern die Eigentümer. Wenn nur der Sohn mit dem Auto fährt und entsprechend die Unterhaltskosten tragen soll, macht es ja durchaus Sinn, dass er das Auto direkt auf seinen Namen versichert.

Aber kann natürlich auch genau umgekehrt der Fall sein. Deswegen wollte ich mal hier nachfragen.

Vielen Dank ;)
 
Mit anderen Worten, solange deine Eltern und du nicht beschließen, dass das Auto dein Eigentum wird, bleibt es das Eigentum der Eltern. Auf wessen Namen die Versicherung läuft und wer die Steuern bezahlt, ist egal. Hauptsache ist, dass es eine Versicherung gibt und die Steuern bezahlt werden.
 
Danke. Hat denn jemand Erfahrungen, wie das Bafög Amt da reagiert?
Wenn es reicht, dass die Eltern den Kaufvertrag abschließen, damit das Auto nicht dem eigenem Vermögen zugerechnet werden kann, dann bietet sich da ja reichlich Spielraum für "Bafög-Betrügerein".
Deswegen dachte ich dann, dass es evtl. durchaus möglich sein könnte, dass sie schauen, wer Steuern + Versicherung zahlt und das demjenigen dann quasi als Vermögen zurechnen, unabhängig davon, was nun im BGB zum Eigentum steht.

Ich würde zum Studium ein neues gebrauchtes Auto bekommen, weil mein Bruder mein altes Auto als Erstwagen bekommt. Das Auto würde natürlich auf mich zugelassen werden. Aber wenn die mir das als Vermögen anrechnen, dann behalte ich mein jetziges Auto natürlich.
 
Die Frage ist doch zunächst mal: Wer ist tatsächlich Eigentümer des Autos? Haben deine Eltern dir das Auto geschenkt und übereignet? Wenn du Versicherungen und Steuern zahlst ist das zumindest mal naheliegend. Wenn du schreibst "du würdest ein neues Auto bekommen" klingt das für mich danach, dass dir ein neues Auto geschenkt und übereignet und nicht bloß von deinen Eltern geliehen wird.
 
Ich kriegs geschenkt und darf dann machen, was ich will. Und damit ist es dann wohl doch mein Vermögen.

Dann hat sich die Sache erledigt. Gibt kein neues Auto.

Die Reglung ist eh bescheuert. Jemand, der jeden Tag ne Schachtel wegraucht, der kriegt volles Bafög. Jemand, der das Geld spart und sich davon ein Auto kauft, dem wird Bafög teilweise gestrichen.

Ich könnte natürlich sagen, dass ich es nur geliehen bekommen habe, und das Geld bei Verkauf meine Eltern bekommen. Aber ist mir das alles zu streßig. Dann fahr ich lieber gar kein oder ein billiges Auto.
 
Damit ist es ganz eindeutig dein Eigentum und wird angerechnet. Natürlich auch das alte, billige Auto. Aber bevor du dir da riesen Gedanken machst, hast du überhaupt einen Bafög Anspruch? Wenn deine Eltern dir mal eben so ein neues Auto kaufen können, verdienen sie ja evtl. sowieso zu viel...
 
Was ist da ungerecht?
Ein Auto bis 7500€ wird Dir generell nicht negativ angerechnet.
Rauchen ist "Luxus" - Auto fahren nunmal auch.
 
Ich hab Bafög Anspruch. Soviel verdienen meine Eltern dann auch wieder nicht.
Und das neue gebrauchte Auto wird sich auch im Preisbereich 4-5000€ bewegen. Ich kriege also keinen (!) Neuwagen, und auch kein teures gebrauchtes Auto.

Woher kommen denn die 7500€? Ich dachte immer, das Auto wird direkt ab dem ersten € angerechnet.

EDIT:
Ungerecht finde ich folgendes:
Person A hat sein Geld Woche für Woche in Disco´s etc. verprasst, kriegt volles Bafög.
Person B hat gespart, um das Studium finanzieren zu können (Semesterbeiträge, Krankenversicherung, etc.), und dem wird das angerechnet und guckt dumm aus der Wäsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage von Blashyrkh ist etwas unpräzise und teilweise falsch. Das Auto wird ab dem ersten Euro auf dein Vermögen angerechnet. Dein Vermögen wirkt sich aber erst ab 5200 Euro auf deinen Bafög Anspruch aus. Sofern du also ein Auto im Wert von 5000 Euro hast und kein sonstiges Vermögen, hast du den vollen Bafög Anspruch. Nur, wenn dein Vermögen den Freibetrag von 5200 Euro (unverheiratet, ohne Kind) übersteigt, wirkt sich dies negativ auf deinen Bafög Anspruch aus.
 
Bis 7500€ laut DAT / Schwacke bekommst du keine Abzüge (war zumindest bis vor kurzem so).
Könntest du sicherlich auf Studis Online oder ähnlichen Seiten nachlesen. Bin da evlt. nicht mehr ganz up-to-date.
 
Ich hab noch einen Bausparvertrag. Damit würde ich die 5200€ übersteigen.

Um volles Bafög zu erhalten, werde ich dann mein Auto behalten. Der Wechsel hat sich angeboten, da mein Bruder demnächst ein Auto braucht. Aber werde ich wegen Semesterbeiträge und der Krankenversicherung, die ich in 1.5 Jahren selbst tragen muss, genug Umkosten haben, sodass ich mir das Leben selbst schwer machen würde, wenn ich mein Vermögen jetzt auf über 5200€ anhäufe.

Vielen Dank für die Hilfe.
 
Als Vermögen gilt im übrigen auch eine Lebens- und Rentenversicherung und alles was du auf deinen Konten hast (rückwirkend auch hattest).

Einen Tipp kann ich dir auch noch umsonst mitgeben: Solltest du, aus welchen Gründen auch immer, länger als 6 Wochen krank sein, bedenke, dass du zum einen direkt bei Krankheit verpflichtet bist denen das mitzuteilen und dass du von denen nach den 6 Wochen kein Geld mehr bekommst.
 
Ok, vielen Dank.
Ich weiß zwar nicht, was die es angeht, ob und wann ich krank werde, aber gut. Länger als 6 Wochen wirds eh nie werden, außer es ist zwar schwerwiegendes.
 
Ja, eben, außer es ist was schwieriges. Und in dem Falle denkt man darüber erst einmal nicht nach. Bis die einem rückwirkend das Geld abziehen und du in der Zeit überhaupt kein Geld bekommst und evtl. ein Ordnungswidrigkeitsbußgeld zahlen musst. Ich erinnere mich da an den Spruch: "Sie hätten ja den Gesetzestext lesen müssen" *zeigt auf ein 600 Seiten Buch neben sich*.

Daher wollte ich dich nur vorwarnen. Wenn du Bafäg bekommst sind die sozusagen dein Arbeitgeber. Und denen muss man auch von Ausfallzeiten berichten.
 
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