keshkau
Commodore
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Das ist der Genickbruch-Aspekt für das bGe. Im Thread über die Unterschicht (# 386) findet man im zweiten Link in Tab. 8 (auf Seite 53) eine Aufschlüsselung der Sozialhilfebezieher in Dortmund für das Jahr 2001.walter08 schrieb:z.Zt beschäftigt mich mehr die Frage, wie es wohl geregelt würde, wer alles ein bGe bekommen würde und wer nicht.
Im gesamten Dortmunder Stadtgebiet bezogen 6,0 Prozent der Menschen eine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. In der Dortmunder Nordstadt waren es 13,2 Prozent. Der Anteil der Ausländer betrug für ganz Dortmund und in der Nordstadt jeweils etwas über 14 Prozent. Was macht man mit diesen Menschen?
Eine Ausgrenzung kommt wohl kaum in Betracht. Also bekommen auch in Deutschland lebende Ausländer das bGe. Aber wie auch immer man die Grenze zieht (Deutschland oder EU): Je schlimmer die Situation in den Herkunftsländern ist, desto verlockender ist es, Familienangehörige (und Nachbarn) über eine Heirat nach Deutschland zu holen. Der in Deutschland lebende Iraner/Türke/Afghane lernt Deutsch und lässt sich nach einigen Jahren einbürgern. Anschließend sorgt er dafür, dass seine Schwestern/Brüder/Neffen/Tanten im Herkunftsland ebenfalls die deutsche Sprache lernen und nach Deutschland verkuppelt werden. Schon steht einer Einreise nichts mehr im Wege und das bGe müsste gezahlt werden. Der Sogeffekt könnte enorm sein.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ich die hier lebenden Ausländer vom bGe ausgrenze oder die neu einreisenden Niederländer und Franzosen, die sich in den Niederlanden oder in Frankreich nicht länger „gängeln“ lassen wollen. Eine Ungleichbehandlung wäre gerade bei EU-Bürgern ohnehin kaum durchsetzbar. – Wie es mit illegalen Einwanderern aussieht, weiß ich nicht. Die bekommen wahrscheinlich schon heute kein Geld vom Staat.
Also wenn ich es mir überlege: Innerhalb der EU gilt Freizügigkeit. Was spricht dagegen, dass Rumänen oder Bulgaren nach Deutschland kommen. Viele besäßen hier ohne Arbeit mehr Kaufkraft als in ihrem Heimatland mit Arbeit.
Derzeit kann man ihnen die Leistung verweigern. Wenn sie in ihrer Heimat ein Einkommen haben, gibt es keinen Grund für sie, nach Deutschland zu kommen und sich hier als bedürftig auszugeben. So ergeht es übrigens auch vielen Deutschen, die vor Jahren ausgewandert sind und nun nach Deutschland zurückkehren möchten. Wenn sie nicht auf Anhieb einen Job finden, bekommen sie keine Unterstützung. Vielmehr heißt es, sie hätten doch im Ausland bleiben können. Dann wären sie jetzt auch nicht bedürftig.
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