BAföG-Antrag - ein paar Fragen :)

JetStre4m

Lieutenant
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Nov. 2007
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Hallo zusammen, ich fange im Oktober eine schulische Ausbildung(als technischer Informatiker) an und habe vor, dafür BAföG zu beantragen. Dazu möchte ich mich vergewissern, ob ich das Ganze richtig verstanden habe.
Ich habe folgenden Link gefunden:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/antragstellung.php

Habe ich das richtig verstanden, dass ich nur die aufgeführten Formulare ausfüllen, ausdrucken und beim nächstliegenden "Amt für Ausbildungsförderung" abgeben muss?
Und bin ich vlt sogar schon zu spät dran, wenn meine Ausbildung im Oktober anfängt?
Und muss ich wirklich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?
Was genau bedeutet dann eigentlich "Vorausleistung" in dem Zusammenhang?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen:)
tXX
 
Zuletzt bearbeitet:
Also beim Bafög ist es meines Wissens so, dass du alles ausfüllen musst, zudem kommt es drauf an, was deine Eltern verdienen. Sollte dies zuviel sein, bekommst du keins. Was natürlich auch sein kann, dass du das Bafög später wieder zurück zahlen musst. Kommt dann wieder auf den Verdienst deiner Eltern an.
Mit Oktober könnte es knapp werden. Die brauchen teilweise recht lange.
 
du bekommst bafög frühestens ab antragsmonat. das heißt es würde reichen es im oktober anzugeben, dauert dann natürlich noch ca. 2-3 monate ehh du es bekommst. dann aber auch noch für oktober, november...

und wenn du bafög bekommst, am besten der GEZ melden, dann musst du keine gebühren zahlen. kannst ja grob im Inet ausrechen ob du was bekommst (also falls du nich mehr bei eltern wohnst)
 
du wirst aber ab dem monat ab dem du beantragt hast nach ausgezahlt dh wenn du jetzt deinen bafög antrag abgibst aber erst das geld sagen wir mal november bekommst wirst du trotzdem für august september oktober und november ausgezahlt ^^

und ja du musst jedes jahr neu beantragen aber nach dem ersten mal ist das nicht mehr so schwierig^^ aber pass mit dem rechner auf :P ich hab mich da ganz schön verrechnet anscheindet :D

mfg

edit :P da haben wir wohl gleichzeitig gepostet^^
 
Das ist kein Problem von der Zeit her. Das Bafög wird zur Not bis zur Antragstellung bzw bis zum Bewilligungszeitraum (in diesem Fall Oktober) zurück gezahlt, sofern die länger brauchen sollten.
Das Einkommen deiner Eltern zählt so weit ich weiß nur mit rein, sofern man noch keine berufsbefähigende Ausbildung abgeschlossen hat.
Wenn dein Vermögen einen Zeitwert von 5200€ zum Zeitpunkt der Antragstellung übersteigt wird dir einiges vom Bafögsatz abgezogen. Es bringt dir auch nichts das Geld kurzfristig irgendwen anderes zu geben. Die dürfen das bis zu 3 Jahre weit in die Vergangenheit nachprüfen, was mit dem Geld passiert ist. Autos zählen ab eiem Zeitwert von 7500€ mit in die Vermögenrechnung hinein. Auch Anteile an Firmen (Aktien, Teilhaber einer GmbH oder GBR,...) zählen mit zu dem Vermögen. Bei Aktien zählt der Kurswert bei Antragstellung. Wenn du Einlagen in eine GBR hast, dann zählen diese in der Höhe.
Ich kann aber nicht dafür garantieren, dass alle Angaben von mir richtig sind. Frag bei Fragen am besten nach. Falsche Angaben können sehr teuer werden.
 
ich hab letztens auch nen bafög-antrag abgegeben (voriges jahr auch aber ich wechseln zum oktober die uni) und zwar: ich hab blatt 1, blatt1 anlage 1 und das über die eltern 2 mal abgegeben; noch nicht vorhandenes kann man nachreichen und wenn was fehlt sollten die sich IM NORMALFALL melden un nachfregen (nicht deren pflicht aber normalerweise tun sie es). Man sollte es SPÄTESTENS 2 monate vor audbildungsbeginn abgeben um ohne finanziellen engpass anfangen zu können aber du bekommstdas geld rückwirkend zum ausbildungsanfang ausgezahlt, soll heissen: wenn du im oktober anfängst und november das erste mal geld bekommst dann bekommst du im november den doppelten satz. das bafög wird auch in bezug auf das gehalt deiner eltern berechnet => je mehr die verdienen desto weniger bekommst du
hab vergessen :D : das bafög is meines erachtens ein staatliches darlehen wovon du die hälfte zurückzahlen musst wenn du dann geld verdienst
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten erstmal...
Ich hab weder ne eigene Wohnung, noch irgendwelche beträchtliche vermögenswerte, lebe in einem Haushalt mit 6 Personen und einem "Verdiener", insofern denke ich, hab ich eine gute chance Bafög bewilligt zu bekommen:)
 
MantiF schrieb:
und wenn du bafög bekommst, am besten der GEZ melden, dann musst du keine gebühren zahlen. kannst ja grob im Inet ausrechen ob du was bekommst (also falls du nich mehr bei eltern wohnst)

das ist leider so nicht mehr richtig. die meisten gnadenfälle wurden abgeschafft und beim rest sind sehr fantasievoll beim erklären, warum du dennoch zahlen sollst.
 
also steht so noch auf gez.de unter gebührenbefreiung

a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.
Ergänzung ()

also kommt für ihn nich in frage, aber generell geth das scheinbar noch
 
H€553 schrieb:
Wenn dein Vermögen einen Zeitwert von 5200€ zum Zeitpunkt der Antragstellung übersteigt wird dir einiges vom Bafögsatz abgezogen.

das ist leider nicht ganz richtig ;)
sobald du über 5200€ eigenvermögen verfügst, bekommst du _garkein_ bafög.
 
Also ich habe diese Jahr auch Bafög beantragt, dass jedoch schon im Juli. Bisher kam keine Rückmeldung bezüglich der Höhe, nur eine Nachfrage nach Vermögenswerten. Also die lassen sich ganz schön Zeit auf dem Amt.

Bekommt man eigentlich Bafög wenn man ein eigenes Auto hat, dass den Wert von 5200€ übersteigt? Dann wär ich nämlich ziemlich aufgeschmissen.
 
Angenommen ich hab ein Konto auf meinen Namen wo ich meinetwegen 1500€ angespart habe für den Führerschein z.B., zählt das dann auch als Vermögen oder ist das erst ab 5200€ relevant?
 
Also soweit ich weiß zählt das als Barvermögen. Die wollen nämlich Kontoauszüge etc. einsehen.
 
Das ist kein übliches Barvermögen, aber wenn es die 5200 nicht übersteigt ist es okay.
Jedenfalls hatte ich vor einigen Jahren auch einen Bausparvertrag auslaufen lassen und es fiel in die Zeit der Förderung. Natürlich erschien das Geld nun auf meinem Konto (Ich hatte dem Amt natürlich den Vertag nicht verheimlicht....) aber das ist kein Problem. Ich meine, irgendwo muss dein Erspartes ja hin, kann Dir keiner verbieten. Außerdem ist es eine Einmalzahlung, Du bekommst ja nicht jeden Monat fünf Riesen, nehme ich an.


Grüße
 
Eyeless schrieb:
und ja du musst jedes jahr neu beantragen aber nach dem ersten mal ist das nicht mehr so schwierig^^

akademisches Jahr oder Kalenderjahr?
 
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