Azubi - nebenbei Selbstständig?

amokkx

Lt. Commander
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Tach Leute.
Bin im Moment in meinem 2. Ausbildungsjahr.
Guter Freund, der eine GbR hat die auch recht gut läuft, könnte mir die ein oder anderen Aufträge vermitteln.
Diese Aufträge werden unregelmäßig sein, eher selten und klein, bei denen nicht viel bei rum kommt.
Mein Bruttogehalt liegt derzeit bei 9240€/Jahr.
Meine Fragen beziehen sich nun auf ein Gewerbe.
Vorweg: Dass ich die Einverständniserklärung von meinem Arbeitgeber brauche bzw. gegen den Ausbildungsvertrag verstoße ist mir bewusst.

1. Brauche ich für diesen Zweck ein eigenes Gewerbe?
1.1 Falls ja, würden bei mir doch sofort Steuern anfallen, da ich mein Azubigehalt auch zu den Einnahmen gehören

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden.

Quelle

Daraus würde ich jetzt schließen, dass ich kein Gewerbe anmelden müsste.

2. Wie würde es nun aussehen, wenn in einem Jahr durchschnittlich 1 Auftrag/Monat eintrudelt? Müsste ich dann ein Gewerbe anmelden?
2.1 Gehen wir von dem Fall (2) aus. Im nächsten Jahr kriege ich 0 Aufträge. Da mein Azubigehalt als Umsatz bzw. Gewinn gerechnet wird, müsste ich für die Zeit, in der ich keine Aufträge habe, trotzdem Steuern zahlen?! Das Risiko einzugehen, dass es vielleicht als Scheingewerbe angesehen wird, will ich aufjedenfall nicht eingehen - nur mein Azubigehalt versteuern erst recht nicht, denn dann sieht mein Konto ziemlich böse aus.

Das ich Aufträge bekomme, ist eigentlich schon dingfest, nur muss ich nun wissen, ob sich das auch überhaupt lohnt. Denn wenn 2.1 zutrifft, werde ich das Ganze wohl sein lassen.
Am angenehmsten wäre es mir, wenn ich kein Gewerbe anmelden müsste.

Hoffe ihr könnt mir in der Sache helfen und danke schonmal im Vorraus.
 
amokkx schrieb:
Vorweg: Dass ich die Einverständniserklärung von meinem Arbeitgeber brauche bzw. gegen den Ausbildungsvertrag verstoße ist mir bewusst.

weil du, wie du selber schon schreibst, dagegen verstoßen wirst, bekommst du auch kein einverständnis ;)

somit ist die Sache eh schon "fast" hinfällig.

Wie das mit der selbstständigkeit aussieht weis ich im moment nich genau. denke aber das sich der bürokratische aufwand nicht lohnt.

edit:

zu 2.1 Du könntest als Kleinunternehmen behandelt werden. Dann zahlst du keine Umsatzssteuer - kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Brauchst auch nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen (sprich einnahmen und ausgaben gegenrechnen = gewinn/verlust)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, die Aufträge sind zwar nur gelegentlich, aber mehr oder weniger regelmäßig mit der Absicht Gewinn zu erziehlen und sie werden unbestimmt fortgesetzt. Das ist schon mal sehr kritisch. Des weiteren kommt es sehr darauf an ob dein "Unternehmen" ein direkter Konkurrent deines bisherigen Arbeitgebers ist oder ob es sich um eine völlig andere Branche handelt.

Ich würde im Ernstfall lieber einen Juristen befragen.

Edit: Allerdings würde mich interessieren was dabei rausgekommen ist, denn ein Kumpel von mir sitzt in einer ähnlichen Lage, mit dem Unterschied, dass er Gesellschafter der Firma ist und kein Angestellter oder Auftragnehmer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

bei solch einer Angelegenheit wäre es Sinnvoll einen Steuerberater zu befragen!

kostet ein paar Euro... Aber dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn dir jetzt hier
einer was schreibt, heißt es nicht, dass es auch wahr ist. Da kann man ne Menge
falsch machen!

TG
 
Ja, du müsstest Kleingewerbe anmelden. Alles andere wäre Schwarzarbeit und somit Illegal. Sobald eine durchschnittliche Regelmäßigkeit gegeben ist, ist einfach Kleingewerbe anzumelden. Kostet meines Wissens nach nich wirklich viel.
zu 2.1: Dein Azubigehalt ist kein Umsatz, da es nicht durch dein "Gewerbe" entsteht. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Im Endeffekt wird dir aber dein Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb ein klares NEIN hinhauen, sobald du dafür Kenntnisse aus deiner Ausbildung nutzt und eigentlich als Unterstützer für einen anderen Betrieb arbeitest.
 
Das mit der Einverständniserklärung dürfte kein Problem darstellen. Kam hier schon des öfteren zustande, solang es keine Konkurrenz ist. Daher mache ich mir deswegen die wenigsten Gedanken.

zu 2.1: Dein Azubigehalt ist kein Umsatz, da es nicht durch dein "Gewerbe" entsteht. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Mein Ausbilder hatte in der Pause kurz seine Frau, die wohl Steuerberaterin ist, angerufen und gefragt, wie das mit den Freibeträgen aussieht. Sie meinte, dass mein Azubigehalt dazuzählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde erst mal freiberuflich arbeiten und ein (Klein-)Gewerbe erst dann anmelden, wenn das Finanzamt es verlangt. Für viele Tätigkeiten im IT-Bereich ist kein Gewerbe nötig, da diese freiberuflich ausgeübt werden können, das kommt aber auf die Tätigkeit und aufs Finanzamt an.
 
Dein Azubigehalt ist trotzdem kein Umsatz sondern Einkommen. Gleiches gilt für den Gewinn aus einem Gewerbebetrieb.
Auf dein gesamtes Einkommen gelten dann der Grundfreibetrag & Co, für das was darüber ist, muss man halt Steuern zahlen. Mit deinem Gehalt schöpfst du das grob alles schon aus, so dass du wohl fix im Bereich des Steuern zahlen landen könntest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu warten bis sich jemand meldet halte ich für eher schlecht, denn dann wirds meistens teuer. Freie berufe sind fest definiert. Die Frage ob dein Finazamt das anerkennt liegt dann lediglich daran, wie du deine Tätigkeit formulierst und ob du damit in eine Gruppe der Freiberufler hinein passt.
Generell gilt aber: Sobald du eine Leistung an den Mann bringst, welche nicht in die freien berufe gehört musst du theoretisch ein gewerbe anmelden.
Hab da lange genug mit dem FA rumgemacht.

Der Freibetrag sollte so in etwa 8000 euro pro jahr betragen, die du mit deinem Gehalt schon aufbrauchst, denn hier zählt selbstständige arbeit und normale arbeit zusammen. Sonst würd doch jeder hannes 5 gewerbe anmelden, macht 40000 umsatz im jahr und muss nichts versteuern. Kann ich mir nicht vorstellen dass das so läuft ;-)

Genaues kann dir aber nur der Steuerberater sagen. Also gönn dir den Termin und du musst dir anschließend keine sorgen um die finanzhaie machen ;-)
 
Hallo,

alternativ kannst du auch beim Finanzamt nachfragen, was du genau anmelden musst. Das sollte die günstigste Möglichkeit sein.
 
Nur leider verweisen dich die meisten Leute für detaillierte Auskünfte an - wer hätte es gedacht- deinen Steuerberater.
Eine Beratung findet zumindest in München nicht wirklich statt.
 
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