Bearbeitungszeiten Garantie/Gewährleistung

ulmi_diem

Lieutenant
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Juli 2004
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Servus,

ich würde gerne mal wissen, ob es eine rechtliche Verfügung gibt, innerhalb was für einem Zeitrahmen ein Hersteller einen Garantie-l oder Gewährleistungsfall das Produkt bearbeitet und an den Konsumenten zurück geliefert haben muss. Können die sich da ssoviel Zeit lassen, wie es ihnen beliebt, oder gibt es da eine gesetzliche Frist die eingehalten werden muss?
 
Die gesetzliche Frist ist eine "angemessene".

Dem Verkäufer ist also ein angemessener Zeitraum zu lassen, die Nachbesserung durchzuführen. Angemessen sind im Versandhandel ca. 2-3 Wochen meiner Meinung nach. Gerichte könnten das eventuell anders sehen. ;)

PS: Unterscheide bitte Garantie und Gewährleistung. Mit der Gewährleistung hat der Hersteller nix zu tun, mit der Garantie der Händler.
 
Da das nicht exakt geregelt ist, sollte man auch immer eine angemessene Frist festlegen. Wenn man ein Gerät nicht repariert bekommt, muss man dem Garantiegeber / Gewährleister erst eine Frist setzen (also einen genauen Termin benennen, zu dem das Ergebnis vorliegen soll). Erst wenn diese Frist nicht eingehalten wird, gilt das "angemessen" als überschritten...
 
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