Autoversicherung, Hochstufung nach Wechel und Unfall

Skudrinka

Admiral
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Hallo ihr lieben,


ich habe ein wichtige/s Frage/Anliegen an euch.

Es ist etwas kompliziert gebe ich zu, aber ich versuche es.


Mein Auto war bis zum 31.08.2011 bei der HUK Haftpflicht versichert gewesen, diese lief über meine Mutter.
Nach einem Unfall im Dezember 2010 wurde meine Mutter von einer SFK 40% auf 55% hoch gestuft.

Am 1.9.2011 musste ich die Versicherung wechseln, da meine Mutter es versäumt hatte, die Rechnung für die HUK zu begleichen - sie wurde gekündigt.

Per Online-Fragebogen bei der neuen Versicherung (Cosmos Direkt) habe ich die Rabattübertragung von meiner Mutter mit 55% angeben, und den Unfall im Dezember 2010 und kam am Ende auf summasumarum ~47€.

Ein Schreiben der Cosmos widerlegte jetzt im Januar, das die Schadensfreiheitsrabattübertragung nicht durchgeführt werden kann.

"Nach den uns vorliegenden Unterlagen kann die maximale Schadensklasse S 155% in der Kraftfahrtpflichtversicherung übernommen werden. Ggfs. könnte die Einstufung in die Führerscheinregelung in Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 120% übernommen werden."



Da ich selber noch keine Versicherung hatte, bin ich bei den anfänglichen 120% SFK.
Dieses stand zur Option.

Hier zu habe ich nun die erste Frage, wie kann es sein, das die Cosmos von 55% noch einmal auf satte 155% hochstufen kann?

Der Unfall wurde schon von der HUK erstmalig verrechnet (40->55%) Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Die Cosmos möchte nämlich nun eine Nachzahlung über ca. 300 € für den Zeitraum, in dem sie (angeblich fälschlicherweise) die 47€ für 55% vom Konto abgebucht haben. Erst jetzt ist ihr aufgefallen, das die angegangenen und anfänglichen 55% ein Irrtum waren und mir 155% berechnen. seit diesem Jahr habe ich nun wieder 90%, nach einem Jahr Schadensfreiheit..


Ich blicke da selber nicht so recht durch.

Mein Hauptproblem liegt in der Hochstufung von 55% auf 155% - ist dies rechtens, obwohl der Vorversicherer schon eine Hochstufung der %te durchgeführt hatte?



Vielen Dank für eure Hilfestellung vorab!

Lieben Grüße
 
Hallo,

ja, aber ich habe eine Rabattübertragung angefordert.
Die HUK teilte der Cosmos 55% zu, diese wurden dann noch einmal von der Cosmos auf dem Unfall Dezember 2010 verrechnet, auf 155%
 
Nachfragen ob die Rabattübertragung erfolgt ist und ansonsten die Verbraucherzentrale konsultieren, die helfen einen auch immer gerne und sind vom Fach!
 
Ist denn Deine Mutter immer noch die versicherte Person oder Du? Man kann doch den Rabatt nur übernehmen, wenn man selbst auch bereits solange den Führerschein hat, um diesen Rabatt auch eingefahren zu haben. So hat es mir mein Vertreter erklärt als einer unserer Kinder meine "brach liegenden 30% SFK" übernehmen durfte.
Die Regeln der SFR-Übertragung

Allerdings ist hierbei einiges zu beachten. Wer von der Schadensfreiheitsrabattübertragung profitieren möchte, sollte das Auto des Halters regelmäßig genutzt haben. Die SFR-Übertragung erfolgt relativ problemlos: Die Übertragung wird von der Gesellschaft auf Antrag durchgeführt. Berücksichtigt wird hierbei aber auch die Anzahl der Jahre, in welchen der Begünstigte im Besitz des Führerscheins ist. Hat derjenige, auf den die SFR-Übertragung erfolgen soll, beispielsweise erst seit fünf Jahren den Führerschein, so fließt dies mit in die Kalkulation ein und die günstigen Prozentpunkte können nicht vollständig übertragen werden, sondern nur in Teilen. Eine Übertragung lohnt sich in der Regel trotzdem. Sie kann übrigens auch nach dem Tod des Halters an den Erben erfolgen.

Nun berechnen die von der Ausgangslage das Du noch nie selbst ein Auto hattest, also mit 2xx % anfängst (Anfängertarif ohne Vergünstigungen), das wird nun aufgerechnet mit dem Rabatt von Mutter, somit bekommst Du dann 155% anstatt beispielsweise 250%. Das die es allerdings erst so spät nachfordern liegt evtl daran das Du halbjährliche Zahlungen machst und am Jahresanfang die Tarife neu berechnet werden? Ist Cosmos eine Online Versicherung? Wenn Du nun kündigen würdest, hättest Du evtl sogar schlechte Karten bei einer anderen Versicherung in einen günstigen Tarif zu kommen, weil die nun auch als Grundlage die 155% nehmen.
 
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Danke für deine Antwort!

Cosmos sagte mir, da ich schon seit mehr als 3 Jahren einen Führerschein besitze, ich mit 120% anfange.

Hierzu müssten ja eig. dann die 55% meiner Mutter berechnet werden.
Doch haben haben die irgendwie den Schaden von Dez. 2010 noch einmal auf die 55% abgewälzt, was die HUK ja eig. schon gemacht hat 40->55.

Abbuchungen erfolgen monatlich.

