Azubi ohne Eltern fristlos die wohnung kündigen?

Rokuda

Lieutenant
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Dez. 2007
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Hallo Leute,

ich habe mal ne dringende frage, um kurz den Zusammenhang zu erklären:
Meine freundin ist 19 Jahre alt und hat beide Eltern verloren (Vater vor 8 Jahren und Mutter vor 6 Monaten).
Nun ist sie seit 4 monaten in ihrer Ausbildung und noch 2 Monate in der Probezeit.
Da sie eben nur Azubine ist noch immer in der alten Mietwohnung ihrer Mutter ist, kann sie die Wihnung nur knapp bezahlen, die Kaution bezahlt sie nur in geringen Raten ab und der Wohnungeigentümer will auch noch, dass sie geschäftsanteile kaufen soll wenn sie drin bleiben will.
Da dem Eigentümer das abbezahlen zu langsam geht, hatte man ihr heute auf die Mailbox gesprochen, man würde diese Woche noch die Fristlose Kündigung abschicken.
Meine Freundin sucht schon seit über einem Monat nach einer neuen Wohnung, hat zwar auch eine in aussicht, aber da melden sich die Eigentümer noch nicht.

Was könnte man da tun?
Ihre Ausbilderin ist zurzeit im Urlaub, wesswegen sie sich nicht an sie wenden kann und nun ruft sie mich in Tränen aufgelöst mit Selbstmordgedanken an.
Leider weiss ich auch nicht was man tun könnte und wende mich an euch.

Ich würde sie ja gerne aufnehmen, aber es sind zurzeit noch bis einer von uns die Ausbildung beendet mehrere Hundert km.
 
Selbst wenn er fristlos kündigen würde, bis da gerichtlich was passiert vergehen schnell 1,5 Jahre. Abgesehen davon halte ich das extrem fragwürdig.
 
Wenn sie beide Elternteile verloren hat dann bekommt sie doch Waisengeld, oder nicht!?
Spielt das mir der Probezeit eine Rolle? Weil ich wollte mal anmerken, dass die laut Gesetz max 4 Monaten dauern darf. Oder war sie länger krank?
 
Ihre Mutter ist vor 6 Jahren, also als sie 13 war, gestorben und sie lebt in der alten Mietwohnung der Mutter ?
Das heist sie lebte dort mit 13 Jahren alleine ? und vorallem nach 6 Jahren bzw wohl eher mehr, da die Mutter ja früher auch schon in der Wohnung lebte ist die Kaution immer noch nicht "abbezahlt" ?
Und was für Geschäftsanteile (?) soll sie kaufen, von was, für was ?

Aber davon ab, eine Fristlose Kündigung aus diesem Grund und vor allem nach dieser Zeit halte ich, auch wenn nichts schriftlich über die Ratenzahlung da liegt, für äusserst schwer durchzusetzen. Und das mit den Geschäftsanteilen erscheint mir auch mehr als fragwürdig, scheint ja schon fast Erpressung zu sein :p
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Zuletzt bearbeitet:
Servus.

Bloss kein Stress machen. So leicht bekommt der Vermieter den Mieter nicht aus der Wohnung.
Würde abwarten, bis die Kündigung da ist.
Dann sich anschauen, warum und mit welcher Begründung fristlos gekündigt wurde - da sehr sehr wahrscheinlich eine fristl. Kündigung nicht rechtens ist, mal paar Tage verstreichen lassen und dann Widerspruch einlegen.
Dann die Reaktion abwarten.
Jenachdem, wie die Reaktion ausfällt, entsprechend, nach ein paar Tagen (Zeit schinden) dann darauf reagieren.
Ein paar Monate kann sie sicher so noch raus zögern und damit überbrücken.

Grüßle ~Shar~
 
Probezeit max 4 Monate? Wäre mir aber neu. 3Monate und 6Monate sind zulässig.
 
Eigentlich sollte die Probezeit vorbei sein, denn diese dauert maximal 1-3 Monate (zumindest wüsste ich da keine Ausnahme). Kann sie nicht mal mit den Vermietern sprechen? Oder geht das nicht?
 
Servus.

Probezeit darf bis zu 6Monate dauern. Dazwischen kann man es festsetzten, wie man will.
Ich GLAUBE aber, daß bei Azubis die Probezeit kürzer sein muss (bis zu 4M. ?).

Grüßle ~Shar~
 
1) Waisengeld beantragen
2) BAB beantragen, jetzt, da sie keine Elternteile mehr hat wo sie wohnen könnte in der nähe der Ausbildung.
3) Dringlichkeitsschein bei der Stadt anfordern für ne günstigere Wohnung.
 
Probezeit max 4 Monate? Wäre mir aber neu. 3Monate und 6Monate sind zulässig.

