Baumarkt auf Schmerzensgeld verklagen

Das hab ich mir schon gedacht, der Geschäftsführer lehnt alles ab was Geld kostet.
Aber: wir sind nicht in Amerika wo man wegen sowas Millionen einklagen kann, wenn der Richter grade gut gelaunt ist kommen maximal 200 Euro Schmerzensgeld raus.

Hier ein Text von einer Anwaltsseite:
http://www.anwaltshotline.org/Rechtsberater/schadensersatz-schmerzensgeld.htm

Für die Höhe des Schmerzensgeldes spielt es aber auch eine Rolle, ob und in welchem Masse den Verletzten ein Mitverschulden trifft, ob und wie lange er in ärztlicher, eventuell sogar in stationärer Behandlung gewesen ist, ob und wie lange er arbeitsunfähig war und ob er eventuell bleibende Beschwerden oder Narben davongetragen hat und wo diese sich befinden.

Für eine Narbe im Gesicht z.B. wird ein höheres Schmerzensgeld zuerkannt, als für eine Narbe an einer Körperstelle, die nicht immer einsehbar ist.

Letztendlich wird sich die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes nur ermitteln lassen unter Hinzuziehung der ärztlichen Behandlungsunterlagen und des Betroffenen selbst um ihn nach der Schwere und Dauer eventuell erlittener Schmerzen befragen zu können.

Wenn man davon ausgeht, dass Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft und Sie nicht in stationärer Behandlung war, bzw. sich ein längerer Behandlung erfordernder Schaden einstellt, kann man auf folgende vergleichbare Fälle zurückgreifen:

- ohne Entzündung verheilte 1 cm lange nicht klaffende Wunde am Bein - 50,-

€ (AG Erkelenz; AZ: 14 C 1/93)

- 3 cm lange Platzwunde über dem rechten Mittelfußstrahl sowie eine Schürfung über dem linken Innenknöchel mit Bewegungseinschränkung von 1 bis 2 Wochen und Narbenbildung - 100,- € (AG Euskirchen; AZ: 17 C 137/89)

- 2 cm große Verbrennung 2. Grades an der Außenseite des rechten Unterschenkels mit 5-wöchiger ärztlicher Behandlung - 200,- € (LG Dortmund; AZ: 1 S 93/91)
 
Nunja, vielleicht hab ich auch etwas überzogen reagiert. Wenn das wirklich ne erhebliche Verletzung ist, ist das vielleichgt was anderes. Hab ich evtl falsch aufgefasst.
Und wie du nun schreibst, scheint der Geschäftsführer tatsächlich wenig einsichtig...
Auf der anderen Seite: Ich wette jeden Tag passiert in einem Baumarkt irgendwo in DE ein Unfall.
Wo gehobelt wird, da fallen nunmal Spähne. Und ich bezweifele, dass da in vielen Fällen verklagt wird.
Nun, deine Entscheidung. Mir pers. wärs den Aufwand nicht wert.
 
@Wizzard_Slayer

Ich finde das eine ziemliche Frechheit vom Geschäftsführer, hat er sich wenigstens stellvertretend entschuldigt? Es hätte ja wirklich schlimmer für dich kommen können, zb das du die scharfe kante auf den Kopf bekommen hättest. aber wenn sich der Geschäftsführer so stur stellt und es nicht Außergerichtlich in Form von einer Entschädigung oder einem Gutschein regeln will, würde ich mal bei einem Anwalt vorbeischauen und fragen was der dazu meint.
 
Wizzard_Slayer schrieb:
Ich hab auch mit dem Geschäftsführer persönlich gesprochen, aber der meinte es gibt definitiv keine Entschädigung und es würde wenn dann über meine Versicherung laufen.
Klingt in meinen Ohren aber ganz schön frech dafür das Du in diesem Baumarkt unverschuldet mit Deiner Gesundheit bezahlt hast. Das mindeste was der Geschäftsführer hätte tun können, ist sich angemessen zu entschuldigen oder zumindest einen Einkaufsgutschein auszustellen.

