Roert Neumann schrieb:
Ebenso sagte ich nichts von "der Staat muss Preise festsetzen" sondern nur auf ein Höchstmaß begrenzen
Wobei man den Unterschied zwischen diesen beiden Varianten in der Praxis fast vernachlässigen kann. Wenn sich der Preis für einen Liter Benzin an der Tankstelle im Bereich von 1,40-1,50 Euro bewegt und wenn das als „angemessen“ betrachtet wird, dann braucht man keine staatliche Einmischung in die Preisgestaltung.
Interessanter wird es, wenn die Rohöl-Exportnationen die Liefermenge verknappen und die Preise bereits bei der Einfuhr nach Deutschland steigen. Denn darauf hat der Staat keinen Einfluss.
Dann wird beispielsweise ein Höchstpreis von 1,50 Euro festgesetzt. Manche Anbieter, die ihren Sprit bisher für 1,40 Euro anboten, mögen damit klarkommen. Aber andere Anbieter, deren Preis schon zuvor bei 1,50 Euro lag (und aus Kostengründen auch dort liegen musste), werden von den gestiegenen Importpreisen kalt erwischt und aus dem Markt gedrängt.
Deren Angebot fällt zukünftig weg, und zwar entweder dauerhaft oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Rohöl wieder günstiger wird. Durch die Angebotsverknappung entsteht Preisdruck. Die Kunden der nicht mehr liefernden Tankstellen stehen nun an den günstigeren Tankstellen Schlange. Die dortigen Anbieter können die zusätzliche Nachfrage aber nicht ohne Weiteres bedienen. Denn das benötigte Rohöl wurde zuvor überhaupt nicht importiert. Und vielleicht reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus, um auf die Schnelle noch mehr anbieten zu können.
Die Händler merken nun, dass sie den Preis eigentlich erhöhen müssten, damit wieder einige Kunden abspringen und sich die Angebotsmenge und die Nachfragemenge ausgleichen.
Hier greift dann der staatliche Höchstpreis, der das verhindert. Und was passiert dann? Ich bringe dem Tankstellenpächter eine Stange Zigaretten oder eine Flasche Schnaps mit (als Bargeld-Ersatz), um ihm zu zeigen, dass ich bereit bin, mehr als den staatlichen Höchstpreis zu zahlen.
Ich werde daraufhin mein Benzin bekommen. Aber dem nächste Kunden, der nur den Höchstpreis zahlen will, wird gesagt werden, es sei kein Benzin mehr vorrätig.
Was lernt man daraus? Eine Festsetzung von Höchstpreisen macht nur dann Sinn, wenn sich die Preise in Richtung der Preisgrenze bewegen. Und dort wirkt die Höchstgrenze so wie eine Preisfestsetzung und nicht anders.
Um weiterhin die Versorgung der Bevölkerung zu garantieren, müssten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die schon angesprochen wurden. Entweder werden die Anbieter zur Produktion gezwungen, was aber schwierig ist, wenn man dadurch Verluste einfahren würde. Oder man kappt die Nachfrage durch Bezugsscheine. Dann gibt es nur noch alle fünf Jahre eine neue Computermaus.
So läuft das in Kriegs- und Mangelwirtschaften ab. Im Krieg werden unzählige Ressourcen für die Herstellung von Waffen und Munition abgezweigt. Da ist es unausweichlich, dass andere Güter (des täglichen Bedarfs) auf der Strecke bleiben.
Die Frage hier ist aber doch eine andere. Will man eine bedingungsloses Grundeinkommen, bei dem sich der Staat mehr und mehr heraushalten soll, mit einer Preispolitik kombinieren, die mir den Kauf-/Verkaufspreis von Schnürsenkeln vorschreibt und vielleicht sogar, wann ich mir welche Schnürsenkel in welcher Länge und Farbe wo kaufen darf? Denn darauf liefe es irgendwann hinaus, wenn man den Markt als Steuerungselement ausschaltet. Das genau passiert ja, wenn die freie Preisbildung verhindert wird.
Und weil das so ist, würde ich dann doch gerne einen modifizierten Vorschlag lesen, der ohne staatliche Höchstpreise auskommt. Falls der nicht lieferbar ist, dürfte diese Anregung von Robert Neumann gestorben sein.