Bald generell neue Richtlinie für Abmahnung?

Dort steht doch nur, dass die Abmahn-Kanzlei so blöd war eine korrekte Abmahnung zu formulieren ... daraus leitet sich doch keine neue Richtlinie ab!
(es war nur die Anzahl der getauschten Titel genannt, es ist aber zwingend notwendig die einzelnen Titel zu benennen ...)

PS in Deutschland sind Entscheidungen von Gerichten immer Einzelentscheidungen ohne gesetzgebenden Charakter (außer BGH / BVG). Somit ist das Urteil des OLG Düsseldorf ganz nett, hat aber keine weiteren Auswirkungen. (in den USA werden Urteile anderer Gerichte als Basis genommen, in Deutschland wird dies nicht praktiziert)

ok?
 
Cestus schrieb:
Zusammenfassend geht es darum, dass algemeine Abmahnanschriften künftig nicht mehr ausreichen, um einen "Filesharer" vor den Kadi zu ziehen.
Finde ich eine sehr gute Entscheidung. :)

Mitnichten.. Es ging um die Formulierung dieser Abmahnung. Nicht darum das es überhaupt eine Abmahnung ist, noch das es bei jeder so ist.

Eine Abmahnung verhilft auch nicht unbedingt zur Klage. Oder verhindert eben eine.
 
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