Autokauf Neuwagen defekt in den ersten 2 Monaten. Händler sagt ist ein Garantiefall

moshimoshi

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Guten Abend,

ich habe vor 2 Monanten ein Suzuki Neuwagen bei einem großen Händler gekauft. Nach einem Monat fing das Display Fehlermeldungen auszuspucken.

Die Waren:

ESP System deaktiviert. Bitte Warten
Bergfahrt Assisten deaktiviert
Bremssystem deaktiviert
Crusie System deaktviert.
https://www.dropbox.com/s/irk1q07z1bauhtq/Fehler.mp4?dl=0

Der Mangel tratt in den ersten 1/2 Monanten auf und im 2 Monaten wurde es schlimmer.

Habe beim Händler angerufen zwecks Gewährleistung der meinte es ist ein Garantiefall und ich muss eine Werkstatt aufsuchen, das fande ich nicht sehr nett. Den in den ersten 6 Monaten greift doch auch die Gewährleistung? So dass sich der Händler darum kümmern muss.

Jedenfalls war ich auch in der Suzuki Werkstatt, die haben keine Ahnung woran es liegen kann!
Die Vetreter von der Werkstatt will also nach dem Prinzip vorgehen, ein Teil auchtauschen, ein neues einbauen.

Demzufolge wäre der Neuwagen fast jede 1 bis 2 Woche in der Werkstatt.
Es steht auch nicht fest steht wie lange sie brauchen bis Sie den Fehler gefunden haben. ein Leihwagen kostet mich dort 40€ pro Tag.

Da ich auf den Wagen angewiesen bin und ich lieber Ersatz haben will als anszusehen wie die autorisierten Suzuki Werkstatt jedes einzelne Teil auchwechselt, derr Wage ist noch keine 2 Monate alt.

Da würde ich lieber zum Anwalt gehen und per Gewährleistung durchsetzen dass der Händler mir ein Ersatz liefert.
Es handelt sich hier fast um ein Neuwagen.

Der Händler und die Werkstatt sind nicht gleich, der Händler ist einer der größten im Umkreis und hat keine Werkstatt.

Was könnt ihr mir da raten?

Beste Grüße
Ergänzung ()

Zudem ist das Auto mit dem Mangel auch nicht verkerhssicher. Mit deaktiverter ESP/ABS Funktion.
Apropo wenn der Fehler auftritt lässt sich die Zundung nicht einfach so ausschalten. Erst bei drücken des Schalters über 10Sekunden geht der Wagen wieder aus.
 
Da würde ich lieber zum Anwalt gehen und per Gewährleistung durchsetzen dass der Händler mir ein Ersatz liefert.
Es handelt sich hier fast um ein Neuwagen.
Also beim PKW is zurücktreten vom Kauf bzw Ersatzlieferung nich sooo einfach mMn.
Da gilt dann halt Verhältnismäßigkeit/Zumutbarkeit.

Jedenfalls war ich auch in der Suzuki Werkstatt, die haben keine Ahnung woran es liegen kann!
Dann würd ich ggf mal ne andere Werkstatt aufsuchen.

Es steht auch nicht fest steht wie lange sie brauchen bis Sie den Fehler gefunden haben. ein Leihwagen kostet mich dort 40€ pro Tag.
Den Leihwagen müßte nach meiner Auffassung der Autoverkäufer zahlen bzw selber n Ersatzgefährt stellen.

Zudem ist das Auto mit dem Mangel auch nicht verkerhssicher. Mit deaktiverter ESP/ABS Funktion.
Naja gibt genug Autos die das nich haben und die fahren trotzdem und haben TÜV :D

ICH würd dem Händler die Karre auf den Hof stellen - soll der sich um die Reparatur kümmern (wie auch immer).
Ersatzwagen fordern bzw die Kostenübernahme dafür.
 
Ich nehme an, das mit dem fas Neuwagen bezieht sich auf den derzeitigen Zustand, und das KFZ wurde als Neuwagen erworben. Bisschen unglücklich formuliert.

Wenn der Händler keine eigene Werkstatt hat muss er dich zur Behebung des Mangels zu einer Vertragswerkstatt zu schicken. so weit ist das schon in Ordnung. Dass die Werkstatt nicht so recht weiß, was sie tut, ist dabei nicht sein Verschulden. Und ob er ihn dort hin bringt oder du macht wohl keinen Unterschied.

Allerdings sollte dir in der Zeit, in der das Problem behoben wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt werden.
 
Hallo,
BlubbsDE daran habe ich schon gedacht, dass man es missverstehen kann.

