Beitragsbemessungsgrenze

Metzlor

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Hallo,

Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt 2011 von 44900 auf 44550 jährlich, d.h. besserverdienende zahlen 2011 weniger als 2010, alle die darunter liegen zahlen mehr!
Dies betrifft alle die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Privat versicherte sollten aussen vor bleiben und möchte ich hier auch nicht vergleichen, weil dies den Rahmen sprengen würde!
Die gesetzlich Krankenversicherten Beiträge steigen von 14,9 % auf 15,5 %, weil das Geld angeblich fehlt, warum wird dann die Beitragsbemessungsgrenze herabgesetzt! Das wiederspricht jeglicher Logik, es sei denn man will den besserverdienenden ein Geschenk machen. Die durchschnittlichen Arbeitnehmer zahlen mehr, und die besserverdienenden werden entlastet, das ist mehr Netto vom Brutto. Was haltet ihr davon?
Ich hätte von der CDU, als angebliche Volkspartei mehr erwartet! Denn das Volk verdient weniger als die Bbg.

Mit freundlichen Grüßen
Metzlor

Zur Erklärung was die Beitragsbemessungsgrenze (Bbg) ist:
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag zu dem die Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. D.h. wer mehr als die Bbg verdient zahlt trotzdem nur zu diesem Betrag die SV und ab diesem Betrag ist es möglich in die PKV zu wechseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, grundsätzlich stellst du natürlich eine berechtigte Frage. 2010 betrug die BBG übrigens sogar 45.000 Euro, nicht 44.900 Euro. Das bedeutet eine absolute Absenkung von 450 Euro oder, relativ gesehen, 1.0%.
Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass mich das noch relativ wenig schockt.
Bis auf 2007 stieg die BBG in den vergangenen Jahren immer an und zwar um Sätze zwischen 1,xx und 3%, 2011 sinkt sie das erste mal moderat. Richtig interessant wird es, wenn wir den Verlauf der Jahre danach kennen.
Hast du Zahlen zu den Auswirkungen, die diese Absenkung konkret bedeutet? Ich stelle mir die Auswirkung nicht "sehr gigantisch" vor.
Nichtsdestotrotz bleibt natürlich die berechtigte Frage vom Anfang: Warum? Wie passt das denn ins Bild?
Eine passende Antwort bleibt mir im Moment auch verborgen.
 
Andere Frage, wieso steigen die Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung Beiträge auch an?
Es haben "angeblich" mehr Menschen Arbeit, sprich die Arbeitslosenzahlen sinken, dadurch zahlen diese neue Arbeiter KK und AV, ergo die Kassen haben mehr Geld, es wäre als Logisch, wenn die Beiträge sinken würden, oder irre ich mich da?
 
@Entilzha:
Grundsätzlich hast du Recht, bzw. die Beiträge könnten zumindest mal konstant bleiben, was ja schonmal ein Fortschritt wäre. Allerdings ist das ein weiteres Zeichen für das marode System, was wir da vor uns herschieben. Die ganze Thematik hat nochmal eine Menge an Eigenkomplexität gegenüber der BBG :)
 
hi
man kann die BBG natürlich auch als anreitz sehen sich so gut zu bilden um diese grenze zu überschreiten. dann hat man auch von jedem mehrverdienten eur etwas. *ironie aus*
fragt sich überhaupt wozu man die BBM braucht, beim steuersystem hat man schließlich auch keine und diesen inde ich aufgrund der progression ganz sinnvoll.
ihmo eine möglichkeit der oberschicht sich aus der verantwortung rauszukaufen nach dem motto: "ich zahl ja schon den höchstbetrag, heul, usw..."

mfg
 
Letztendlich ist das nichts weiter als Klientelpolitik der FDP. Dadurch wird es für bisher gesetztlich Versicherte wesentlich leichter, als der gesetzichen Krankenversicherungspflicht auszusteigen und in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Die alte Regelung verlangte, dass man in den drei vorherigen Jahren die BBM überschritten hatte, wodurch viele Menschen nicht so einfach in die private Krankenversicherung wechseln konnten.

