Benutzen von fremden DLLs in eigener Anwendung

J0n4s_

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Hallo,
ist es verboten, DLLs aus anderen Programmen in meiner eigenen Anwendung einzubinden und zu benutzen? Welche Folgen könnte das haben?
~ Jonas
 
J0n4s_ schrieb:
ist es verboten, DLLs aus anderen Programmen in meiner eigenen Anwendung einzubinden und zu benutzen?

Kommt auf das Programm an, wo du die Dateien her hast, und was du damit vor hast.

J0n4s_ schrieb:
Welche Folgen könnte das haben?

Kommt auf das Programm an, wo du die Dateien her hast, und was du damit vor hast.

Für dich privat kannst du tun, was du willst. Wenn du deine Kreation verbreiten willst, verletzt du diverse Rechte des ursprünglichen Erstellers, wenn dessen Programm nicht gerade unter einer sehr freizügigen Lizenz steht.

Für eine genauere Antwort müsstest du auch genauere Informationen liefern, was du vor hast. DLLs unterschieden sich diesbezüglich aber nicht von anderen Dateien und Code im allgemeinen. Dir steht schon mal mindestens das Urheberrecht im Weg.
 
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Hängt vom Einzelfall ab, du musst in den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Programms nachlesen, wenn es keine der Standard Open-Source Lizenzen ist.
Wenn es sich aber um kommerzielle Software handelt, dann wird es ohne - meist kostenpflichtige - Genehmigung definitiv nicht gehen.
Du könntest die DLLs natürlich im Rahmen eines privaten Projektes gebrauchen frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sobald du die nicht rechtmäßig verwendeten DLLs aber irgendwo veröffentlichst (auch kostenlos), riskiert du vom Rechteinhaber verklagt zu werden.
 
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bananen_admiral schrieb:
Auch mit Open-Source muss man teilweise aufpassen. Wenn das verlinkte Projekt z.B. eine GPL-v3 Lizenz hat müsste das eigene auch GPL-v3 lizenziert werden. - korrigiert mich bitte, falls ich hierbei einem Irrtum unterliege.
 
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bananen_admiral schrieb:
Du könntest die DLLs natürlich im Rahmen eines privaten Projektes gebrauchen frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Gegen welches Gesetz verstößt man denn, wenn man im privaten Rahmen eine (legal erstandene) DLL in eigenen Programmen nutzt?
 
Man verstoßt nicht direkt gegen ein Gesetz, aber gegen die Lizenzbestimmungen des Programms und wird damit im rechtlichen Sinne haftbar gemacht.
 
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bananen_admiral schrieb:
Man verstoßt nicht direkt gegen ein Gesetz, aber gegen die Lizenzbestimmungen des Programms
In Deutschland wird Software nicht lizenziert, sondern man kauft Software. Das heißt, Du kannst damit grundsätzlich machen was Du willst.

bananen_admiral schrieb:
und wird damit im rechtlichen Sinne haftbar gemacht.
Gegenüber wen sollte den Haftung eintreten?
 
andy_m4 schrieb:
In Deutschland wird Software nicht lizenziert, sondern man kauft Software. Das heißt, Du kannst damit grundsätzlich machen was Du willst.
Ähm nein? Nur weil du etwas gekauft hast, kannst du damit noch lange nicht alles machen. Im Normalfall enthält der "Kauf" der Software nur das Nutzungsrecht, nicht aber weitere Rechte wie Umarbeitung, Verbreitung etc, s. hier.

andy_m4 schrieb:
Gegenüber wen sollte den Haftung eintreten?
Gegen den Urheber bzw. den Vertreiber.
 
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bananen_admiral schrieb:
Ähm nein? Nur weil du etwas gekauft hast, kannst du damit noch lange nicht alles machen. Im Normalfall enthält der "Kauf" der Software nur das Nutzungsrecht

Ähm doch. Genau darum ging es doch in dem OEM-Urteil wegen Windows. Einige werden sich erinnern. Es wurden Windows-Lizenzen verkauft, obwohl Microsoft die gar nicht für den Einzelverkauf vorgesehen hatte, sondern die waren dafür gedacht nur zusammen mit einem neuen Computer vorinstalliert ausgeliefert zu werden.


