Guten Morgen,
da ich nun viel zum Thema Bafög gelesen habe, bin ich mir nun wieder unsicher, was das anrechenbare Vermögen bei einem PKW angeht.
Das Auto wird ja nur angerechnet, wenn der Bafög-Antragsteller auch Eigentümer ist. Und genau da setzt meine Frage an.
Nehmen wir mal an, die Eltern haben das Auto gekauft und bezahlt. Kaufvertrag läuft also über die Eltern.
Der Sohn aber lässt es auf seinen Namen (!) versichern und zahlt die Steuern. Wird durch das Versichern auf Namen des Sohnen das Eigentum auch gleichzeitig auf den Sohn übertragen, oder bleiben die Eltern Eigentümer?
Meiner Meinung nach ist der Sohn der Besitzer, die Eltern die Eigentümer. Wenn nur der Sohn mit dem Auto fährt und entsprechend die Unterhaltskosten tragen soll, macht es ja durchaus Sinn, dass er das Auto direkt auf seinen Namen versichert.
Aber kann natürlich auch genau umgekehrt der Fall sein. Deswegen wollte ich mal hier nachfragen.
Vielen Dank
da ich nun viel zum Thema Bafög gelesen habe, bin ich mir nun wieder unsicher, was das anrechenbare Vermögen bei einem PKW angeht.
Das Auto wird ja nur angerechnet, wenn der Bafög-Antragsteller auch Eigentümer ist. Und genau da setzt meine Frage an.
Nehmen wir mal an, die Eltern haben das Auto gekauft und bezahlt. Kaufvertrag läuft also über die Eltern.
Der Sohn aber lässt es auf seinen Namen (!) versichern und zahlt die Steuern. Wird durch das Versichern auf Namen des Sohnen das Eigentum auch gleichzeitig auf den Sohn übertragen, oder bleiben die Eltern Eigentümer?
Meiner Meinung nach ist der Sohn der Besitzer, die Eltern die Eigentümer. Wenn nur der Sohn mit dem Auto fährt und entsprechend die Unterhaltskosten tragen soll, macht es ja durchaus Sinn, dass er das Auto direkt auf seinen Namen versichert.
Aber kann natürlich auch genau umgekehrt der Fall sein. Deswegen wollte ich mal hier nachfragen.
Vielen Dank