Nun haben wir die "alte" Regelung wieder. Und da wo ich beschäftigt bin, wird auf einen Schlag ein großer Teil der Beschäftigten aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung gespült.

Privat Krankenversicherte sind doch Doktors Lieblinge, nicht die Kassenpatienten.

Wir haben längst eine zweigeteilte Patientenversorgung. Wer das nicht wahrhaben will, der versuche einmal einen Termin als Kassenpatient zu kriegen und gebe sich danach beim gleichen Arzt als privat Krankenversichert aus. Ratet mal, wer den früheren Termin kriegt.

Das hat man davon, wenn man den Bock zum Gärtner macht.
 
Hier sind mal die konkreten Zahlen.
Man kann nicht behauten diejenigen, die an oder über der BBG liegen, würden weniger zahlen als die, die darunter liegen:

Jemand der auf oder über über der BBG der Kranken- und Pflegeversicherung liegt, zahlt folgenden Krankenkassenbeitrag pro Jahr (incl. AG-Anteil):

2010: 45000*14.9%=6705 Euro.
2011: 44550*15,5%=6905 Euro.

Das sind 200 Euro mehr im Jahr, als vorher, nicht weniger, wie Du suggerierst.
Alle die weniger Gehalt bekommen zahlen noch weniger, nicht mehr.
 
@Entilzha
Ich vermute es könnte u.a. mit folgendem Problem zusammenhängen

Zahlen nur beispielhaft:

Früher gabe es 10 Mill. Vollzeitbeschäftigte die von ihrem Lohn auch leben konnten
Entsprechend hoch waren die Sozialabgaben des AN bzw. die Einnahmen des Staates.

Heute 6 Millio. Vollzeitbeschäftigte die von ihrem Lohn auch leben können
plus 4 Mill. Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Kein Mindestlohn, Minijobs Sozialsteuerfrei usw.
Entsprechend niedrig sind die Einahmen des Staates

Und zum Thema PKV - Vorher checken
Macht euch mal schlau was ne PKV im Alter kostet.
Macht euch schlau was passiert wenn in PKV und Kinder
usw.
 
Hi

@alias
.... noch zu ergänzen ist das "Abwandern" der Höherverdienenden in die PKV. ;)

Sind dann zwar beschäftigte in der Arbeitslosenquote aber fallen aus der GKV raus. ;)

Cu
 
Hier sind mal die konkreten Zahlen.
Man kann nicht behauten diejenigen, die an oder über der BBG liegen, würden weniger zahlen als die, die darunter liegen:

Jemand der auf oder über über der BBG der Kranken- und Pflegeversicherung liegt, zahlt folgenden Krankenkassenbeitrag pro Jahr (incl. AG-Anteil):

2010: 45000*14.9%=6705 Euro.
2011: 44550*15,5%=6905 Euro.

Das sind 200 Euro mehr im Jahr, als vorher, nicht weniger, wie Du suggerierst.
Alle die weniger Gehalt bekommen zahlen noch weniger, nicht mehr.

Würde die BBG allerdings so bleiben würde dies so aussehen:
45000 * 15,5% = 6975 Euro!
Das entspricht einer entlastung von 70 € im Gegensatz zu denen die weniger verdienen!

Und zum Thema PKV - Vorher checken
Macht euch mal schlau was ne PKV im Alter kostet.
Macht euch schlau was passiert wenn in PKV und Kinder
usw.

Gib mal bei Google ein Wechsel von PKV in GKV ein. Gibt genügend Threads dazu. Die Gutverdienenden brauchen nur 1 Jahr wieder unter der BBG zu kommen und schon können sie wieder wechseln. Dies ist einfach zu bewerkstelligen in dem man ein Jahr entweder nur Teilzeit macht, oder mit dem Chef eine Abmachung trifft, so das man 1 Jahr darunter liegt.
 
warum wird dann die Beitragsbemessungsgrenze herabgesetzt!

