Autounfall, private Haftpflichtversicherung

KlausM81

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Hallo, habe mal eine Frage. Selbstverständlich ist mein PKW Haftpflichtversichert, allerdings nur auf mich. Also kein 2t Fahrer eingetragen. Mein Freund wollte gestern Abend mal eine "Probefahrt" machen und mir eine ganz fiese Schramme in den Kotflügel gehauen. Kann er dass über seine Haftpflicht regeln lassen? Oder wie ist da die Rechtsprechnung? Und wie sieht es aus, wenn er z.B. einen Unfall gebaut hätte, schuldig wäre und meine Kfz Haftpflicht sich weigern würde zu bezahlen, da er ja gar nicht fahren hätte dürfen. Springt dann auch seine privat Haftpflicht dafür ein?
 
ich kenn mich da zwar nicht aus aber ich würde mal nicht sagen das sowas die Privat-Haftpflicht deckt, dafür ist eben eine KFZ-Versicherung da.

Und hätte er einen Unfall gebaut, hätte die Versicherung normal erstmal den Schaden des Gegners reguliert, du wärst dafür aber wahrscheinlich in Regress genommen worden.
 
Öh, nö. Bei geliehenen Sachen greift meist keine Haftpflicht. Er soll mal in der Police nachsehen was dort ausgemacht worden ist oder sein eigenes Portemonnaie aufmachen. Weiterhin ist eine KFZ-Haftpflicht an das Fahrzeug gebunden nicht an eine Person. Nicht umsonst gibts diese riesigen Selbstbeteiligungen bei z.B. Mietwagen.
 
Mein Freund wollte gestern Abend mal eine "Probefahrt" machen und mir eine ganz fiese Schramme in den Kotflügel gehauen.
Lübke hats auf den Punkt gebracht!

Was mich wundert, ist doch wohl eine Ehrensache, dass wenn ich zu blöd bin den Wagen von einem Kumpel vernünftig zu fahren, dass ich für den Schaden aufkomme!
Ich wunder mich immer wieder wie die jungen Leute heute drauf sind! Spass haben aber keine Verantwortung übernehmen......

edit: Dein Avatar bringt eine gewisse Ironie ins Spiel!
 
@ Lübke

Doch nur, wenn er eine Vollkasko hat? Bei einer Teilkasko sollte es da mau aussehen.

Ansonsten gebe ich Lars_SHG recht -- wer scheisse baut, steht dafür stramm, umso mehr, wenn das Eigentum eines Freundes beschädigt wurde.
 
An diesem Punkt lässt sich für dich nun wunderbar feststellen wie gut diese Freundschaft tatsächlich ist ;)
 
@KlausM81,

verbindliche Auskunft kann da wohl nur die private Haftpflichtversicherung Deines Freundes geben.
Mal da erkundigen.
 
Hatte mal einen Haftpflichtschaden an einem Gegenstand der mir gehörte und den sich ein Kumpel geliehen hatte. Die Haftpflicht hat das nicht übernommen da der Gegenstand mit meinem Einverständnis "verliehen" wurde.

Ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, er soll mal in seinen Bedingungen nachlesen.

Ich persönlich würde das ja aus meiner Tasche zahlen, wenn er das nicht tut es es keine echte Freundschaft.
 
unterscheidet sich hier ein KFZ nicht von einem anderen "Gegenstand"?
 
Da die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die eingeschlosssenen Risiken sich von Versicherung zu Versicherung abhängig vom Vertrag teilweise gravierend unterscheiden kann nur eine Nachfrage bei der Versichung letztendlich Klahrheit bringen.
 

Im Grunde ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Mir ist das Auto im Grunde nichts wert und daran wird auch keine Freundschaft zerbrechen. Wenns hoch kommt und ich den Schaden in einer Werkstatt beseitigen lassen würde, was ich eh nicht vor hatte, würds wahrscheinlich um die 700 Euro kosten. Das ist nicht mal das ganze Auto wert. Ich besteh auch nicht auf die Kohle von meinem Freund. Wenn ichs selbst zusammenschuster komm ich vielleicht auf 100 Euro wenn ich den passenden Kotflügel auf dem Schrott finde. Werd ich aber auch nicht machen. Alte Gurke und nix wert. Aber haben wir uns nach dem Unfall darüber unterhalten, ob in einem solchen Fall halt die private Haftpflicht eingreift. PS: Ihr hattet alle Recht. Er hat dort mal angerufen und sie haben den Fall direkt abgelehnt. Eine Kasko Versicherung wär in diesem Fall pflicht und ich müsste auch noch angeben, dass JosefJedermann mit dem Auto fahren darf, dann würd die Kfz-H. greifen, ansonsten hat die privat H. nix damit zu tun.
 