Das wurde dann später noch mal in einem EuGH-Urteil bestätigt:
http://curia.europa.eu/juris/docume...x=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Dabei ging es ursprünglich um die Frage: Darf man Gebrauchtsoftware verkaufen oder darf der Hersteller das untersagen. Das Urteil bestätigt: Ja. Man darf die Software verkaufen. Der Hersteller kann einem das nicht z.B. durch Lizenzbestimmungen etc. untersagen.

Viel spannender als das ist aber die Erklärung, warum das so ist (und was dann das Urteil auch so weitreichend macht).
Und diese besteht darin, das Du Software kaufst und der damit einhergehende Erschöpfungsgrundsatz, der eben sagt, das der Verkäufer die nicht vorschreiben kannst was Du später noch mit der erworbenen Software machst.

Genauso wie Du ein Messer kaufst und darüber dir via Nutzungslizenz jemand vorschreiben kann, das Du damit nur Tomaten schneiden darfst. Gut. alles darfst Du mit dem Messer nicht machen. Du darfst zum Beispiel niemanden erstechen. Aber das nicht, wegen irgendwelcher Nutzungseinschränkungen, sondern weil Du damit gegen andere Gesetze verstößt.

Um Dir das vielleicht noch mal deutlicher zu machen, gucken wir mal nach ähnlichen Dingen wie Software. Also Dingen die ihren Wert nicht aus den materiellen Betandteilen ziehen, sondern aus den Immatriellen.
Das gute alte Buch beispielsweise. Da darf Dir derjenige der das Buch verkauft ja auch nicht vorschreiben, das Du es halt nur lesen darfst aber nicht Weiter verkaufen oder mit den Seiten von mir aus auch Deine Wand tapezieren kannst. Oder Bebilderungen ausschneiden und für Dekozwecke im Wohnzimmer nutzen.
Gleiches gilt für gekaufte Musik etc. Da kannst du auch einzelne Audioschnipsel rausschneiden und dann Dir privat ein neues Lied zusammenbasteln.

Genauso ist das halt auch mit Software. Mit dem Kauf wirst Du Eigentümer der Software und nicht nur Lizenznehmer.

Ein Beispiel dazu aus jüngerer Zeit ist die Schlappe die Valve kassiert hat, die halt nicht wollten das die Nutzer die bei Steam gekaufte Spiele einfach weiterveräußern. Also selbst hier, bei einer virtuellen Einkaufsplattform wo Du etwas als Download kaufst und die auch nur mit dem Steam-Client spielbar ist gilt der Erschöpfungsgrundsatz!

bananen_admiral schrieb:
Also jetzt mal unabhängig davon, ob eine Umarbeitung legal ist oder nicht:
Es geht bei der Verwendung einer DLL ja auch gar nicht um eine Umarbeitung. Umarbeitung würde ich eher so sehen, das man (platt gesagt) die DLL in einen Hex-Editor lädt und dann patcht.

Das ist aber gar nicht der Fall. Es wird lediglich eine Funktion aus einer DLL aufgerufen. Und das ist ja auch der Sinn einer DLL. Dabei geht es ja genau darum, Funktionen bereitzustellen, die andere Programme benutzen können sollen.
Deswegen nennt man die ja auch shared-libraries.

bananen_admiral schrieb:
Das Recht zur Verbreitung ist weniger eine Frage der Nutzungslizenz, sondern eher eine Frage des Urheberrechts. Da muss man differenzieren.

bananen_admiral schrieb:
Lustigerweise sagen die aber genau das, was auch ich schon gesagt hab:
Standardsoftware wird für einen breiten Anwenderkreis überlassen. Wird das Programm gegen Einmalzahlung auf Dauer überlassen, liegt ein Kauf vor (unabhängig davon, ob die Software als Download oder auf einem Datenträger dauerhaft überlassen wird).
Es liegt ein Kauf vor.
Ein Kauf! Ein KAUF! Na bitte.

