Bei K&M Arbeitsspeicher bestellt und wegen Preiserhöhung nicht beliefert worden ?

RIPchen

Lt. Commander
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Hallo !

Ich suche Leute, die bei K&M Ende 2001/Anfang 2002 Arbeitsspeicher bestellt haben, der dann - wohl wegen der dramatischen Preissteigerungen - nicht ausgeliefert wurden, mir unterschiedlichsten Begründungen.

Ich selbst habe Mitte November noch ein 512MB DDRAM Infineon CL2 Modul zum Preis von DM 219,99 bestellt. Nach mehreren Wochen ohne Belieferung erhielt ich den Hinweis, man habe das Produkt aus dem Sortiment genommen, weil "es von Infineon nicht mehr hergestellt werde" und man es deshalb aus dem Sortiment genommen habe.
Interessanterweise ist das Modul bei zahlreichen Internethändlern ununterbrochen lieferbar (zB Snogard, Mindfactory).

Insbesondere interessiert mich, ob K&M diese Geschäftspraktik "haben wir aus dem Sortiment genommen, weil es nicht mehr hergestellt wird und eine Belieferung leider nicht mehr erfolgen kann, aber kaufen Sie doch eins zum jetzigen Preis !" noch bei anderen an den Tag gelegt hat. Das ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch als Geschäftspraktik äusserst unlauter.

Gemeinsam ist der Druck höher und unter Umständen (wenn man zB nicht selbst storniert hat, ohne getäuscht worden zu sein) kann man die Belieferung auch gerichtlich durchsetzen. Ich werde genau dies tun und suche weitere "Opfer".

Gruß RIPchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitsspeicher zwar nicht, aber die hatten unter Restposten (Telefonische Bestellung) mal eine 6.4 GB HD für 27,xx DM angeboten, ich also angerufen und 10 Stück geordert, nach 1 Monat habe ich eine Mail geschickt, wo ich auch direkt anwort wie "Die Festplatten sind restlos ausverkauft" erhalten habe, obwohl mir die Tante am Telefon gerantiert hatte, daß noch genug PLatten vorhanden waren (Das ganze war ein Preisliches Irrtum seiten K&M`s gewesen, sich aber mit solchen Verhalten aus der Affäre zu ziehen, finde ich alles andere als "Seriös")
 
Kein Verkäufer, den man nicht sehen und anfassen kann :D ist seriös!
Erst, wenn man vor ihm steht, herab blickt :), ein zorniges Gesicht aufsetzt und wie ein Löwe anfängt zu brüllen, werden diese Leute einigermaße seriös... oder sie laufen (weinend) davon :D!

Gruß
Frank Kasper-Kandidat
 
K&M

Ich bestelle bei K&M schon seit 1995 ! Und ich weiss gar nicht wieso ich es immer wieder tue. Billig sind sie auch nicht mehr, Mindfactory ist wesentlich billiger, schneller, zuverlässiger. Seit ein paar Wochen bestelle ich da nur noch, nachdem ich soviel positives von denen gehört hatte. Overclockers.de (Weinbrenner) sind auch sehr kulant und auch sehr zuverlässig.

Solange es nur um kleine Beträge geht, bei denen es sich meist nicht rentiert zu klagen, wird man von denen einfach nicht ernst genommen. Die wissen eben, dass in 99% der Fälle nichts passiert, weil keiner die Lust hat, wegen 200DM zum Anwalt zu rennen und viel Aufhebens zu machen.

Das mit den Festplatten ist genau der gleiche Fall: das verschuldete Unvermögen von K&M (also die lediglich persönliche Unmöglichkeit, um es mal laienhaft auszudrücken) befreit zwar von der primären Leistungspflicht, macht jedoch schadensersatzpflichtig. Du hättest die auf Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten für die 10 Platten mit Erfolg verklagen können. So wie ich es jetzt wegen des Speichers machen werde.