Wikipedia (ich weiß, schwer drauf zu kommen) erklärt es dir:

"Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung angepasst. Sie wird nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung (§ 68 Abs.2 S.1 und Anlage 1 SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorvergangenen Kalenderjahr steht."

Wir haben längst eine zweigeteilte Patientenversorgung. Wer das nicht wahrhaben will, der versuche einmal einen Termin als Kassenpatient zu kriegen und gebe sich danach beim gleichen Arzt als privat Krankenversichert aus. Ratet mal, wer den früheren Termin kriegt.

Ohh wie pöhse!
Man bekommt einen früheren Termin, dafür dass man im Alter mehr zahlt, höhere Risiken bezüglich Beitragserhöhungen hat, Familienmitglieder nicht mitversichert sind, etc.
Ist ja nicht so, dass man irgendwelche lebensrettenden Medikamente vorenthalten bekommt, wenn man gesetzlich versichtert ist oder in einem Notfall dann erstmal die privat Versicherten behandelt werden. Wenn man einen Termin ausmacht, ist die Erkrankung meistens nicht akut, also machen ein paar Tage oder auch Wochen nichts aus.
Oder findest du es auch ungerecht, dass jemand der sich für 100000€ einen 911er kauft schneller unterwegs ist, als jemand der sich für 20000€ einen Golf zulegt? Oder findest du es generell ungerecht, dass Löhne sich durch Angebot und Nachfrage bilden?

Letztendlich ist das nichts weiter als Klientelpolitik der FDP. Dadurch wird es für bisher gesetztlich Versicherte wesentlich leichter, als der gesetzichen Krankenversicherungspflicht auszusteigen und in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Das hat erstens nichts mit der FDP zu tun und zweitens wird es durch eine niedrigere oder höhere BBG nicht leichter oder schwerer, in die PKV zu wechseln, da sie damit gar nichts zu tun hat. Dafür ist die Versicherungspflichtgrenze zuständig (die allerdings auch gesunken ist, was genausowenig mit der FDP zu tun hat).

Es haben "angeblich" mehr Menschen Arbeit, sprich die Arbeitslosenzahlen sinken, dadurch zahlen diese neue Arbeiter KK und AV, ergo die Kassen haben mehr Geld, es wäre als Logisch, wenn die Beiträge sinken würden, oder irre ich mich da?

Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung waren Teil des Konjunkturpaketes II und liefen planungsgemäß am 31.12.2010 aus. Sie konnten nur durchgeführt werden, weil zuvor Überschüsse erwirtschaftet werden konnten, die dann teilweise aufgezehrt wurden. Die paar mehr Arbeitenden reichen noch nicht aus, um das auszugleichen.
Aber sicherlich ist das auch wieder ein Plot der FDP, den kleinen Arbeiter auszunehmen und.. hmm und was denn? Es wäre nicht sehr sinnvoll, die Sozialversicherungsbeiträge unnötig zu erhöhen, das kostet doch nur Wäherstimmen.

Gib mal bei Google ein Wechsel von PKV in GKV ein. Gibt genügend Threads dazu. Die Gutverdienenden brauchen nur 1 Jahr wieder unter der BBG zu kommen und schon können sie wieder wechseln. Dies ist einfach zu bewerkstelligen in dem man ein Jahr entweder nur Teilzeit macht, oder mit dem Chef eine Abmachung trifft, so das man 1 Jahr darunter liegt.

Das kann, wenn man weit über der Versicherungspflichtgrenze liegt recht teuer werden, also auch nicht lohnenswert. Und so einfach, wie du das darstellst, ist das auch nicht.
 
interessant, also profitieren höhere Einkommen auch noch vom Lohndrückerei in niedrigeren Lohnbereichen (insb. Zeitarbeit), Armutszeugnis...Deutschland.
 