Vielleicht schenkst Du ja Deinen eigenen Quellen etwas Glauben. :-)
 
andy_m4 schrieb:
Ähm doch. Genau darum ging es doch in dem OEM-Urteil wegen Windows
An das Urteil habe ich tatsächlich nicht gedacht, da hast du dann recht.

Die Frage, die sich dann stell ist, ob das Ganze auch für einzelne Teile der Software gilt oder nur für die Software als ganzes.
 
Der Bezug zum OEM Urteil macht keinen Sinn - dort geht es um Weiterverkauf einer Lizenz, was nicht verboten werden darf. Trotzdem ist der Lizenznehmer nicht Eigentuemer der Software generell, sondern nur "Eigentuemer" (bzw. Lizenznehmer) dieser spezifischen Kopie und kann demzufolge nicht machen was er will.

Ansonsten koennte man ja das Argument so drehen, dass es reicht, wenn nur eine einzelne Person die Software kauft, damit Eigentuemer wird und jetzt als "Eigentuemer" sich entschliesst, die Software fuer jeden frei ins Internet zu stellen. Damit waeren von heute auf morgen alle Software-Haeuser pleite.

Und genauso sieht es mit einer DLL aus - ich kann nicht einfach eine DLL von einem anderen Entwickler in meinen Code einbauen, auch wenn ich die Software des anderen Entwicklers gekauft habe. Ich habe nur das Recht gekauft, die Software einzusetzen. Und, um beim OEM Urteil zu bleiben, die Lizenz auch weiterzuverkaufen - wobei natuerlich alle Lizenzrechte an den neuen Eigentuemer uebertragen werden muessen und ich demzufolge meine Rechte verliere.
 
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andy_m4 schrieb:
Genauso ist das halt auch mit Software. Mit dem Kauf wirst Du Eigentümer der Software und nicht nur Lizenznehmer.
Was hat das jetzt mit den weiter Verkauf von Lizenzen und Windows alles zutun? Völlig vorbei am Thema. Es geht hier darum ob DLL Datein einer Software egal ob erworben oder nicht für eigene Projekte benutzt werden dürfen. Die Software an sich ist aber Urheberrechtlich Geschütz. Bedeutet dazu zählt der gesamte Code sowie alle Datein wo es strickt untersagt ist diese zur Weiterverbreitung zu verwenden. Mit dem Kauf hast du die Berechtigung die Software vollständig zu nutzen mit all seinen Funktionen. Das bedeutet aber nicht das du dir bestimmte DLL Datein von der Software nehmen kannst und diese dann für deine eigenen Projekte benutzen darfst, erst Recht nicht wenn du vor hast dein eigenes "Projekt" auch noch zu verbreiten mit fremden Datein einer anderen Software die Urheberrechtlich geschützt ist. Wenn man's privat für sich macht und nix weiter verbreitet ist das nochmal eine andere Geschichte.


Du verwechselt hier gerade nämlich gewaltig etwas. Es geht nicht darum ob man sich eine Windows Lizenz kauft und diese dann an jemanden anderen weiter verkauft sondern darum wie es aussieht wenn man bestimmte Dateien einer Software die einen nicht gehört und Urheberrechtlich Geschützt ist, für eigene Projekte benutzt und das eigene Projekte beispielsweise dann sogar noch weiter verbreitet

Mit dem Kauf einer Software steht dir nur das Recht zu die Software mit all seinen Funktionen zu nutzen. Du bist aber nicht automatisch der Eigentümer der Software im Sinne von das du auch mit den Datein / Code machen kannst was du willst
 
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Nahrungsmittel schrieb:
Was hat das jetzt mit den weiter Verkauf von Lizenzen und Windows alles zutun?
Hab ich doch erklärt. Ja. Im Verfahren ging es um den Weiterverkauf. Wichtig ist aber (und darauf hab ich explizit hingewiesen) die Urteilsbegründung!
Das macht das Urteil so bahnberechend. Denn es stellt klar, das Du als Käufer an der Software nicht nur ein Nutzungsrecht erwirbst. Sondern Du bekommst durch den Kauf (daher auch der Begriff Kauf und nicht Lizensierung!) Eigentumsrechte.
Damit einher gehen halt dann auch viele Rechte mehr die sich dann auch nicht mehr durch irgendwelche Nutzungsbedingungen einschränken lassen.