Also berichtet nur weiter, ich sammle. In ein paar Wochen werde ich auf einer sehr bekannten Hardware-Seite einen ausführlichen Bericht zum neuen Schuldrecht machen, mit einigen Beispielen aus dem Leben; dass darin K&M genannt wird ist deren Problem, die hätten ja die Möglichkeit gehabt, sich vertragstreu zu verhalten...

RIPchen
 
moin,moin!

was meinst du was passiert wenn sich 2 männekicken aufregen darüber, nix und was du vorhast ist nur rufmord.

da haben 2, vielleicht auch mehr, pech gehabt und hängen es jetzt an die große glocke. und wenn du richtig schaust, steht es bei der bestellung auch bei, das die preise nur tagespreise sind und wenn die dann teurer sind brauchst sie ja nicht zunehmen, genau so verhält es sich auch wenn es nicht lieferbar ist, kannst du auch stornieren die bestellung.

ich weiß nicht, warum du dich aufregst.

hatte noch nie probleme mit K&M, bin voll zufrieden.

gruss micha
 
Original erstellt von AIRMIC

ich weiß nicht, warum du dich aufregst.

hatte noch nie probleme mit K&M, bin voll zufrieden.

Wahrscheinlich gehts rippe nich um K&M an sich, sondern um sein Recht. Auch wenn man ein ziemlich großes Unternehmen hat kann man nich einfach machen was man will (hoffe ich doch).
Übrigens hab ich die Tage selbst einen Rechtsanwalt beauftragt, meine Kohle einzuholen, weil ich seit 6 Wochen auf eine Bestellung im Wert won 230,- Euro warte. Man darf sich sowas nicht gefallen lassen.

Viel Erfolg, rippchen!!!
 
Hi zusammen,

ich kann über K&M absolut nichts negatives sagen. Habe schon eine Menge dort privat bestellt und bin nie enttäuscht worden. Lieferungen waren immer inerhalb von 3-4 Tagen da.

Klar sind sie nicht die Günstigsten, aber dennoch seriös. Von Mindfactory hat man hier schon oft das Gegenteil gehört.

Außerdem hat K&M fast immer alles im Programm, was bei Ingram Macrotron gar nicht im Sortiment ist.

bye

FP
 
Vor Weihnachten bestellte ich bei K&M die Radeon 8500 für 635,- DM. Ende Januar dieses Jahres bekam ich nach zahlreichen "Produkt noch nicht auf Lager - E-Mails" eine Mail, worin mir mitgeteilt wurde daß das Produkt nicht mehr Angeboten wird und meine Bestellung damit nichtig wird.
1 Woche später bekam ich jedoch ohne was zu machen automatisch wieder eine Auftragsbestätigung über die Grafikkarte
=> allerdings 10,- DM mehr.

Ansonsten kann ich mich aber über K&M überhaupt nicht beschweren. Als ich vor einiger Zeit einen defekten Infineon SDRAM-Speicher umtauschte, bekam ich sogar die 80,- DM vom zwischenzeitliche Preisverfall mit ausbezahlt. :)
 
Original erstellt von RIPchen
Hallo !


Ich selbst habe Mitte November noch ein 512MB DDRAM Infineon CL2 Modul zum Preis von DM 219,99 bestellt. Nach mehreren Wochen ohne Belieferung erhielt ich den Hinweis, man habe das Produkt aus dem Sortiment genommen, weil "es von Infineon nicht mehr hergestellt werde" und man es deshalb aus dem Sortiment genommen habe.
Interessanterweise ist das Modul bei zahlreichen Internethändlern ununterbrochen lieferbar (zB Snogard, Mindfactory).

Ich würde bei sowas auch zum Rechtsanwalt gehen. Das ist klarer Vertragsbruch. Vielleicht sollte man mal eine e-Mail an den Verbraucherschutz schreiben. Die können da nämlich mehr machen als unsereiner.
Das BGB ist da ja eindeutig. Ein Vetrag kommt zustande, wenn zwei gleichlautende Willenserklärungen vorliegen und nicht wenn K&M dazu Lust haben.
Ich für meinen Fall habe mit K&M bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht, aber ich kaufe auch im Laden und da können sie einen auch nicht so über den Tisch ziehen.
Aber ich glaube eh, dass sich da die Internetversender nicht viel tun. Das sind alles Halsabschneider mit unfähigem Personal, weil keinerlei Ausbildung. Ein Freund von mir hat ein Jahr lang bei Snogard gearbeitet. Die stories von dem haben mir gereicht!!!


