DancingFool
Cadet 4th Year
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 72
Das hab ich mir schon gedacht, der Geschäftsführer lehnt alles ab was Geld kostet.
Aber: wir sind nicht in Amerika wo man wegen sowas Millionen einklagen kann, wenn der Richter grade gut gelaunt ist kommen maximal 200 Euro Schmerzensgeld raus.
Hier ein Text von einer Anwaltsseite:
http://www.anwaltshotline.org/Rechtsberater/schadensersatz-schmerzensgeld.htm
Für die Höhe des Schmerzensgeldes spielt es aber auch eine Rolle, ob und in welchem Masse den Verletzten ein Mitverschulden trifft, ob und wie lange er in ärztlicher, eventuell sogar in stationärer Behandlung gewesen ist, ob und wie lange er arbeitsunfähig war und ob er eventuell bleibende Beschwerden oder Narben davongetragen hat und wo diese sich befinden.
Für eine Narbe im Gesicht z.B. wird ein höheres Schmerzensgeld zuerkannt, als für eine Narbe an einer Körperstelle, die nicht immer einsehbar ist.
Letztendlich wird sich die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes nur ermitteln lassen unter Hinzuziehung der ärztlichen Behandlungsunterlagen und des Betroffenen selbst um ihn nach der Schwere und Dauer eventuell erlittener Schmerzen befragen zu können.
Wenn man davon ausgeht, dass Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft und Sie nicht in stationärer Behandlung war, bzw. sich ein längerer Behandlung erfordernder Schaden einstellt, kann man auf folgende vergleichbare Fälle zurückgreifen:
- ohne Entzündung verheilte 1 cm lange nicht klaffende Wunde am Bein - 50,-
€ (AG Erkelenz; AZ: 14 C 1/93)
- 3 cm lange Platzwunde über dem rechten Mittelfußstrahl sowie eine Schürfung über dem linken Innenknöchel mit Bewegungseinschränkung von 1 bis 2 Wochen und Narbenbildung - 100,- € (AG Euskirchen; AZ: 17 C 137/89)
- 2 cm große Verbrennung 2. Grades an der Außenseite des rechten Unterschenkels mit 5-wöchiger ärztlicher Behandlung - 200,- € (LG Dortmund; AZ: 1 S 93/91)
Aber: wir sind nicht in Amerika wo man wegen sowas Millionen einklagen kann, wenn der Richter grade gut gelaunt ist kommen maximal 200 Euro Schmerzensgeld raus.
Hier ein Text von einer Anwaltsseite:
http://www.anwaltshotline.org/Rechtsberater/schadensersatz-schmerzensgeld.htm
Für die Höhe des Schmerzensgeldes spielt es aber auch eine Rolle, ob und in welchem Masse den Verletzten ein Mitverschulden trifft, ob und wie lange er in ärztlicher, eventuell sogar in stationärer Behandlung gewesen ist, ob und wie lange er arbeitsunfähig war und ob er eventuell bleibende Beschwerden oder Narben davongetragen hat und wo diese sich befinden.
Für eine Narbe im Gesicht z.B. wird ein höheres Schmerzensgeld zuerkannt, als für eine Narbe an einer Körperstelle, die nicht immer einsehbar ist.
Letztendlich wird sich die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes nur ermitteln lassen unter Hinzuziehung der ärztlichen Behandlungsunterlagen und des Betroffenen selbst um ihn nach der Schwere und Dauer eventuell erlittener Schmerzen befragen zu können.
Wenn man davon ausgeht, dass Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft und Sie nicht in stationärer Behandlung war, bzw. sich ein längerer Behandlung erfordernder Schaden einstellt, kann man auf folgende vergleichbare Fälle zurückgreifen:
- ohne Entzündung verheilte 1 cm lange nicht klaffende Wunde am Bein - 50,-
€ (AG Erkelenz; AZ: 14 C 1/93)
- 3 cm lange Platzwunde über dem rechten Mittelfußstrahl sowie eine Schürfung über dem linken Innenknöchel mit Bewegungseinschränkung von 1 bis 2 Wochen und Narbenbildung - 100,- € (AG Euskirchen; AZ: 17 C 137/89)
- 2 cm große Verbrennung 2. Grades an der Außenseite des rechten Unterschenkels mit 5-wöchiger ärztlicher Behandlung - 200,- € (LG Dortmund; AZ: 1 S 93/91)