Und salopp gesagt kannst Du mit Deinem Eigentum machen was Du willst, sofern (wie schon erläutert) Du nicht gegen andere Gesetze verstößt.
Und DAS ist der entscheidende Punkt. Das Du die Software weiterverkaufen darfst ist lediglich eine Folge daraus. Eigentlich ein Nebenkriegsschauplatz der so ein bisschen vernebelt, worum es eigentlich geht.

In der Praxis brauchst Du aber meist nicht mal Eigentumsrechte zu bemühen. Da scheitern sämtliche Rechteeinschränkungswünsche seitens der Software-Hersteller schon früher.

In den meisten Fällen wird Software ja nicht vom Hersteller bezogen, sondern über einen Händler. Und der Erschöpfungsgrundsatz sagt halt, das alle Vorgaben die der Hersteller macht beim Verkauf enden. Damit ist dann spätestens wenn das Produkt an den Händler geht vorbei. Da kriegt man es vielleicht noch irgendwie hin, das man dem Händler als Hersteller Bedingungen stellt. Das lässt sich noch vertraglich irgendwie hinbiegen. Das der Hersteller Bedingungen aufstellt, die über den Händler dann bei Dir als Endkunden durchgreifen ist durch den Erschöpfungsgrundsatz ausgeschlossen.

Es gibt aber auch noch eine weitere Hürde an der Nutzungsbedingungen in der Praxis oft scheitern. Diese werden in Form einer EULA dem Kunden erst nach dem Kauf angezeigt. Und damit sind sie null und nichtig. Also nicht nur teilweise oder so. Sondern vollständig.
Und selbst wenn die EULA dem Kunden vor dem Kauf zugänglich gemacht wird, hat es nicht den Charakter eines Vertrages, sondern von AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Auch da gibts noch mal sehr viele Einschränkungen im Gegensatz zum Vertrag in hinblick dessen was Du da gegenüber den Kunden einschränken kannst und was nicht.

Die Rechtslage ist kompliziert. Es gibt natürlich durchaus Konstellationen wo sowas wie Nutzungsbedingungen greifen. Insofern hast Du ja auch nicht völlig Unrecht. In den allermeisten Fällen hast Du als Endverbraucher aber ziemlich weitgehende Rechte an der von Dir erworbenen Software. Das kann ja von mir aus im Einzelfall auch anders aussehen. Aber pauschal zu sagen, das man kommerzielle Software nicht verwenden kann, wie man will (ums mal salopp zu formulieren) ist so absolut nicht haltbar.

Nahrungsmittel schrieb:
Die Software an sich ist aber Urheberrechtlich Geschütz. Bedeutet dazu zählt der gesamte Code sowie alle Datein wo es strickt untersagt ist diese zur Weiterverbreitung zu verwenden.
Allesrichtig. Nur darum geht es hier gar nicht, wenn ich richtig verstanden hab. Es geht darum eine DLL die von irgendeiner kommerziellen Software vorkommt privat zu benutzen. Sprich: Ich hab mir irgendwie ein kleines Programm gebastelt was für mich die Mondphasen berechnen soll, damit ich weil wie ich meine Heilsteine ausrichten muss und dafür benutze ich irgendeine DLL von Microsoft Office.
Kann mir das Microsoft verbieten oder muss ich dafür deren Erlaubnis einholen? Die Rechtssprechung sagt im Prinzip, das Office die gehört. Und wenn Du davon eine DLL nimmst um Mondphasen zu berechnen, dann ist das Dein gutes Recht.
Genauso wie Dir Microsoft nicht verbieten kann in Word microsoftkritische Texte zu schreiben.

Nahrungsmittel schrieb:
Wenn man's privat für sich macht und nix weiter verbreitet ist das nochmal eine andere Geschichte.
Genau um diese "Geschichte" geht es hier doch. Oder nicht?