Feuermanngnther schrieb:
Wikipedia (ich weiß, schwer drauf zu kommen) erklärt es dir:

"Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung angepasst. Sie wird nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung (§ 68 Abs.2 S.1 und Anlage 1 SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorvergangenen Kalenderjahr steht."

Das ist aber nicht bei der Versicherungspflichtgrenze so!

Ohh wie pöhse!
Man bekommt einen früheren Termin, dafür dass man im Alter mehr zahlt, höhere Risiken bezüglich Beitragserhöhungen hat, Familienmitglieder nicht mitversichert sind, etc.
Ist ja nicht so, dass man irgendwelche lebensrettenden Medikamente vorenthalten bekommt, wenn man gesetzlich versichtert ist oder in einem Notfall dann erstmal die privat Versicherten behandelt werden. Wenn man einen Termin ausmacht, ist die Erkrankung meistens nicht akut, also machen ein paar Tage oder auch Wochen nichts aus.
Oder findest du es auch ungerecht, dass jemand der sich für 100000€ einen 911er kauft schneller unterwegs ist, als jemand der sich für 20000€ einen Golf zulegt? Oder findest du es generell ungerecht, dass Löhne sich durch Angebot und Nachfrage bilden?

Du sagst es, dafür das man "im Alter" mehr zahlt! In jüngeren Jahren zahlt man weniger und bekommt eine bessere Versorgung, wer später aber auf die bessere Versorgung verzichtet und in den Basistarif geht, der zahlt auch nur ähnlich dem GKV Satz.

Ich wollte letztens einen Termin bei einem Hautarzt haben, mußte 3 Monate darauf warten, war bei mir nichts akutes, aber wäre es jetzt Hautkrebs hätten 3 Monate sicher ne ganze Menge ausgemacht!

Und zum Autovergleich, du findest es also gerecht das ein 20 Jähriges Modell das Mio. verdient weniger KV Beiträge zahlt als eine 20 Jährige die 3000 € Brutto bekommt, und das die die weniger zahlt mehr Leistung bekommt?

Jetzt kommt das Argument im hohen Alter, aber wenn das Modell mit 30 keine Aufträge mehr bekommt und auf einmal auch nur noch 3000 € Brutto verdient geht sie zurück in die GKV. Das ist in einigen Berufen nicht unüblich z. B. Modell, Sänger, Schauspieler.

Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung waren Teil des Konjunkturpaketes II und liefen planungsgemäß am 31.12.2010 aus. Sie konnten nur durchgeführt werden, weil zuvor Überschüsse erwirtschaftet werden konnten, die dann teilweise aufgezehrt wurden. Die paar mehr Arbeitenden reichen noch nicht aus, um das auszugleichen.
Aber sicherlich ist das auch wieder ein Plot der FDP, den kleinen Arbeiter auszunehmen und.. hmm und was denn? Es wäre nicht sehr sinnvoll, die Sozialversicherungsbeiträge unnötig zu erhöhen, das kostet doch nur Wäherstimmen.

Auf Wählerstimmen will ich jetzt nicht eingehen. Man hätte dies aber auch anders bewerkstelligen können, z. B. durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze etc.
Einbeziehung der PKV in den Gesundheitsfond.

Das kann, wenn man weit über der Versicherungspflichtgrenze liegt recht teuer werden, also auch nicht lohnenswert. Und so einfach, wie du das darstellst, ist das auch nicht.

Wer weit über der Versicherungspflichtgrenze liegt, der stört sich nicht an der Erhöhung, denn ob diese jetzt 3 % KV Beitrag zahlen und im hohen Alter an die 6-7 %, davon wird dieser nicht arm. Ausserdem wer früh das Geld was er in der PKV spart in eine Rente anlegt, der kann die Erhöhung im Alter damit ausgleichen!

Was ist nicht so einfach, wenn ich vorher 60.000 € Brutto verdiene und dann zum Chef gehe und frage, ob ich nächstes Jahr auf 44.000 € runter gehe und dafür in 2 Jahren einen Bonus bekomme, dann hat dieser etwas dagegen? Der spart doch selber, weil er die AG Anteile ja auch zur hälfte zahlen muß!
 