Es ist ein Neuwagen.

ich wollte damit ausdrücken, gemeint was das der Wagen nahezu noch Neu Ist (Zustand). (Der Kilometerstand ist auch im Video gut zu erkennen.)

Also beim PKW is zurücktreten vom Kauf bzw Ersatzlieferung nich sooo einfach mMn.
Da gilt dann halt Verhältnismäßigkeit/Zumutbarkeit.
Das kann ich schon nachvollziehen aber auch in den ersten 6 Monaten wo die Gewährleistung noch greift?

Naja gibt genug Autos die das nich haben und die fahren trotzdem und haben TÜV
Stimmt, allgemein hast du schon Recht, aber wenn ich damit ein Unfall baue, dann bleibe ich auf den kosten sitzen, ich hätte ja wissen müssen das der Wagen sich nicht normal fahren lässt.

ICH würd dem Händler die Karre auf den Hof stellen - soll der sich um die Reparatur kümmern (wie auch immer).
Ersatzwagen fordern bzw die Kostenübernahme dafür.
Ich werde es nochmal probieren, als Kunde hat man ja das Recht zuentscheiden wo man es Repariert haben möchte.
Der Händler sagte aber explizit.: Wir verkaufen nur Wagen, wenn ein Mangel vorliegt dann ist es ein Garantiefall.

Das klang für mich nach: Um alles andere kümmern wir uns nicht. Wir verkaufen nur.



llerdings sollte dir in der Zeit, in der das Problem behoben wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt werden.
Gibt es dazu ein Rechtskräftiges Urteil?

Händler sagte, dass die Suzuki Vetragswerkstatt mir ein leihwagen zur verfügung stellt. Die Werkstatt sah es anderes, weil ich das Fahrzeug wo anders erworben habe. Ist die vermietung des Leihwagens nicht kostenlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann ich schon nachvollziehen aber auch in den ersten 6 Monaten wo die Gewährleistung noch greift?
Ja!
Das meinte ich mit verhältnismäßig/zumutbar (steht auch so im Gesetzestext).
Da wird dann ggf ins Verhältnisgesetzt ob und wie gravierend der "Schaden" nu is.
Wie teuer is die Behebung im Verhältnis zum Ersatzwagen....

Als Extrembeispiel:
Der Zigarrenanzünder is defekt.
Kannste keine Kippe anmachen, keine Handyladen hat aber mit der "Grundfunktion des Autos nix zu tun und kostet vermutlich weniger als 200€ zum nem Autopreis von 10k Euroletten.
Auch wenn da 2x der Anzünder getauscht wurde kannste nich vom kauf zurücktreten.

Der Händler sagte aber explizit.: Wir verkaufen nur Wagen, wenn ein Mangel vorliegt dann ist es ein Garantiefall
Das is Quatsch!
Vermutlich will er über Garantie sich um die Kosten für n Leihwagen drücken.
Aber auch gut möglich, dass er einfach nur Garantie und Gewähr Verwechselt.


Bevor Du aber zum Anwalt gehst - nochmal nett fragen was nu ambach is.
Ich würd die Karre nich durch die Gegend fahren und mit der Werkstatt rumtelefonieren.
Ggf is ja auch die Frage in welchem Rahmen nun Kosten übernommen werden - da soll das gleich der Händler machen.
Dann natürlich den Leihwagen ansprechen und ggf für Dich entstehende Kosten fürs durch die Gegend gurken.
Also nich nur Sprit sondern natürlich auch Deine "Arbeitszeit" (ausser das is n Weg von 10 Minuten :D ).

Wenn er sich da stur stellt zum Anwalt


Auf jeden Fall alle Mängel dokumentieren (Foto/Video) und sammeln mit Datum und Uhrzeit.
Ab nem gewissen Punkt biste dann nämlich DOCH an der Schwelle wo Du vom Kauf zurücktreten kannst.

Ich hatte mal ne Kollegin die hatte nen TT der war jeden Monat in der Werkstatt über 1 Jahr+.
War auch irgendwas an der "Fahrzeugsteuerung".

Gibt es dazu ein Rechtskräftiges Urteil?

Auf die Schnelle:
https://www.juraforum.de/forum/t/autokauf-bei-gewaehrleistung-anspruch-auf-leihwagen.517489/
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-auf-Leihwagen-waehrend-Garantiezeit-bzw-Gewaehrleistung---f180882.html

Nach meinem Verständnis is Dir durch den mangelhaften PKW ein Schaden entstanden.
Dieser muß halt vom Verkäufer ausgeglichen werden.