So klingt das geradezu, als täte es dem Geschäftsführer nicht ein mal Leid was Dir da widerfahren ist. Wie Du schon sagtest, das hätte auch anders für Dich ausgehen können.

Klar, diese "melken was geht"-Mentalität einiger Leute hier ist wirklich völlig überzogen aber wenn der Geschäftsführer tatsächlich dermaßen auf Durchzug stellt würde ich allein schon aus Prinzip meine Prinzipien ändern und gucken, was da jetzt noch rauszuholen ist. Verarschen würde ich mich nicht lassen.
 
MrMojo schrieb:
MAnn, er hat sich in die Hand geschnitten... Ach Gottchen...


Kannst Du nicht lesen? Er konnte nicht arbeiten, sprich u.U. Verdienstausfall (mindestens für den Betrieb wo er arbeitet, evtl. sogar für ihn selbst wenn er Selbständig oder auf Provisionsbasis arbeitet).

Da is es nur absolut Rechtens hier zu klagen! Und eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit sollte für den Baumarkt auch noch folgen.
 
Ich nehme an, der meinte mit deiner Versicherung Deine Krankeversicherung. Du erhältst ja einige Wochen lang Lohnfortzahlung, hast also in dem Sinne keine Einbußen. Wenn Du allerdings durch den Unfall Arztkosten etc. hattest, find ich es verständlich, wenn Du die auch erstattet haben willst.

@Mojo: Auch wenn es in diesem Fall halbwegs glimpflich ausgegangen ist: Das hätte auch anders ausgehen können und dann find ich es schon übel, wenn der Baumarkt das so auf die leichte Schulter nimmt. Wenn solche Fahrlässigketen in dem Baumarkt üblich sind, dürfte sich auch die Berufsgenossenschaft dafür interessieren.
 
ja hatte ich ja später dann auch geschrieben:

MrMojo schrieb:
Nunja, vielleicht hab ich auch etwas überzogen reagiert. Wenn das wirklich ne erhebliche Verletzung ist, ist das vielleichgt was anderes. Hab ich evtl falsch aufgefasst.
Und wie du nun schreibst, scheint der Geschäftsführer tatsächlich wenig einsichtig...
 
Warum das über Deine Versicherung laufen sollte ist mir allerdings schleierhaft.

Ich würde definitiv meinen Anwalt zu Rate ziehen. Weiterhin wird Dein Arbeitgeber Forderungen gelten machen. Du warst bzw bist schliesslich arbeitsunfähig und die Kosten wird Dein AG auf jeden Fall erstattet haben wollen. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Baumarkt (grob) fahrlässig und ungeachtet geltender Vorschriften gehandelt hat. GGf ist das auch ein Fall für die Berufsgenossenschaft.

Gehe zum Anwalt und lasse Dich vertreten. Ich würde das alleine schon machen, weil der GF des Baumarktes sich so blöd anstellt und auch noch falsche Aussagen macht!

Ist die Säule ohne Fremdeinwirkung umgefallen?

edit: Im schlimmsten Fall könntest Du gar Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Säule hing wohl nur auf halb 8 und war unbefestigt. Hab die Säule unbeabsichtigt wohl mit meinem Ärmel locker gestriffen. :freak:
 
Das hätte aber nicht passieren dürfen. Und selbst wenn, darf es keine scharfen Kanten geben, an denen man sich verletzen kann!
Das hört sich nicht nach Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften an!