Jedenfalls ist es so, das mit den Prozenten meiner Mutter ich eine höhere SFK habe, als ohne und dieses teilen sie mit erst jetzt mit, 5 Monate später zu, wofür ich zahlen soll...
 
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Hierzu müssten ja eig. dann die 55% meiner Mutter berechnet werden.
Du hast doch bereits die Vergünstigung bekommen, das 120% wegen der 3 Jahre FS berechnet wurden, da bekommst Du nicht noch mehr runter. Und da anhand des Schadens der Mutter im alten Vertrag bei Deinen 120% eine Höherstufung wohl auf 155% (+35% für den Schaden) wohl erst jetzt gemacht wurde, da die nicht die schnellsten beim Umrechnen sind, hast Du die ArxxxKarte. Du hast wohl keinen Vertreter mit dem Du das ausdiskutieren könntest, kündigen bringt Dir dann wie scchon gesagt auch nichts, da die neue Versicherung sich an die SFK von Cosmos hält? Schlechte Chancen da mit einem blauen Auge rauszukommen.
 
Das wird nicht so einfach gehen, denke ich. Einfach das Auto abmelden und mit neuer Versicherung wieder anmelden, sind auch die Kosten für An/Abmelden zu zahlen. Und ob die sich nicht bei Cosmos die Daten holen?
 
Bei der Übernahme der SF-Klasse zur Cosmos muss ja irgendetwas schiefgelaufen sein. Das würde ich denen nochmals mitteilen und deren Reaktion abwarten.

Bei Versichererwechsel wird die SF-Klasse übernommen, es sei denn der neue Versicherungsnehmer hat noch nicht lange genug den Führerschein, um diese SF-Klasse selbst erlangt haben zu können, was hier ja auch der Fall ist.

Eine Hochstufung bei einem Wechsel gibt es nicht.
 
Eine Hochstufung bei einem Wechsel gibt es nicht.
Habe ich auch nicht gesagt, er hat aber doch nun bei Cosmos 155%, daran orientiert sich der neue Partner doch dann.
Das da was schief gelaufen sein kann, sollte er mit denen selbst klären, nur haben wir schlechte Erfahrungen gemacht, da es bei uns ähnlich abgelaufen ist.
Siehe hier:
als einer unserer Kinder meine "brach liegenden 30% SFK" übernehmen durfte.
 
Die Sache ist ganz einfach. Du kannst nicht eine Einstufung deiner Mutter übernehmen, für die du selbst gar nicht berechtigt bist. Deine Mutter fährt mit Sicherheit schon deutlich länger als 3 Jahre Auto, deshalb die Einstufung mit 55%. Du fährst aber erst seit 3 Jahren Auto. Somit kannst du eben maximal die Einstufung für 155% bzw. 120%bekommen. Und dabei bist du sogar noch gut weggekommen.

Mal ein Auszug:"Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (aktuell meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines, werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell meist 140 %) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Türkei etc.) nicht anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen. "

Quelle: http://www.autoversicherung-online.info/schadenfreiheitsrabatte.htm

Edit: Im Übrigen hast du Glück, dass die andere Versicherung dich überhaupt nimmt. Wenn die das mit dem verspäteten Bezahlen der Rechnung rausbekommen, müssten Sie dich sogar überhaupt nicht nehmen oder dann evtl. mit einm zusätzlichen Aufschlag.
 
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Klikidiklik schrieb:
Mal ein Auszug:"Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (aktuell meist 230%) eingestuft.

Das gilt meiner Meinung nach aber nur für neu abgeschlossene Verträge und nicht für die Übernahme bestehender SFK.

@werkam

Ich würde da einfach mal mit dem alten Vertrag (SFK 55%) bei einer anderen Versicherung nachfragen.

Es kann natürlich sein, daß durch den Wechsel der Versicherung und des Versicherungsnehmers da "Nebeneffekte" eintreten.
Fakt ist doch, dass seine Mutter mit ihrer SFK 55% den Versicherer wechseln kann ohne Hochstufung. Oder spielt der alte Schaden da auch eine Rolle?
 
kisser schrieb:
Fakt ist doch, dass seine Mutter mit ihrer SFK 55% den Versicherer wechseln kann
sagt ja niemand was gegen. nur ist seine mutter nicht mehr versicherungsnehmerin, sondern der TE ...

sinnvoll wäre gewesen, wenn die mutter wechselt und man anschließend die versicherung auf den TE umschreibt. wobei das schwerlich mehr als SF3 rauskommen dürfte. wie auch? er hat ja nur drei jahre den schein... und das nichtmal unfallfrei ;)
 
Fakt ist doch, dass seine Mutter mit ihrer SFK 55% den Versicherer wechseln kann ohne Hochstufung.
Richtig, aber die Mutter ist ja nicht mehr der Versicherungsnehmer sondern der Sohn. Und der kann 55% noch nicht erreicht haben.
Es war vor dem Unfall mind. SF 11, erst da hat man 40%, also mind. 11 Jahre Schadensfrei, wenn die SFK länger bestanden hätte, wäre sie nicht so hoch zurückgestuft worden, also auf SF 6 mit 55% mind. 6 Jahre S-frei. Er könnte schon Rabatte erreicht haben wenn frühzeitig z.B. ein versicherungspflichtiges Moped angemeldet war, auf seinem Namen. Frage wie alt ist er und wie lange besitzt er den FS, kann er Praxis nachweisen?
 
Dass er SF6 nicht übernehmen kann bei nur 3 Jahren Führerscheinbesitz ist klar, aber SF3 mit 70% sollte möglich sein.
 
Nö.
 
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