relam 75
Commander
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keshkau schrieb:Bewerber A (Deutscher) und Bewerber B (Türke) kämpfen um eine Vollzeitstelle, die ein Gehalt von 3.000 Euro brutto verspricht. Für Bewerber A zahlt der Staat 1.200 Euro Grundeinkommen, der Arbeitgeber übernimmt den Rest in Höhe von 1.800 Euro. Keine Sozialabgaben, das war es. Bewerber B erhält kein bGe, also kostet dieser Arbeitnehmer dem Chef 3.000 Euro brutto. Die Abdeckung der Sozialleistungen, die im System des Grundeinkommens enthalten sind, wäre noch zu klären.
Effektiv ist der Ausländer zu teuer, das heißt, die Ausländer .......
Ja und ?
Seien wir doch mal ehrlich , warum sind den so viele Ausländer hier bei uns ?
Richtig sie wurden in der Vergangenheit von unserer politik ins land geholt um hier zu arbeiten , weil eben in gewissen Arbeitsregionen Fachmangel herschte und noch herscht .
Aber dies wird weiter so sein .
In den Fällen wo eben die ausländischen Menschen hier schon Jahre intigriert sind und auch hier schon gearbeitet haben seh ich kein Problem sie werden in das bGe intigriert .
Für alles was nachkommt könnte man , wie anderorts auch praktiziert, eine Arbeitserlaubniss (befristet) ausstellen , wenn dann diese Person nicht arbeiten will dann darf er auch nicht hier bleiben .
Warum sollte das in Deutschland nicht durchzusetzen sein ?
MFG Relam