klaus-ts-lover
Newbie
- Registriert
- Feb. 2022
- Beiträge
- 5
Schönen guten Tag zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe mich von meiner Exfrau scheiden lassen und habe ihr versprochen den DSL-Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Leider habe ich es immer verschoben und dann die Frist um einen Tag verpasst, der Vertrag hat sich im Oktober 21 um ein Jahr für einen deutlich teureren Preis verlängert. Ich habe dann die Kündigung trotzdem sofort abgeschickt und eine Bestätigung mit Beendigung des Vertrages Ende September 22 bekommen.
Nun habe ich gelesen, dass es seit dem 1. Dezember 21 neue verbraucherfreundliche Gesetze bei den Telekommunikationsdiensten gibt. Ich bin äußerst überrascht, dass ich sowas noch erleben darf.
Und zwar habe ich aufgeschnappt, dass man einen automatisch verlängerten Vertrag nun zum nächsten Monat kündigen kann.
Da ich aber schon selbst gekündigt habe, gilt das neue Vebraucherrecht trotzdem in meinem Fall oder nicht?
Ich weiß leider nicht wo ich sonst fragen soll und ich glaube nicht, dass mir die Telekommunikationsanbieter die Wahrheit sagen werden und ich habe auch ein bisschen Angst mich zum Affen zu machen, deswegen frage ich lieber im Internet.
Ich würde gerne meinen Fehler korrigieren und den teuren Vertrag so schnell wie möglich kündigen bzw. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter mit günstigeren Preisen durchführen.
Vielen Dank für das Durchlesen. Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße,
Klaus
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe mich von meiner Exfrau scheiden lassen und habe ihr versprochen den DSL-Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Leider habe ich es immer verschoben und dann die Frist um einen Tag verpasst, der Vertrag hat sich im Oktober 21 um ein Jahr für einen deutlich teureren Preis verlängert. Ich habe dann die Kündigung trotzdem sofort abgeschickt und eine Bestätigung mit Beendigung des Vertrages Ende September 22 bekommen.
Nun habe ich gelesen, dass es seit dem 1. Dezember 21 neue verbraucherfreundliche Gesetze bei den Telekommunikationsdiensten gibt. Ich bin äußerst überrascht, dass ich sowas noch erleben darf.
Und zwar habe ich aufgeschnappt, dass man einen automatisch verlängerten Vertrag nun zum nächsten Monat kündigen kann.
Da ich aber schon selbst gekündigt habe, gilt das neue Vebraucherrecht trotzdem in meinem Fall oder nicht?
Ich weiß leider nicht wo ich sonst fragen soll und ich glaube nicht, dass mir die Telekommunikationsanbieter die Wahrheit sagen werden und ich habe auch ein bisschen Angst mich zum Affen zu machen, deswegen frage ich lieber im Internet.
Ich würde gerne meinen Fehler korrigieren und den teuren Vertrag so schnell wie möglich kündigen bzw. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter mit günstigeren Preisen durchführen.
Vielen Dank für das Durchlesen. Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße,
Klaus