Im Gegensatz dazu haben wir hier ja eher Fälle wie defekter PC/Handy.
Da is nun wenn man mal nich zocken oder surfen kann kein "echter Schaden" vorhanden bzw die Verhältnismäßigkeit für einen Leih-PC/Leih-Handy nicht gegeben.
Streng genommen könnte da aber vermutlich n Anwalt auch sowas rausschlagen, aber die Kosten für den Anwalt sind bei den Preisen wieder unverhältnismäßig.

Aber alles reine Laienmeinung.

Der Händler is aber für solche Fälle versichert und das is an sich nur n "durchlaufender Posten".
Darum versteh ich nich warum da soviel Aufriss gemacht wird.

Hier sieht es wohl etwas anders aus https://aktuell.breuer.legal/nacherfuellung-kein-anspruch-auf-ersatzwagen-3289/
Allerdings versteh ICH das so, dass zwar kein Leihwagen gestellt , aber der "Nutzungsausfall" bezahlt werden muß.

Aber das kann Dir n Anwalt bestimmt besser sagen bzw n Gutachter - den Du ggf auch aufsuchen solltest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr wahrscheinlich eine fehlerhafte Masse-Verbindung. Die Werkstatt soll mal alle Verbindungspunkte an der Karosserie überprüfen. Da hat sich sicher eine Schraube gelöst.
 
@Danke U-L-T-R-A danke für deine Mühe. So eindeutig ist die Gesetzeslage da nicht. Aber der Tipp mit der einschränkung der Grundfunktion, im Prinzip hast du Recht. Hier liegt eine sehr starke einschränkung vor.

Morgens zur arbeit, kommt erstmal der Fehler. Das Auto ist nicht fahrtüchtig. Erst nach mehrmaligen "reset". Ein und wieder aus. Ist das Auto fahrbereit aber mit deaktiverten ESP/ABS und Assistenten.

(Die Zündung muss länger gehalten werden als sonst. Die Zündung 10 Sekunden halten, so wie. z.b bei einem Rechner der kein Neustart durchfuhren will, erzwingen, damit das KFZ ausgeht. )

@kisser ich nehme mal an dass ist auch die Vorgehensweise laut Protokoll. Ich werde es erwähnen.
Die Werkstatt hat ein Ersatzteil bestellt, die wollen erstmal den Drehradsensor auswechseln und dann weiter schauen.

Aber im Endeffekt dass hat mir auch der Techniker persönlich gesagt, es kann an allem liegen. So genau wissen wir es nicht.

(Deswegen drückte ich mich weiter oben im Post so blatant aus und schrieb, die haben keine Ahnung.)

Also gehe ich davon aus dass der Wagen, dass Modell noch zu neu ist oder hier eine Fahrzeugserienstreung vorliegen kann.
Ergänzung ()

Weiß jemand wieviele Reparatur versuche die Autowerkstatt hat? Waren das nicht 2-3 Reparatur versuche bis man einen Antrag auf Ersatz stellen kann?

Greift da nicht:

https://boehmanwaltskanzlei.de/komp...raege/1969-ruecktritt-vom-kaufvertrag-440-bgb

https://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
 
Zuletzt bearbeitet:
moshimoshi schrieb:
@kisser ich nehme mal an dass ist auch die Vorgehensweise laut Protokoll. Ich werde es erwähnen.
Die Werkstatt hat ein Ersatzteil bestellt, die wollen erstmal den Drehradsensor auswechseln und dann weiter schauen.
]

Leuchten in dem Video nicht auch die Gurtwarnlampen?
Die sollen mal den Fehlerspeicher auslesen, evtl. gibt das Hinweise auf die Ursache.
Die anderen Fehler könnten an einem Drehzahlsensor liegen, beim Radar-Bremsassistent bin ich mir nicht sicher.
 
Hallo nochmal kisser.

das hat die Werkstatt als erstes gemacht. OBD 2 angeschlossen und auf dem PC ausgelesen.
Es erschienen rot markiert über 15 Fehlermeldung.

Aber ohne darauf bezug zu nehmen, hat der Techniker diese mit einem Klick gelöscht. Nicht mal 3 Sekunden hat er sich das Protokoll angesehen oder mir die Fehler erläutert.

Es leuchtet alle was leuchte kann.
Wenn der Wagen sporadisch nicht startet leuchtet auch "Check Engine"


Der "Techniker" meinte auch einmal löschen würde manchmal genügen.
Der Fehler tratt aber als ich wieder zuhause war, nochmal auf. Das war mir im nachhinein klar, ich habe die letzten Jahre nicht hinterm Mond gelebt

Ich meine, einige wissen ja das system protokolliert ja nicht nur so aus spaß Fehlermeldung und mit einmal löschen ist es nicht getan und es ist wieder Instandgesetzt. Das müsste jeder Wissen.

