ulmi_diem
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2004
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Servus,
ich würde gerne mal wissen, ob es eine rechtliche Verfügung gibt, innerhalb was für einem Zeitrahmen ein Hersteller einen Garantie-l oder Gewährleistungsfall das Produkt bearbeitet und an den Konsumenten zurück geliefert haben muss. Können die sich da ssoviel Zeit lassen, wie es ihnen beliebt, oder gibt es da eine gesetzliche Frist die eingehalten werden muss?
ich würde gerne mal wissen, ob es eine rechtliche Verfügung gibt, innerhalb was für einem Zeitrahmen ein Hersteller einen Garantie-l oder Gewährleistungsfall das Produkt bearbeitet und an den Konsumenten zurück geliefert haben muss. Können die sich da ssoviel Zeit lassen, wie es ihnen beliebt, oder gibt es da eine gesetzliche Frist die eingehalten werden muss?