Bauteil nach 9 Monaten nach Austausch wieder kaputt - Gewährleistung?

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Bei meiner Tochter ist irgendetwas am Abgassystem kaputt.
Ein Bauteil. Sensor oder sowas in der Art.
Ich weiß es leider nicht mehr ganz genau.

Aber mir gehts um folgendes.
Das Bauteil wurde letztes Jahr im März 2023 schon von der Werkstatt getauscht, weil es kaputt war.
Jetzt ist es wieder kaputt.
Sie hat in der Zwischenzeit die Werkstatt gewechselt und ihr neuer Mechaniker des Vertrauens hat den Defekt jetzt festgestellt.

Uns gehts jetzt um die Gewährleistung.
Diese beträgt ja 2 Jahre und die Beweislastumkehr 1 Jahr.
Somit sollte also hier die alte Werkstatt nachbessern müssen, die das Bauteil im März 2023 ausgetauscht hat.

Meine Frage ist jetzt:
Betrifft das dann nur das Bauteil selber, oder auch die Arbeitszeit?

Vielen Dank und allen noch ein gutes neues Jahr.
 
Und das lässt sich nicht ergoogeln? Du bist sicher nicht der erste, der diese Frage ins Internet stellt.

Wieso man sich für so eine Frage aber in einem Computerforum anmeldet, erschließt sich mir noch viel weniger. :-/

Und wieso weiß der neue Mechaniker da keine Antwort drauf?
 
Ob auch die Arbeitszeit bezahlt wird, habe ich per Google leider nicht gefunden.
Kannst du mir zeigen, wo man das findet?

Wegen meiner Frage habe ich mich hier nicht angemeldet. Ich habe mich angemeldet, weil ich die Umfrageergebnisse für die Spiele sehen wollte.

Der neue Mechaniker ist Mechaniker. Der kann gut Autos reparieren.
Aber rechtliche Fragen beantworten, ist nicht so sein Ding.
 
KlausBauer1273 schrieb:
Bei meiner Tochter ist irgendetwas am Abgassystem kaputt.
Porridge könnte helfen :p

Und für rechtliche Fragen gibt's Anwälte. Falls doch Google helfen soll, könntest du folgende Stichworte ausprobieren:
Gewährleistung bei Dienstleistungen, Gewährleistung bei Autoreparatur, oder Gewährleistung bei Nachbesserung
 
Wenn die alte Werkstatt nicht nur das Teil eingebaut hat sondern auch gekauft, dann bist Du fein raus und es ist das Problem der Werkstatt und es kostet Dich keinen Cent. Bist Du aber ein Sparfuchs gewesen und Du hast das Teil besorgt und die Werkstatt hat es nur eingebaut, dann hat die Werkstatt damit wenig zu tun. Du musst Dich dann mit dem Hersteller des Bauteils herumschlagen ;)
 
Ersatz für Kosten der Selbstvornahme (das umfasst natürlich auch die fälle, in denen man selbst einen dritten mit der Reparatur beauftragt) ohne Fristsetzung gibt es nur, wenn es unzumutbar gewesen wäre, die "ursprüngliche" Werkstatt zur Nacherfüllung aufzufordern.

wenn die neue Werkstatt den Mangel noch nicht repariert hat (sondern nur festgestellt hat), dann muss deine Tochter also die alte Werkstatt zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung (2 Wochen) auffordern.

die Kosten für die nachbesserung können dir an dieser Stelle egal sein, die trägt sowohl für Bauteil als auch für Arbeitszeit die alte Werkstatt. (sofern das Bauteil von der Werkstatt beschafft wurde).

es handelt sich außerdem um einen Werkvertrag, gilt dort überhaupt eine Beweislastumkehr? ich habe nichts gefunden.
 
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Nicht so voreilig. Ja eventuell ist das Teil wieder kaputt, aber gerade bei sowas komplexem wie ein Auto, muss man auch erstmal gucken warum der Sensor defekt gegangen ist. Wenn das ein anderen Grund hat, als beim ersten Mal dann hast du einfach Pech gehabt und darfst ihn nochmal reparieren plus die Ursache die zum defekt geführt hat.
 
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da geht es um die beweislastumkehr bei abnahme auf den besteller, also die Tochter vom TE. davon, dass diese hier bzgl. des mangels beweispflichtig ist, ist ohnehin grundsätzlich* auszugehen.

*deshalb habe ich nach einer beweislast-"rück"-umkehr auf die werkstatt gesucht, aber keine gefunden ;)
 
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