|MELVIN| schrieb:Die Versicherungspflichtgrenze beträgt nicht 45.000 € im Jahr, sondern 49.500 € im Jahr. Du verwechselst Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze. Und die mit dem geringeren Beitrag zur PKV erkauften Nachteile wurden bereits hinreichend dargelegt (Kinder nicht kostenlos mitversichert, wird im Alter sehr teuer....).
http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Krankenversicherung
schau mal dort beim Basis bzw. Standard Tarif nach
Im Alter kostet es also genauso viel wie in der GKV, da es keine höchstbeiträge dort mehr gibt.
Und nochmal: Der PKV-Versicherte verdient sehr gut, also zahlt er sowohl absolut als auch relativ gesehen viel Steuern. Da er geringere Beiträge als in der GKV zahlt (steuerlich absetzbar), erhöht sich seine Steuerlast nochmals. Also trägt er indirekt über die Bundeszuschüsse ebenfalls mal mehr (RV) und mal weniger (GKV) zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei. Eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen würde daher die Besserverdienenden einfach in einem Maße zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranziehen, welches meiner Meinung nach nicht mehr gerecht wäre.Eine sehr einseitige Betrachtung. Der PKV-versicherte kostet die GKV bzw. den Staat nicht einen Euro. Der GKV-versicherte schon. Trotzdem finanziert der PKV-versicherte die GKV über seine Steuern mit (er zahlt somit mitnichten "nur für sich"!). Wenn da jemand ungerecht behandelt wird ist es meiner Meinung nach eher noch der PKV-versicherte.
In der GKV kannst du nicht einen durchschnitt betrachten, denn dort sind so gut wie alle Arbeitslosen incl. Anhang, alle Geringverdiener incl. Anhang, mind. 99,9 % aller Chronisch Kranken (unter 50), alleine diese Gruppen kosten schon mehr als der Staatliche Zuschuss und ein durchschnittsverdiener zahlt für diese Gruppen mit.
Und zur Steuerlichen Absetzbarkeit, wer die Wahl hat zwischen max. 450 € mehr Steuern zahlen oder 1000 € in die Krankenversicherung zu zahlen, wer wählt da den höheren Betrag?