Du schriebst doch selbst:
bananen_admiral schrieb:
Du könntest die DLLs natürlich im Rahmen eines privaten Projektes gebrauchen
weiter heißt es bei Dir:
bananen_admiral schrieb:
frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Genau das sehe ich anders. Nämlich in dem Hinblick, selbst wenn es einen Kläger gäbe, sehe ich da kaum rechtliche Handhabe.
Es kommt also nicht nur darauf an, das Du das "Glück" hast nicht erwischt zu werden oder der Softwarehersteller keine Lust hat Dich zu verklagen. Er hat de-facto auch keine rechtliche Handhabe.

Nahrungsmittel schrieb:
Mit dem Kauf einer Software steht dir nur das Recht zu die Software mit all seinen Funktionen zu nutzen. Du bist aber nicht automatisch der Eigentümer der Software
Doch. Du bist Eigentümer. Genau das stellt ja das Urteil unmissverständlich klar. Da ist der Kauf auch als Eigentumsübertragung beschrieben.

Wie gesagt. Das ist auch die zentrale Fragestellung in dem Gerichtsverfahren gewesen. Erwirbst Du ein lediglich ein Nutzungsrecht oder erwirbst Du Eigentumsrecht. Die ganzen anderen Geschichten wie "Darf ich Software weiter verkaufen" etc. sind alles nur Sachen, die sich dann daraus ergeben.
Ergänzung ()

Kayleigh schrieb:
Ansonsten koennte man ja das Argument so drehen, dass es reicht, wenn nur eine einzelne Person die Software kauft, damit Eigentuemer wird und jetzt als "Eigentuemer" sich entschliesst, die Software fuer jeden frei ins Internet zu stellen.
Nein. Das darfst Du eben nicht. Aber nicht, weil Dir das der Softwarehersteller in seiner EULA verbietet, sondern weil Du damit gegen den gesetzlichen Urheberrechtsschutz verstößt.
Genauso wie wenn Du mit dem Messer jemanden erstichst nicht dafür dran kommst, weil Du gegen die Nutzungsbestimmungen des Messerherstellers verstößt, sondern weil anderen Menschen Schaden zuzufügen nun mal von gesetzeswegen verboten ist.

Nahrungsmittel schrieb:
Du verwechselt hier gerade nämlich gewaltig etwas.
[...]
und diese dann an jemanden anderen weiter verkauft sondern darum wie es aussieht wenn man bestimmte Dateien einer Software die einen nicht gehört und Urheberrechtlich Geschützt ist,
Wo wir gerade bei Verwechslungen sind. Du solltest dann auch Nutzungsrechte und Urheberrechte nicht durcheinander werfen. :-)

Ich hatte es ja an anderer Stelle schon versucht mit Analogien zu erklären. Für Dich noch mal so zum nachdenken: Darfst Du privat Deine Audio-CDs für Dich so zusammenmixen wie Du willst oder kann Dir der Verkäufer oder gar Hersteller oder Künstler vorschreiben, wie Du diese Audio-CD zu gebrauchen hast?
 
andy_m4 schrieb:
Doch. Du bist Eigentümer. Genau das stellt ja das Urteil unmissverständlich klar. Da ist der Kauf auch als Eigentumsübertragung beschrieben.
Wenn du mich zitieren tust dann bitte auch richtig

Ich schrieb:


Nahrungsmittel schrieb:
Du bist aber nicht automatisch der Eigentümer der Software im Sinne von das du auch mit den Datein / Code machen kannst was du willst

zum Rest habe ich weiter oben bereits alles gesagt, vermutlich reden wir auch aneinander vorbei oder sind einfach anderer Meinung.



Ich habe in meinen Text deutlich darauf hingewiesen daß es im privaten Fall keine Rolle spielt und wie es aussieht wenn man das eigene "Projekt" anschließend weiter verbreitet. Da der TE das ganze hier privat macht sehe ich da kein Problem solange er eben nix weiter verbreitet.


Er schrieb ja

J0n4s_ schrieb:
Hallo,
ist es verboten, DLLs aus anderen Programmen in meiner eigenen Anwendung einzubinden und zu benutzen? Welche Folgen könnte das haben?

Antwort lautet: NEIN keine folgen solange es privat bleibt.

Meine Erklärung weiter oben ist nur falls er auch auf den Gedanken kommt das ganze zu verbreiten anschließend
 
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