Am Anfang einer jeden Berufsausbildung steht eine mindestens ein- bis höchstens viermonatige Probezeit, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgeschrieben ist. Die Dauer kann im Rahmen dieser Regelung vom Ausbildungsbetrieb frei bestimmt werden, muss aber im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten sein. Wenn es während der Probezeit zu Unterbrechungen kommt (z. B. durch Krankheit des Auszubildenden), die mehr als ein Drittel der Probezeit in Anspruch nehmen, kann die Probezeit um die Unterbrechungsdauer verlängert werden
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Wenn deine Freundin nun die Wohnung der Mama Übernimmt dann sollen die Anteile Überschrieben werden. Was das für ne Abzocke mit neue Anteile einzahlen?
 
Sollte ein Mietvertrag auf den Namen deiner Freundin vorliegen gibt es doch eh eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten! Je nach Wohndauer erhöht die sich dann, nu müsstest du wissen ob sie bereits mit ihrer Mutter eingetragen wurde oder ob sie den Vertrag nur übernommen hat.

@Pandora: Die Mutter ist vor 6 Monaten verstorben.
 
Sofort erstmal Rechtschutz-Versicherung abschließen, und Anwalt einschalten - und vor allem: Keine Sorgen machen - Mieter aus der Wohnung zu kriegen ist in D fast nicht möglich, wenn Sie nicht wollen ;)

Die Forderungen sind alle haltlos, sind sie nicht im Mietvertrag vereinbart. Ich könnt mir vorstellen, dass in dem Fall auch das Sozialamt sich rechtlich und finanziell für Deine Freundin einsetzt!!!

Immer frohen Mutes!!
 
Das ist eine sehr komische Situation ...

1. Sie zahlt ihre Miete, daher gibt es schonmal keinen Grund für eine fristlose Kündigung ...
2. Was sind das für Geschäftsanteile?
3. Wie lange wohnt sie schon dort drin? Es gibt gesetzliche Kündungsfristen, auch wenn er der Vermieter Eigenbedarf anmeldet ...


Bei Amtegericht kann sie finanzielle Hilfe Beantragen, mit der sie sich einen Anwalt nehmen kann. Sie muss nur einen sehr sehr kleine Unkostenpauschale bezahlen (ca. 10€ vielleicht auch paar Euro mehr) und hat dafür einen richtigen Anwalt. Zudem hilft in dem extremen Fall sicher auch der Mieterschutzbund ... Wenn esfinanziell so knapp ist, gibt es bestimmt Möglichkeiten staatliche Unterstützung zu erhalten. Daher mal beim Sozialamt oder Arbeitsamt nachfragen ...
 
Moinsen.

Hört sich ja schon einmal nach einem riesen Arschloch an, wenn er deine Freundin da einfach so rauswerfen will. Von wegen Anteile kaufen, der will doch nur Reibach machen mehr nicht.

Aber in solchen Situationen denkt man an die komplexesten Dingen, mit Anwalt vorgehen, zu den Bullen rennen und irgend eine Art von Anzeige raus hauen. Aber meistens vergisst man die einfachste Methode - den Typen einfach ignorieren. Was will er denn machen als Vermieter? Zieh dir nur ma die Mietnomaden rein. Die Zahlen bis zu einen halben Jahr keine Miete und mit ganz viel Glück kann der Hauseigentümer die "frühzeitig" herausklagen. Was sehr lange dauern kann.

Zahlungsverzug Mieter - Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter

Die entsprechende Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

1. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

a) Der Mieter muss für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstage mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses im Verzug sein. Nicht unerheblich ist der rückständige Mietzins dann, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.

oder

b) Der Mieter ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der den Mietzins für zwei Monate übersteigt

Hier ein Auszug für den Fall das der Vermieter aus eigenem Intresse die Wohnung kündigen will:

Eine ordentliche Kündigung können Sie als Vermieter nur ausprechen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben, § 573 BGB. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere im Falle des Eigenbedarfs gegeben ( welcher hier offensichtlich nicht gegeben ist) und sofern der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleidet, § 573 II BGB.

Zu der "Nichtzahlung" bzw. für den Eigentümer "zu langsame Zahlung", wenn vorher die Vereinbarung getroffen wurde, dass dies in einem bestimmtem Rhytmus gezahlt werden soll, dann muss auch er sich daran halten. Erst wenn deine Freundin mehr als zwei Termine gar nicht einhält, dann kann er die Kündigung raus hauen.

Demnach kann der Sack nicht einfach so die fristlose Kündigung entgegen brettern.

Peace
 
Sollte ein Mietvertrag auf den Namen deiner Freundin vorliegen gibt es doch eh eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten!

Er hat doch geschrieben, dass der Vermieter mit fristloser Kündigung droht.
 
Vor 6 Monaten steht da, nicht 6 Jahren ;).

Ziemlich rücksichtslos vom Vermieter, aber er wird wohl seine Gründe haben. Kann sie denn Waisengeld beanspruchen oder erhält sie sonstige finanzielle Stützen?
 
Ruhe bewahren, Kündigung abwarten und dann ab zum Mieterverein.
Das zieht sich dann...
 
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