Skudrinka
Admiral
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 9.204
Hallo ihr lieben,
ich habe ein wichtige/s Frage/Anliegen an euch.
Es ist etwas kompliziert gebe ich zu, aber ich versuche es.
Mein Auto war bis zum 31.08.2011 bei der HUK Haftpflicht versichert gewesen, diese lief über meine Mutter.
Nach einem Unfall im Dezember 2010 wurde meine Mutter von einer SFK 40% auf 55% hoch gestuft.
Am 1.9.2011 musste ich die Versicherung wechseln, da meine Mutter es versäumt hatte, die Rechnung für die HUK zu begleichen - sie wurde gekündigt.
Per Online-Fragebogen bei der neuen Versicherung (Cosmos Direkt) habe ich die Rabattübertragung von meiner Mutter mit 55% angeben, und den Unfall im Dezember 2010 und kam am Ende auf summasumarum ~47€.
Ein Schreiben der Cosmos widerlegte jetzt im Januar, das die Schadensfreiheitsrabattübertragung nicht durchgeführt werden kann.
"Nach den uns vorliegenden Unterlagen kann die maximale Schadensklasse S 155% in der Kraftfahrtpflichtversicherung übernommen werden. Ggfs. könnte die Einstufung in die Führerscheinregelung in Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 120% übernommen werden."
Da ich selber noch keine Versicherung hatte, bin ich bei den anfänglichen 120% SFK.
Dieses stand zur Option.
Hier zu habe ich nun die erste Frage, wie kann es sein, das die Cosmos von 55% noch einmal auf satte 155% hochstufen kann?
Der Unfall wurde schon von der HUK erstmalig verrechnet (40->55%) Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Die Cosmos möchte nämlich nun eine Nachzahlung über ca. 300 € für den Zeitraum, in dem sie (angeblich fälschlicherweise) die 47€ für 55% vom Konto abgebucht haben. Erst jetzt ist ihr aufgefallen, das die angegangenen und anfänglichen 55% ein Irrtum waren und mir 155% berechnen. seit diesem Jahr habe ich nun wieder 90%, nach einem Jahr Schadensfreiheit..
Ich blicke da selber nicht so recht durch.
Mein Hauptproblem liegt in der Hochstufung von 55% auf 155% - ist dies rechtens, obwohl der Vorversicherer schon eine Hochstufung der %te durchgeführt hatte?
Vielen Dank für eure Hilfestellung vorab!
Lieben Grüße
ich habe ein wichtige/s Frage/Anliegen an euch.
Es ist etwas kompliziert gebe ich zu, aber ich versuche es.
Mein Auto war bis zum 31.08.2011 bei der HUK Haftpflicht versichert gewesen, diese lief über meine Mutter.
Nach einem Unfall im Dezember 2010 wurde meine Mutter von einer SFK 40% auf 55% hoch gestuft.
Am 1.9.2011 musste ich die Versicherung wechseln, da meine Mutter es versäumt hatte, die Rechnung für die HUK zu begleichen - sie wurde gekündigt.
Per Online-Fragebogen bei der neuen Versicherung (Cosmos Direkt) habe ich die Rabattübertragung von meiner Mutter mit 55% angeben, und den Unfall im Dezember 2010 und kam am Ende auf summasumarum ~47€.
Ein Schreiben der Cosmos widerlegte jetzt im Januar, das die Schadensfreiheitsrabattübertragung nicht durchgeführt werden kann.
"Nach den uns vorliegenden Unterlagen kann die maximale Schadensklasse S 155% in der Kraftfahrtpflichtversicherung übernommen werden. Ggfs. könnte die Einstufung in die Führerscheinregelung in Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 120% übernommen werden."
Da ich selber noch keine Versicherung hatte, bin ich bei den anfänglichen 120% SFK.
Dieses stand zur Option.
Hier zu habe ich nun die erste Frage, wie kann es sein, das die Cosmos von 55% noch einmal auf satte 155% hochstufen kann?
Der Unfall wurde schon von der HUK erstmalig verrechnet (40->55%) Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Die Cosmos möchte nämlich nun eine Nachzahlung über ca. 300 € für den Zeitraum, in dem sie (angeblich fälschlicherweise) die 47€ für 55% vom Konto abgebucht haben. Erst jetzt ist ihr aufgefallen, das die angegangenen und anfänglichen 55% ein Irrtum waren und mir 155% berechnen. seit diesem Jahr habe ich nun wieder 90%, nach einem Jahr Schadensfreiheit..
Ich blicke da selber nicht so recht durch.
Mein Hauptproblem liegt in der Hochstufung von 55% auf 155% - ist dies rechtens, obwohl der Vorversicherer schon eine Hochstufung der %te durchgeführt hatte?
Vielen Dank für eure Hilfestellung vorab!
Lieben Grüße