KlausBauer1273
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- Registriert
- Dez. 2023
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- 15
Bei meiner Tochter ist irgendetwas am Abgassystem kaputt.
Ein Bauteil. Sensor oder sowas in der Art.
Ich weiß es leider nicht mehr ganz genau.
Aber mir gehts um folgendes.
Das Bauteil wurde letztes Jahr im März 2023 schon von der Werkstatt getauscht, weil es kaputt war.
Jetzt ist es wieder kaputt.
Sie hat in der Zwischenzeit die Werkstatt gewechselt und ihr neuer Mechaniker des Vertrauens hat den Defekt jetzt festgestellt.
Uns gehts jetzt um die Gewährleistung.
Diese beträgt ja 2 Jahre und die Beweislastumkehr 1 Jahr.
Somit sollte also hier die alte Werkstatt nachbessern müssen, die das Bauteil im März 2023 ausgetauscht hat.
Meine Frage ist jetzt:
Betrifft das dann nur das Bauteil selber, oder auch die Arbeitszeit?
Vielen Dank und allen noch ein gutes neues Jahr.
Ein Bauteil. Sensor oder sowas in der Art.
Ich weiß es leider nicht mehr ganz genau.
Aber mir gehts um folgendes.
Das Bauteil wurde letztes Jahr im März 2023 schon von der Werkstatt getauscht, weil es kaputt war.
Jetzt ist es wieder kaputt.
Sie hat in der Zwischenzeit die Werkstatt gewechselt und ihr neuer Mechaniker des Vertrauens hat den Defekt jetzt festgestellt.
Uns gehts jetzt um die Gewährleistung.
Diese beträgt ja 2 Jahre und die Beweislastumkehr 1 Jahr.
Somit sollte also hier die alte Werkstatt nachbessern müssen, die das Bauteil im März 2023 ausgetauscht hat.
Meine Frage ist jetzt:
Betrifft das dann nur das Bauteil selber, oder auch die Arbeitszeit?
Vielen Dank und allen noch ein gutes neues Jahr.