Zuletzt bearbeitet:
Metzlor schrieb:
Zur Erklärung was die Beitragsbemessungsgrenze (Bbg) ist:
... und ab diesem Betrag ist es möglich in die PKV zu wechseln.

Das was du hier meinst ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Ergänzung ()

Metzlor schrieb:
Jetzt kommt das Argument im hohen Alter, aber wenn das Modell mit 30 keine Aufträge mehr bekommt und auf einmal auch nur noch 3000 € Brutto verdient geht sie zurück in die GKV. Das ist in einigen Berufen nicht unüblich z. B. Modell, Sänger, Schauspieler.

...

Was ist nicht so einfach, wenn ich vorher 60.000 € Brutto verdiene und dann zum Chef gehe und frage, ob ich nächstes Jahr auf 44.000 € runter gehe und dafür in 2 Jahren einen Bonus bekomme, dann hat dieser etwas dagegen? Der spart doch selber, weil er die AG Anteile ja auch zur hälfte zahlen muß!

Diese Rückkehr in die GKV betrifft nur Arbeitnehmer, keine Selbstständigen.

Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass es u.U. schwierig werden könnte, auf einmal sein Jahresgehalt um 20.000 € zu reduzieren, vor allem in größeren Firmen.
Und die Altersgrenze von 55 Jahren darf man hier auch nicht außer Acht lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Rückkehr in die GKV betrifft nur Arbeitnehmer, keine Selbstständigen.

Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass es u.U. schwierig werden könnte, auf einmal sein Jahresgehalt um 20.000 € zu reduzieren, vor allem in größeren Firmen.
Und die Altersgrenze von 55 Jahren darf man hier auch nicht außer Acht lassen.

In kleinen bis mittelständischen Betrieben arbeitet die Mehrzahl aller Arbeitnehmer. Desweiteren gibt es auch in der PKV einen Basis bzw. Standardtarif, den man spätestens ab 65 Jahren wählen kann, dadurch ist die Mehrbelastung im Alter auch nicht gegeben.
 
Ich möchte folgende Punkte zum Thema "Entlastung höherer Einkommen durch Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze" anmerken:

1) Die GKV erhält mittlerweile jedes Jahr einen nicht zu verachtenden steuerfinanzierten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Und wer zahlt wohl mehr Steuern, jemand der unterhalb oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Dieser Beitrag der Gutverdiener zu Finanzierung der Sozialversicherung (bei der RV noch viel mehr!) wird aber bei solchen Diskussionen gerne außen vor gelassen.
2) Beiträge zur GKV sind steuerlich absetzbar. Weniger Beiträge zur GKV bedeuten für den "Besserverdienenden" also im Umkehrschluss, dass er etwas mehr Steuern zahlen muss. Die in Post #10 genannte "Entlastung" von 70 € im Jahr ist also nur die halbe Wahrheit.

Ganz nebenbei sollte man auch beachten, dass die GKV von der Sache her immernoch eine Versicherung ist. Sprich: Man zahlt Beiträge und erhält dafür im Krankheitsfall Leistungen. Daher muss bei ihrer Finanzierung durch Beiträge der Leitsatz "stärkere Schultern zahlen mehr" einfach Grenzen haben (beim Thema Steuern sieht das natürlich anders aus). Bei aller Liebe für unseren Sozialstaat, aber dass jemand für die gleiche Leistung/Absicherung im Krankheitsfall möglicherweise das zigfache wie viele andere zahlt, nur weil er viel verdient, ist mit meinem Verständnis von Freiheit und Gerechtigkeit nicht mehr vereinbar. Ich finde es daher immer wieder schade, dass so viele auf diese Robin-Hood-Polemik diverser politischer Gruppen/Parteien hereinfallen. Die hat noch nie jemandem geholfen. Wie Lincoln schon sagte: You cannot help the poor man by destroying the rich.