Cya Chris
 
K&M

Wie einer von Euch sagte: es geht mir nicht darum, auf K&M einzuhacken. Es sind immer nur so Kleinigkeiten die K&M sich rausnimmt, weil die offensichtlich damit rechnen, dass die kleineren, in der Masse aber einfach für die lukrativen, Vertragsbrüche folgenlos bleiben.
Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen sich einseitig vom Vertrag lossagt, dabei auch noch die Unwahrheit sagt (!!!, der Speicher wird nach wie vor hergestellt) um seine Interessen durchzusetzen, oder die Vertragsbedingungen einseitig abändert.

Pacta sunt servanda sagten die Römer, Verträge sind einzuhalten ! Und damit nimmt es K&M nicht genau, ich bestelle seit 1995 öfter bei denen und weiss wovon ich rede.

Das Angebot ist einfach groß was ein klarer Vorteil ist und warum ich dort überhaupt noch bestelle; ich bekomme mit einer Bestellung alles. Preislich sind sie seit 1-2 Jahren ganz klar nicht mehr die günstigsten und zB Mindfactory hat bei der Produktvielfalt enorm zugelegt, man schaue alleine die Auswahl beim RAM an !

Ich jedenfalls lasse mir dieses eine Mal aus Prinzip nicht mehr auf der Nase herumtanzen; Rufmord ist das nicht, es gibt noch immer eine grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit mein Lieber !!! Lese einmal Art. 5 unseres Grundgesetzes und NIEMAND kann mich dauerhaft daran hindern der ganzen Welt mitzuteilen, wie sich K&M objektiv verhält. Was meine subjektive und private Meinung dazu ist mache ich kenntlich, so ich das überhaupt zum Ausdruck bringe. Jeder soll sich anhand der objektiven, beweisbaren Tatsachen die ich neutral schildern werde ein eigenes Bild machen.
Dass davon so manche Kaufentscheidung zum Nachteil von K&M anders ausfallen wird ist nicht mein Ziel, aber auch nicht zu vermeiden.
Wer sich am Rechtsverkehr beteiligt sollte die Regeln einhalten. Mit bloßer Verweigerung und auch mit unlauteren Methoden wie zB Verbreitung schlichtweg falscher Behauptungen macht man sich aber keinen guten Namen, das hat sich K&M selbst zuzuschreiben.
 
K&M

@ AIRMIC/Micha

Übrigens darf ich Dir einen Irrglauben nehmen:

die Preise mögen Tagespreise sein, das hat aber mit meinem Problem nichts zu tun. Den VErtrag schliesse ich zum TAGESPREIS, dieser Preis ist aber Vertragsinhalt und bleibt es auch bis zur Erfüllung des Vertrages !
Wenn ich zum Preis X bestelle und die Preise fallen auf einmal habe ich Pech gehabt, ich muss diesen Preis bezahlen; etwas anderes würde K&M auch nie machen, oder glaubst Du es kommt dann ein Brief:

"Sehr geehrter Herr X,

zum Glück sind die Preise für die von Ihnen bestellten Produkte mittlerweile um 34€ gefallen, weshalb wir auch entsprechend weniger verlangen."

Wenn die Preise freilich steigen ist das das Risiko von K&M ! So wie ich trotz Preissenkung hätte voll bezahlen müssen, muss K&M bei Preissteigerungen zum alten Preis liefern. Sonst wäre ja de facto ich der einzige der das Risiko einer Preisänderung tragen würde, das kann bereits logisch nicht sein...