Bei nahezu allen Privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch Benutzung von Versicherungspflichtigen Fahrzeugen nicht mit Versichert. Also Auto, Motorrad und Mofa "Nein", Fahrrad "Ja".

Und wenn du eine Versicherung hast, wo nur du fahren darfst, dann zahlt Sie zwar einen Haftpflichtschaden von Dritten, wenn dein Freund einen Unfall baut. Nur wird meist eine Strafgebühr fällig. Zusätzlich wird deine Versicherungsprämie nachträglich so Berechnet, als ob du keine Vergünstigungen, außer deinem Schadensfreibetrag, bekommen hättest. Und wenn du zusätzlich noch Vollkasko gehabt hättest, dann wäre deine Versicherung dafür von der Zahlung befreit. Da ja Zweitfahrer nicht mit Versichert sind.

Und auch nicht vergessen, sollte der Unfall nicht auf deinem oder seinen Privaten Grundstück unter euch passiert sein, ist dieser zu melden. Selbst wenn beim Gegner, Leitplanke, Zaun oder sonst was so gut wie kein Schaden Entstanden ist. Ansonsten kann dies ganz schnell Fahrerflucht sein.
 
Na Privat Grundstück wars nicht, er ist halt Rückwärts aus meiner gemieteten Garage gefahren und hat ein wenig zu früh eingelenkt. Dadurch kam der Kotflügel an das Garagentorgestänge. Dies funktioniert weiter einwandfrei...aber der Kotflügel ist hinüber. Keine Bange Fahrerflucht ect. kommt für mich niemals ins Frage. Nach dem Motto "was du nicht willst dass man dir tut das füg auch keinem andern zu"
 
Indako schrieb:
Bei nahezu allen Privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch Benutzung von Versicherungspflichtigen Fahrzeugen nicht mit Versichert. Also Auto, Motorrad und Mofa "Nein", Fahrrad "Ja".

Und wenn du eine Versicherung hast, wo nur du fahren darfst, dann zahlt Sie zwar einen Haftpflichtschaden von Dritten, wenn dein Freund einen Unfall baut. Nur wird meist eine Strafgebühr fällig. Zusätzlich wird deine Versicherungsprämie nachträglich so Berechnet, als ob du keine Vergünstigungen, außer deinem Schadensfreibetrag, bekommen hättest. Und wenn du zusätzlich noch Vollkasko gehabt hättest, dann wäre deine Versicherung dafür von der Zahlung befreit. Da ja Zweitfahrer nicht mit Versichert sind.

Und auch nicht vergessen, sollte der Unfall nicht auf deinem oder seinen Privaten Grundstück unter euch passiert sein, ist dieser zu melden. Selbst wenn beim Gegner, Leitplanke, Zaun oder sonst was so gut wie kein Schaden Entstanden ist. Ansonsten kann dies ganz schnell Fahrerflucht sein.

Schäden durch versicherungspflichtige Kfz sind IMMER und grundsätzlich in einer privaten Haftpflicht ausgeschlossen. Dafür gibt es keine Ausnahmen.

Wenn er eine Vollkasko hätte, so hätte er den Versicherungsschutz nicht verloren. Es handelt sich hierbei nicht um eine Obliegenheitsverletzung, sondern lediglich wurden die sogenannten "weichen Versicherungsmerkmale" nicht eingehalten.
 
Feuerferkel schrieb:
Öh, nö. Bei geliehenen Sachen greift meist keine Haftpflicht.
Eine vernünftige Haftpflichtversicherung (auch bei den günstigen) zahlt auch bei geliehenen Gegenständen, bei Gefälligkeitshandlungen und bei Abhandenkommen fremder Sachen. Ansonsten sollte man sich evtl. über den Wechsel der Versicherung Gedanken machen.
 
z.B. bei der Gothaer. Da steht zum Beispiel:
Abhandenkommen fremder Sachen ja
Gefälligkeitshandlungen ja
Beschädigung fremder beweglicher Sachen (gemietet/geliehen/gepachtet) ja
 

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