Tach Leute.
Bin im Moment in meinem 2. Ausbildungsjahr.
Guter Freund, der eine GbR hat die auch recht gut läuft, könnte mir die ein oder anderen Aufträge vermitteln.
Diese Aufträge werden unregelmäßig sein, eher selten und klein, bei denen nicht viel bei rum kommt.
Mein Bruttogehalt liegt derzeit bei 9240€/Jahr.
Meine Fragen beziehen sich nun auf ein Gewerbe.
Vorweg: Dass ich die Einverständniserklärung von meinem Arbeitgeber brauche bzw. gegen den Ausbildungsvertrag verstoße ist mir bewusst.
1. Brauche ich für diesen Zweck ein eigenes Gewerbe?
1.1 Falls ja, würden bei mir doch sofort Steuern anfallen, da ich mein Azubigehalt auch zu den Einnahmen gehören
Quelle
Daraus würde ich jetzt schließen, dass ich kein Gewerbe anmelden müsste.
2. Wie würde es nun aussehen, wenn in einem Jahr durchschnittlich 1 Auftrag/Monat eintrudelt? Müsste ich dann ein Gewerbe anmelden?
2.1 Gehen wir von dem Fall (2) aus. Im nächsten Jahr kriege ich 0 Aufträge. Da mein Azubigehalt als Umsatz bzw. Gewinn gerechnet wird, müsste ich für die Zeit, in der ich keine Aufträge habe, trotzdem Steuern zahlen?! Das Risiko einzugehen, dass es vielleicht als Scheingewerbe angesehen wird, will ich aufjedenfall nicht eingehen - nur mein Azubigehalt versteuern erst recht nicht, denn dann sieht mein Konto ziemlich böse aus.
Das ich Aufträge bekomme, ist eigentlich schon dingfest, nur muss ich nun wissen, ob sich das auch überhaupt lohnt. Denn wenn 2.1 zutrifft, werde ich das Ganze wohl sein lassen.
Am angenehmsten wäre es mir, wenn ich kein Gewerbe anmelden müsste.
Hoffe ihr könnt mir in der Sache helfen und danke schonmal im Vorraus.
Bin im Moment in meinem 2. Ausbildungsjahr.
Guter Freund, der eine GbR hat die auch recht gut läuft, könnte mir die ein oder anderen Aufträge vermitteln.
Diese Aufträge werden unregelmäßig sein, eher selten und klein, bei denen nicht viel bei rum kommt.
Mein Bruttogehalt liegt derzeit bei 9240€/Jahr.
Meine Fragen beziehen sich nun auf ein Gewerbe.
Vorweg: Dass ich die Einverständniserklärung von meinem Arbeitgeber brauche bzw. gegen den Ausbildungsvertrag verstoße ist mir bewusst.
1. Brauche ich für diesen Zweck ein eigenes Gewerbe?
1.1 Falls ja, würden bei mir doch sofort Steuern anfallen, da ich mein Azubigehalt auch zu den Einnahmen gehören
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden.
Quelle
Daraus würde ich jetzt schließen, dass ich kein Gewerbe anmelden müsste.
2. Wie würde es nun aussehen, wenn in einem Jahr durchschnittlich 1 Auftrag/Monat eintrudelt? Müsste ich dann ein Gewerbe anmelden?
2.1 Gehen wir von dem Fall (2) aus. Im nächsten Jahr kriege ich 0 Aufträge. Da mein Azubigehalt als Umsatz bzw. Gewinn gerechnet wird, müsste ich für die Zeit, in der ich keine Aufträge habe, trotzdem Steuern zahlen?! Das Risiko einzugehen, dass es vielleicht als Scheingewerbe angesehen wird, will ich aufjedenfall nicht eingehen - nur mein Azubigehalt versteuern erst recht nicht, denn dann sieht mein Konto ziemlich böse aus.
Das ich Aufträge bekomme, ist eigentlich schon dingfest, nur muss ich nun wissen, ob sich das auch überhaupt lohnt. Denn wenn 2.1 zutrifft, werde ich das Ganze wohl sein lassen.
Am angenehmsten wäre es mir, wenn ich kein Gewerbe anmelden müsste.
Hoffe ihr könnt mir in der Sache helfen und danke schonmal im Vorraus.