MfG
|MELVIN|
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber nicht bei der Versicherungspflichtgrenze so!

Das habe ich zwar auch nicht behauptet, aber soweit ich das jetzt herausfinden konnte, ist das bei der Versicherungspflichtgrenze auch so:
http://www.cecu.de/versicherungspflichtgrenze.html
"Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung angepasst. Dabei wird die Entwicklung der Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenem Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt."


Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass PKV auch nicht das nono-plus-ultra ist. Dass privat Versicherte durschnittlich mehr zahlen, ist ja kaum zu widerlegen. Irgendwo muss ja das Geld her kommen und es kommt eben nur von den Versicherten. Natürlich zahlen manche Leute in der Privaten weniger als in der Gesetzlichen.
Wieso wir überhaupt dieses dumme System haben, ist mir aber schleierhaft. Wieso gibt es die Beitragsbemessungsgrenze? Wenn man Umverteilung will, warum dann nicht komplett? Und warum wird die Umverteilung über die Krankenkassenbeiträge getätigt und nicht über die Einkommenssteuer? Warum müssen Leute bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Familien und ärmere mitzahlen, aber wenn man darüber ist und MEHR Geld verdient, kann man in die Private wechseln?

Meine Vorstellung von einem Idealsystem ist folgende: Jede Krankenversicherung muss einen Basistarif anbieten, der alles wichtige enthält (wie im Moment). Die Preise werden nicht festgesetzt, um den Wettbewerb zu fördern. Alles was man mehr will, zahlt man eben auch mehr. Es gibt keine Versicherungspflicht, jedoch soll jeder, der sich versichern will, das auch können. Falls er das Geld nicht hat, wird ihm staatliche Unterstützung gewährt (natürlich nur bis zum Basistarif). Wenn man keine Versicherung und gerade kein Geld hat, um eine Behandlung zu bezahlen, wird man eben nicht behandelt, man konnte ja vorher frei entscheiden. Was passiert, wenn man unversicherte und zahlungsunfähige Patienten trotzdem behandelt, sieht man ja in den USA, die Kosten werden auf die Versicherten umgewälzt.
Ich weiß jetzt wirklich nicht, warum man das nicht so macht? Über die Versicherungspflicht lässt sich noch reden, aber der Rest ist auf jeden Fall besser als das jetztige System. Soweit ich weiß, ist es in den Niederlanden ähnlich dem oben geschilderten.

1) Die GKV erhält mittlerweile jedes Jahr einen nicht zu verachtenden steuerfinanzierten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Und wer zahlt wohl mehr Steuern, jemand der unterhalb oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Dieser Beitrag der Gutverdiener zu Finanzierung der Sozialversicherung (bei der RV noch viel mehr!) wird aber bei solchen Diskussionen gerne außen vor gelassen.

Bist du dir sicher, dass die GKV vor der Krise auch Zuschüsse bekommen hat?
 
Feuermanngnther schrieb:
Bist du dir sicher, dass die GKV vor der Krise auch Zuschüsse bekommen hat?


bundeszuschuss_gkv.gif



Richtig heftig wird es aber erst bei der gesetzlichen Rentenversicherung:


bundeszuschuss.gif



Von einem zu geringen Beitrag der Besserverdienenden zur Finanzierung der Sozialversicherung kann also nicht die Rede sein, denn selbige zahlen mit Abstand die meisten Steuern, sowohl relativ als auch absolut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte folgende Punkte zum Thema "Entlastung höherer Einkommen durch Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze" anmerken:

1) Die GKV erhält mittlerweile jedes Jahr einen nicht zu verachtenden steuerfinanzierten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Und wer zahlt wohl mehr Steuern, jemand der unterhalb oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Dieser Beitrag der Gutverdiener zu Finanzierung der Sozialversicherung (bei der RV noch viel mehr!) wird aber bei solchen Diskussionen gerne außen vor gelassen.