(
So ein Schema führen die ganzen Telefonbetrüger durch, wo sie ahnungslosen dazu raten in Windows die Fehler aus der Ereignisanzeige zu löschen. EventViewer, um so das system zu besäubern, "beschleunigen") Ist so eine Masche in den USA.

So ein Gerät, das OBD habe ich auch nicht Zuhause.
Sonst hätte ich den Speicher ausgelesen. Habe nie in Betracht gezogen das es sich mal als nützlich erweist. Ich habe gehört ein gutes obd Gerät kostet um die 100€
Wobei das in der Werkstatt , noch ein Trick Professioneller und teurer ist.

Ich denke noch erwähnenswert, es ist schon der dritte Reparatur versuch der Werkstatt. Den verantwortlichen Fehler können sie bis heute nicht finden. Der Feher taucht aber im Speicher auf, der Wage begrüßt einen jeden Tag mit ESP Warten. Etc. wie im video zusehen. Erst nach mehrmaligen ein und ausschalten springt er an und lässt sich fahren, die Fehlermeldungen leuchten konstant.


Ich hatte mal ne Kollegin die hatte nen TT der war jeden Monat in der Werkstatt über 1 Jahr+.
War auch irgendwas an der "Fahrzeugsteuerung
Wie ist es dort ausgegangen? Ist es am Ende gut ausgegangen?


Und ja eine zweimal zuspät können ist schon schlimm genug, aber wenn es öfters vorkommt, da kann man sich auf den Wagen nicht verlassen.

Vermutlich ist der Wagen ein Montags Modell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ähnliches ist auch an einem BMW geschehen. Hat uns mit Meldungen beglückt von Kofferraum offen über Ölstand bis Licht Anhänger defekt (ironischerweise hatten wir nicht mal eine Anhängekupplung).

War im Endeffekt ein unsauber sitzender Stecker (!!) an der Elektronik. Und sowas, oder eine fehlerhafte Elektronik, vermute ich jetzt auch
 
Gibt es bei Suzuki keine "Mobilitätsgarantie"?

Ich selber fahre Audi und die haben die ersten Jahre eine sogenannte "Mobilitätsgarantie"

Die holen dein Auto ab und stellen dir einen Leihwagen, wenn mit dem Auto was ist.

Nur so als Tipp zum evtl. nachfragen oder nachschauen, ob die nicht auch so was automatisch mit dabei hast.

Ansonsten stellt sich für mich die Frage, wer den Händler ist?
Hat der nicht auch eine Werkstatt mit dabei?
 
@ TE:

Dein Händler macht es sich zu leicht. Selbstverständlich hast Du neben der Garantie auch eine Gewährleistung und kannst den Händler in Anspruch nehmen. Das würde allerdings nichts anderes bedeuten, als dass dieser Dein Auto zu einer Vertragswerkstatt überführt, was Du natürlich auch selbst tun kannst und damit Zeit sparst. Dein Händler darf sich jedoch nicht verweigern, sich darum zu kümmern.

Eine Ersatzlieferung (= Lieferung eines neuen identischen PKW Zug um Zug gegen Rückgabe des alten) ist hier zunächst nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass der Mangel durch Reparatur ganz erheblich günstiger zu beheben wäre als es eine Ersatzlieferung wäre. Hier wäre der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt; der Händler dürfte somit die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung unter Verweis auf unverhältnismäßige Kosten verweigern. Du wirst defintitiv dulden müssen, dass Dein Auto repariert wird.

Die Reparatur darf jedoch nicht unverhältnismäßig lange dauern. Was das bedeutet, beurteilt sich weder aus Deiner (Kunden-) Sicht, noch aus der Sicht des Händlers. Es kommt auf die Gesamtumstände an.
Eine für gewöhnlich maximale Reparaturdauer von ca 2 bis 3 Wochen könnte sich gerade zu dieser Zeit verlängern, da es derzeit nicht möglich ist, kurzfristig Termine in einer Werkstatt zu bekommen (Reifensaison). Doch auch dies verlängert die mögliche Wartezeit selbstverständlich nicht unbegrenzt. Dein Händler muss sich unverzüglich um einen möglichst zeitnahen Termin kümmern.

