Nachtwind
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2005
- Beiträge
- 446
Bin Student an einer Hochschule und beziehe seit 2006 Bafög, wobei ich maximal Förderungsanspruch bis 2009 habe.
In den letzten 12 Monaten erhielt ich etwa 220 € Bafög á Monat. Damals errechnete eine Frau B. vom Bafögamt diesen Förderungsbetrag und bewilligte ihn von 03/2007 bis 03/2008, nachdem ihr alle Vermögens- u. Einkommensnachweise von meinen Bekannten (Eltern,Bruder etc.) eingereicht wurden.
Heute (03/2008) erhalte ich einen Brief vom Bafögamt, indem ein Herr S. (ist seltsamerweise schon der dritte Sachbearbeiter für meine Person innerhalb zwei Jahren) mir einen Feststellungsbescheid beigefügt hat, indem mein Bafögsatz neu errechnet wurde und zwar anstatt wie damals 220 € nur noch 110 € /monatlich zusteht.
In einem spärlichen Satz werde ich dann aufgefordert gemäß §53 Bafög i.V.m. §50 SGB X mehr als 1.200 € innerhalb eines Monats zurück zuzahlen.
"§ 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"
Denken die, dass ich als Student (Studiengebühren,Krankenkasse,Versicherungen, Auto,Unkosten usw.), mir von dem Wahnsinnsbetrag von 220 € pro Monat den größten Teil auf die Hohe Kante gelegt hätte, da ich sonst nicht wusste, wie auszugeben. Und dass ich jetzt mal meine Hosen umdrehe und der Tausender rausfliegt, den ich ihnen dann rasch innerhalb 4 Wochen überweise.
In diesem Jahr hat sich in meiner Familie nichts aber auch gar nichts geändert. Mein Vater ist Rentner, meine Mutter Hausfrau mit einer megarente von 345 €/M. .
Ist es denn meine Aufgabe als Laie, den korrekten Bafögsatz für mich auszurechen oder nicht die der willkürlichen Beamten dort. Muss ich denn nachprüfen, ob ein Satz falsch berechnet wurde ! --> Damit nicht aus heiterem Himmel plötzlich die Forderung kommt, innerhalb weniger Wochen einen fetten Betrag zurückzuerstatten, ansonsten kommts Inkassaverfahren.
Wie sieht die Rechtslage in solchem Fall aus ? Stehe ich der allmächtigen Behörde machtlos gegenüber wie die Maus unter dem sich noch in der Luft befindenden Elefantenfuss?
Mittel habe ich nicht. Ich habe Schulden auf dem Konto, musste erst jüngst wieder 600 € Studiengebühren überweisen.
An meiner Hochschule gibt es auch keine zuständige Ansprechperson, was Bafögberatung angeht. Da müsste ich 100 km weit zum Bafögamt reisen, wenn ich da Beratung möchte.
In den letzten 12 Monaten erhielt ich etwa 220 € Bafög á Monat. Damals errechnete eine Frau B. vom Bafögamt diesen Förderungsbetrag und bewilligte ihn von 03/2007 bis 03/2008, nachdem ihr alle Vermögens- u. Einkommensnachweise von meinen Bekannten (Eltern,Bruder etc.) eingereicht wurden.
Heute (03/2008) erhalte ich einen Brief vom Bafögamt, indem ein Herr S. (ist seltsamerweise schon der dritte Sachbearbeiter für meine Person innerhalb zwei Jahren) mir einen Feststellungsbescheid beigefügt hat, indem mein Bafögsatz neu errechnet wurde und zwar anstatt wie damals 220 € nur noch 110 € /monatlich zusteht.
In einem spärlichen Satz werde ich dann aufgefordert gemäß §53 Bafög i.V.m. §50 SGB X mehr als 1.200 € innerhalb eines Monats zurück zuzahlen.
"§ 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"
Denken die, dass ich als Student (Studiengebühren,Krankenkasse,Versicherungen, Auto,Unkosten usw.), mir von dem Wahnsinnsbetrag von 220 € pro Monat den größten Teil auf die Hohe Kante gelegt hätte, da ich sonst nicht wusste, wie auszugeben. Und dass ich jetzt mal meine Hosen umdrehe und der Tausender rausfliegt, den ich ihnen dann rasch innerhalb 4 Wochen überweise.
In diesem Jahr hat sich in meiner Familie nichts aber auch gar nichts geändert. Mein Vater ist Rentner, meine Mutter Hausfrau mit einer megarente von 345 €/M. .
Ist es denn meine Aufgabe als Laie, den korrekten Bafögsatz für mich auszurechen oder nicht die der willkürlichen Beamten dort. Muss ich denn nachprüfen, ob ein Satz falsch berechnet wurde ! --> Damit nicht aus heiterem Himmel plötzlich die Forderung kommt, innerhalb weniger Wochen einen fetten Betrag zurückzuerstatten, ansonsten kommts Inkassaverfahren.
Wie sieht die Rechtslage in solchem Fall aus ? Stehe ich der allmächtigen Behörde machtlos gegenüber wie die Maus unter dem sich noch in der Luft befindenden Elefantenfuss?
Mittel habe ich nicht. Ich habe Schulden auf dem Konto, musste erst jüngst wieder 600 € Studiengebühren überweisen.
An meiner Hochschule gibt es auch keine zuständige Ansprechperson, was Bafögberatung angeht. Da müsste ich 100 km weit zum Bafögamt reisen, wenn ich da Beratung möchte.