Da würde ich wirklich Fahrlässigkeit bzw mangelnde Vorsicht unterstellen. Imho isses wirklich ein Fall für Deinen Anwalt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh zum Anwalt und laß dich beraten. Ich denke bei einer Klage hast du gute Chancen und beim Baumarkt kannst du sicher sein daß er bezahlt. Sonst geht die Schlamperei ewig so weiter.
 
und am ende kriegt er 50€ raus... aber dafür mehrere stunden beim anwalt bzw vor gericht verbringen? :lol:
 
Darum gehts doch gar nicht. Fakt ist, dass er durch Unachtsamkeit oder sogar Verletzung der UVV Schaden erlitten hat. Dazu kommt noch der blöde GF des Baumarktes.

Was würdest Du machen? Die Sache einfach auf sich beruhen lassen? Was soll Dir bei Deinem nächsten Baumarktbesuch auf den Kopf fallen? Vielleicht ne laufende Kettensäge?

Nee, das kann man so nicht stehen lassen!
 
meine zeit ist mir aber zu kostbar für so nen kleinkrieg!
 
[Stephan] hat schon recht. Was das mit der eigenen Versicherung soll, das ist ne ziemliche Frechheit vom den Typen. Seine Haftpflichtversicherung (vom Baumarkt) hat dafür aufzukommen. Es wurde gegen die allgemeine Verkehrssicherheit verstoßen. Ein Teil solchen kaliber darf schlicht und ergreifend durch gegenstreifen nicht abfallen. Es ist zu einer schwerwiegenden Verletzung gekommen. Wäre es ein Typ mit Messer gewesen, wäre hier der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt um das mal in Relation zu sehn.

Also auf jeden Fall einen Anwalt einschalten Schadensersatz (Verdienstausfall) sowie ein Schmerzensgeld sind nicht nur drin, sondern sogar dein Recht, da der Baummarkt seiner Sicherungspflicht nicht nachgkeommn ist.
 
Lol, welcher Kleinkrieg? wenn die Sehne durchgewesen wäre, hätte das unter umständen nie richtig heilen können und er wär erwerbslos gewesen. Wegen eines Baumarktes mittellos und dann wird es als Kleinkrieg betitelt... Muss echt wirklich immer erst was richtig schlimmes passieren bis die Leute wach werden?
 
Nichts zu machen und es so hinzunehmen finde ich einfach unverhältnismässig. Der Anwalt wird sich schon um alles kümmern. Für den Betroffenen hält sich der Zeitaufwand wirklich in Grenzen.

Wenn Euch jemand die Vorfahrt nimmt und Euer Auto nen Totalschaden hat; kümmert Ihr Euch da auch nicht drum, weil es zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder einfach lästig ist?

Hier geht es ja nichtmal nur um einen Blechschaden sondern um einen Personenschaden! Und ein Baumarkt hat nunmal dafür Sorge zu tragen, dass sowas nicht passieren kann.

Und wenn sowas doch mal passiert, darf man sich nicht der Verantwortung entziehen bzw darf man es als Betroffener nicht zulassen, dass sich die Verantwortlichen der Verantwortung entziehen!
 
WENN die sehne durchgewesen wäre... ist sie aber nicht! es wurde hier schon gepostet, auf wieviel schmerzensgeld der TE sich "freuen" darf... selbst wenn es 100€ sind, in den 2-3 stunden die man beim anwalt verbringt, kann man imho wichtigere dinge erledigen!

@stephan
wenn mir jemand die vorfahrt nimmt kümmert sich meine versicherung schon um alles... denn die geben mir das geld und holen es sich dann vom unfallverursacher wieder! genauso könnte hier die versicherung vom TE an den baumarkt herantreten und geld verlangen...
 
Man sollte nicht einfach immer alles so hinnehmen..."Jetzt is es halt passiert und dann..." Wenn das alles wirklich so passiert ist, wie er uns beschrieben hat, dann ist es nur sein gutes Recht Schmerzensgeld o.ä. zu fordern! Auch wenn es nur 100€ sind, es kommt ja net aufs Geld an (...), sondern auf sein Recht!

So was hat einfach nicht zu passieren, vor allem net in einem so großen und bekannten Baumarkt, aus basta!
 
Zurück
Oben