Bafög - Zahlungsrückforderung - Weil Beamtin falsch berechnete

Nachtwind

Lt. Junior Grade
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Bin Student an einer Hochschule und beziehe seit 2006 Bafög, wobei ich maximal Förderungsanspruch bis 2009 habe.

In den letzten 12 Monaten erhielt ich etwa 220 € Bafög á Monat. Damals errechnete eine Frau B. vom Bafögamt diesen Förderungsbetrag und bewilligte ihn von 03/2007 bis 03/2008, nachdem ihr alle Vermögens- u. Einkommensnachweise von meinen Bekannten (Eltern,Bruder etc.) eingereicht wurden.

Heute (03/2008) erhalte ich einen Brief vom Bafögamt, indem ein Herr S. (ist seltsamerweise schon der dritte Sachbearbeiter für meine Person innerhalb zwei Jahren) mir einen Feststellungsbescheid beigefügt hat, indem mein Bafögsatz neu errechnet wurde und zwar anstatt wie damals 220 € nur noch 110 € /monatlich zusteht.

In einem spärlichen Satz werde ich dann aufgefordert gemäß §53 Bafög i.V.m. §50 SGB X mehr als 1.200 € innerhalb eines Monats zurück zuzahlen.

"§ 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"

Denken die, dass ich als Student (Studiengebühren,Krankenkasse,Versicherungen, Auto,Unkosten usw.), mir von dem Wahnsinnsbetrag von 220 € pro Monat den größten Teil auf die Hohe Kante gelegt hätte, da ich sonst nicht wusste, wie auszugeben. Und dass ich jetzt mal meine Hosen umdrehe und der Tausender rausfliegt, den ich ihnen dann rasch innerhalb 4 Wochen überweise.

In diesem Jahr hat sich in meiner Familie nichts aber auch gar nichts geändert. Mein Vater ist Rentner, meine Mutter Hausfrau mit einer megarente von 345 €/M. .

Ist es denn meine Aufgabe als Laie, den korrekten Bafögsatz für mich auszurechen oder nicht die der willkürlichen Beamten dort. Muss ich denn nachprüfen, ob ein Satz falsch berechnet wurde ! --> Damit nicht aus heiterem Himmel plötzlich die Forderung kommt, innerhalb weniger Wochen einen fetten Betrag zurückzuerstatten, ansonsten kommts Inkassaverfahren.

Wie sieht die Rechtslage in solchem Fall aus ? Stehe ich der allmächtigen Behörde machtlos gegenüber wie die Maus unter dem sich noch in der Luft befindenden Elefantenfuss?

Mittel habe ich nicht. Ich habe Schulden auf dem Konto, musste erst jüngst wieder 600 € Studiengebühren überweisen.

An meiner Hochschule gibt es auch keine zuständige Ansprechperson, was Bafögberatung angeht. Da müsste ich 100 km weit zum Bafögamt reisen, wenn ich da Beratung möchte.
 
Mein Bafögsatz änderte sich auch, obwohl das Einkommen meiner Mutter immer konstant war. Überprüf, wie es zu den Abschlägen gekommen ist, du deinen Bafögbescheid genau durchgehst. Ich meine besonders den Punkt G., in der die Einkommensanrechnung stattfindet.
Ansonsten lass noch den Bafög-Rechner einmal durchlaufen (google: das neue bafög) und schau, ob der dir eher 220 oder 110 ausspuckt.

Edit: §50, 50.4.3 Ergibt die Entscheidung über den neuen Antrag, daß dem Auszubildenden ein gegenüber dem vorherigen Bewilligungsbescheid geringerer Betrag zu zahlen ist, so ist der überzahlte Betrag auf Grund des Vorbehalts zurückzufordern.

So wie ich das sehe, gibt es Diskrepanzen bei der Anrechnung der Einkommensnachweise deiner Eltern. Das ist an sich nichts ungewöhnliches, das Finanzamt ist ja auch nicht perfekt. Da du 220 bzw. 110 erhältst, werden deine Eltern auch Steuern zahlen - bei mir war das z.B. nicht so, und trotzdem hab ich auf vier verschiedenen Bafög-Bescheiden vier verschiedene Förderungsbeträge ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst Dich an den Sachbearbeiter wenden und mit ihm reden. Die Rückzahlungspflicht besteht in jedem Fall. Aber Du könntest es mit einem Antrag auf Stundung versuchen oder mit dem Angebot einer Rückzahlung in kleinen Raten. Alles Verhandlungssache.
 
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