2) Beiträge zur GKV sind steuerlich absetzbar. Weniger Beiträge zur GKV bedeuten für den "Besserverdienenden" also im Umkehrschluss, dass er etwas mehr Steuern zahlen muss. Die in Post #10 genannte "Entlastung" von 70 € im Jahr ist also nur die halbe Wahrheit.

Beiträge zur PKV sind seit 01.01.2010 ebenfalls Steuerlich absetzbar.

Ganz nebenbei sollte man auch beachten, dass die GKV von der Sache her immernoch eine Versicherung ist. Sprich: Man zahlt Beiträge und erhält dafür im Krankheitsfall Leistungen. Daher muss bei ihrer Finanzierung durch Beiträge der Leitsatz "stärkere Schultern zahlen mehr" einfach Grenzen haben (beim Thema Steuern sieht das natürlich anders aus).

Bei aller Liebe für unseren Sozialstaat, aber dass jemand für die gleiche Leistung/Absicherung im Krankheitsfall möglicherweise das zigfache wie viele andere zahlt, nur weil er viel verdient, ist mit meinem Verständnis von Freiheit und Gerechtigkeit nicht mehr vereinbar. Ich finde es daher immer wieder schade, dass so viele auf diese Robin-Hood-Polemik diverser politischer Gruppen/Parteien hereinfallen. Die hat noch nie jemandem geholfen. Wie Lincoln schon sagte: You cannot help the poor man by destroying the rich.

MfG
|MELVIN|

Die Grenze wird aber durch die Versicherungspflichtgrenze komplett aufgehoben, denn in der PKV zahlt man nur für sich! In der GKV zahlt man für sich, Arbeitslose, chronisch Kranke und viele Familienmitglieder anderer mit!

Bsp.
Single: 30 Jahre Einkommen 44.000 (unterhalb Versicherungspflichtgrenze)
GKV Beitrag (eigenanteil) : 284 € (keine Wahl)

Single 2: 30 Jahre Einkommen 45.000 (über Versicherungspflichtgrenze)
GKV Beitrag: 3448,75 € bzw. monatlich 287 €
oder
PKV (eigenanteil) Beitrag: 120 € (bei GKV Leistungen)

In der PKV zahlt dieser also den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung wie einer der 1600 € Brutto verdient!

Wenn du es nicht glaubst, hier:
http://www.beste-private-krankenversicherung.de/rechner/DRe12122.php

Natürlich mußt du die schlechtesten Leistungen dort auswählen, was die GKV Leistungen entspricht.
 
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Die Versicherungspflichtgrenze beträgt nicht 45.000 € im Jahr, sondern 49.500 € im Jahr. Du verwechselst Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze. Und die mit dem geringeren Beitrag zur PKV erkauften Nachteile wurden bereits hinreichend dargelegt (Kinder nicht kostenlos mitversichert, wird im Alter sehr teuer....). Und nochmal: Der PKV-Versicherte verdient sehr gut, also zahlt er sowohl absolut als auch relativ gesehen viel Steuern. Da er geringere Beiträge als in der GKV zahlt (steuerlich absetzbar), erhöht sich seine Steuerlast nochmals. Also trägt er indirekt über die Bundeszuschüsse ebenfalls mal mehr (RV) und mal weniger (GKV) zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei. Eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen würde daher die Besserverdienenden einfach in einem Maße zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranziehen, welches meiner Meinung nach nicht mehr gerecht wäre.

Metzlor schrieb:
In der PKV zahlt dieser also den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung wie einer der 1600 € Brutto verdient!

Eine sehr einseitige Betrachtung. Der PKV-versicherte kostet die GKV bzw. den Staat nicht einen Euro. Der GKV-versicherte schon. Trotzdem finanziert der PKV-versicherte die GKV über seine Steuern mit (er zahlt somit mitnichten "nur für sich"!). Wenn da jemand ungerecht behandelt wird ist es meiner Meinung nach eher noch der PKV-versicherte.
 
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