Ein Recht auf einen kostenlosen Ersatzwagen gibt es nicht! Es könnte jedoch bestehen, wenn der Händler oder auch der Hersteller bei Verkauf eine Mobilitätsgarantie gegeben haben (-> bitte im Vertragswerk danach schauen). Hat der Händler eine gewährt (eher unwahrscheinlich), muss er einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellen. Hat hingegen der Hersteller eine gewährt, muss die Vertragswerkstatt bei der Du bist einen kostenlosen Ersatzwagen herausgeben, und zwar völlig unabhängig davon, ob Du das Auto anderweitig erworben hast.
Existiert keine entsprechende Garantie, gilt dasselbe, wie wenn eine Defekte Grafikkarte zum Händler und von diesem zum Hersteller weitergeleitet wurde: Es besteht für die Wartezeit kein Anspruch auf ein Ersatzgerät und auch kein Schadensersatzanspruch für eventuelle Ausfälle. Hierfür gibt es nämlich besondere Verträge und Garantien und Serviceverträge, die jedoch entsprechend teuer sind. Sie werden idR nur im gewerblichen Bereich eingesetzt.


Abschließend möchte ich noch sagen, dass Dein Händler da eine sehr schwache Vorstellung bietet! In solchen Fällen gibt man dem Kunden ohne wenn und aber ein kostenloses Ersatzfahrzeug mit, aus Kulanz. Man lässt ihn nicht einfach im Regen stehen. Ich leite selbst ein Autohaus und für mich wäre so etwas selbstverständlich. Die Kunden sollen ja schließlich wiederkommen.

Wurde übrigens schon mal die Batterie durchgemessen? Würde mich nicht wundern wenn die schlicht einen weg hat. Das wäre absolut typisch für dieses Fehlerbild. Vor allem auch für die Menge der angezeigten Fehler.


MfG,
Dominion.


EDIT:
moshimoshi: schrieb:
Ich werde es nochmal probieren, als Kunde hat man ja das Recht zuentscheiden wo man es Repariert haben möchte.

Nein. Wenn du das Auto zu Deinem Händler bringst, hast Du kein Recht zu bestimmen, an welche Werkstatt er es weiterleitet. Selbst dann nicht, wenn du es gerade dort, wo er es hinbringen möchte, ausdrücklich nicht repariert haben möchtest.

Selbst kannst Du es natürlich zu jeder entsprechenden Vertragswerkstatt bringen, die Du möchtest.


U-L-T-R-A: schrieb:
Der Händler is aber für solche Fälle versichert und das is an sich nur n "durchlaufender Posten".

Nein, ist er nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie die leute immer nur drauf kommen, das es für alles Versicherungen gibt... und selbst wenn.. wären die vermutlich unbezahlbar teuer ;)
 
U-L-T-R-A schrieb:
moshimoshi schrieb:
Zudem ist das Auto mit dem Mangel auch nicht verkerhssicher. Mit deaktiverter ESP/ABS Funktion.
Naja gibt genug Autos die das nich haben und die fahren trotzdem und haben TÜV :D

So einfach ist das nicht.
Autos, ohne ABS sind inzwischen recht selten geworden. Selbst ESP dürften inzwischen die meisten Fahrzeuge haben, die man auf der Straße so sieht.
Aber darum geht es nicht. Bei neuen Fahrzeugen wird die Zulassung bei aktiviertem ABS und ESP erteilt. Die Funktionen werden quasi Bestandteil der Zulassung.
Das dürfte auch einer der Hauptgründe sein, warum man bei den meisten neuen Fahrzeugen das ESP nicht mehr (vollständig) deaktivieren kann. Die Zulassung bei abgeschalteten Assistenzsystemen will zusätzlich bezahlt werden.
Deshalb kann man das meistens nur noch bei den Sport-Varianten normaler Fahrzeuge oder bei Sportwagen. (Ein 911 oder M4 würden sich wohl deutlich schlechter verkaufen, wenn die Option fehlt die Gängelung auf der Rennstrecke zu deaktivieren)
Von daher wäre ich persönlich sehr vorsichtig und würde das Auto nicht mehr bewegen und stattdessen zur Werkstatt bringen lassen (ADAC-Mitglied oder Mobilitätsgarantie vorhanden?)
Klar, die meisten Menschen sollten auch ohne die Systeme in der Lage sein ein Auto zur Werkstatt zu fahren ohne im Straßengraben zu landen, wenn dann aber doch was passiert und die Vollkasko die Regulierung verweigert oder sogar die Haftpflicht Regress fordert, dann hat sich das am Ende sicher nicht gelohnt.
 
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