Also Dein REchtsgefühl mag verkäuferfreundlich sein, das geltende Recht sieht es zum Glück etwas käuferfreundlicher und das bereits seit 1896...
Diese Frage wäre vor 100 Jahren genau gleich zu entscheiden gewesen; wie ich sagte, pacta sunt servanda...
 
Dazu eine Frage, hast Du denn vom Versender eine Bestätigung Deiner Bestellung schriftlich erhalten? Wenn nein, wie willst Du dann beweisen, dass Sie Dir den Speicher zu dem Preis liefern wollten. Bei Speichern werden immer nur Tagespreise gehandelt, ist bei fast allen Anbietern so und wenn der Preis steigt, wird der an den (End)Kunden weitergegeben.
Sollten einige Händler diesen Speicher dann heute doch noch liefern können (wahrscheinlich zu einem höheren Preis), haben Sie evtl. vor der Preiserhöhung schnell zugeschlagen, um evtl. heute das große Geschäft zu machen. Das kann aber auch nach hinten losgehen, gerade bei Speicher. Lies Dir bevor Du irgendetwas unternimmst die AGB´s der Firma durch. Vor allem die Lieferbedingeungen im Falle von Preiserhöhungen etc...werkam

Auszug aus den AGB´s eines Versenders:

3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.

Sofern der Verkäufer nicht vorher die Leistung endgültig verweigert hat, kann der Käufer 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnenangemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.

Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadenersatz verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.

Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeitentsprechend.
Die Ware wird durch die Deutsche Post AG oder eine andere Spedition geliefert. Die Versandkostenbetragen pauschal 9,71.- €uro innerhalb Deutschlands. Ab einem Bestellwert von €uro 1.482,75.- entfallen die Versandkosten innerhalb Deutschlands. Bei Postversand/Nachnahme wird vom Zusteller zusätzlich eine Nachnahmegebühr von 1,53.- €uro erhoben. Nachlieferungen sind innerhalb Deutschlands grundsätzlich versandkostenfrei.

Du hast den Verkaüfer dann wohl in Verzug gesetzt, als er nach 4 Wochen nicht geliefert hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
K&M

@ werkam

Danke für die Tipps, ich sehe Du hast auch etwas Ahnung. Ich selbst bin Volljurist :)

Die AGBs enthalten diebezüglich keine Regelungen; im Bezug auf einseitige Vertragsänderungen ist das AGBG (jetzt im BGB) auch extrem engherzig, so etwas ist zum Vorteil des Verwenders allenfalls im kaufmännischen Verkehr möglich, im Handel mit Privatpersonen wären solche Bestimmungen ohnehin unwirksam. In den AGBs von K&M steht diesbezüglich nichts drin, sodass es bei der gesetzlichen Regelungen bleibt.
Natürlich habe ich die Bestätigungsemail ausgedruckt. Das mache ich bei K&M immer, weil ich deren Vertragstreue langsam kenne.
In Beweisnot komme ich also nicht, jedoch K&M, wenn sie eine leistungsbefreiende Unmöglichkeit beweisen wollen; die Beweislast liegt diesbezüglich bei K&M, da es sich um einen rechtsvernichtende Einwendung (Unmöglichkeit) handelt.
Zudem kann ich gegenbeweislich darlegen, dass der Speicher sehr wohl produziert und auch überall verkauft wird.

Und wie ich bereits bei einem anderen sagte: ist der Vertrag einmal geschlossen, dann ändert sich auch der Preis nicht mehr, es sei denn man hätte auch das vereinbart. Das hat man hier aber nicht, die AGBs sehen ebenfalls nichts vor, so dass der Vertrag zum Preis von DM 219,99 steht, felsenfest :)
Der Umstand dass diverse Preise TAGESPREISE sind bezieht sich nur auf den Zeitpunkt BIS zum Vertragsschluss. Danach steht der Preis fest...
 
Das wollte ich nur damit ausdrücken, nicht das Du nichts in der Hand hast. Die AGB´s sind von der Fa., wo Du bestellt hast. :lol: werkam
 
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