Beschädigte Sache zurückschicken - Versandkostenfrage

icecoldkilla

Lt. Junior Grade
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März 2008
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Hi,
ich hab mir über Amazon bzw. einem Händler der über Amazon liefert einen Beachvolleyball gekauft. Dieser ist aber nicht einwandfrei (Loch, durch das bei Druck auf den Ball Luft ausweicht). Da ich aber einen einwandfreien Ball für immerhin 31 € haben will hab ich ihn gestern zur Post gebracht zum zurückschicken und dafür etwa 7 € bezahlt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich oder der Händler die Versandkosten für das zurückschicken bezahlen muss.

Bei den Händlerdetails auf Amazon steht:

Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

Das hieße wohl ich muss die 7 € bezahlen, allerdings finde ich es für eine Frechheit für einen beschädigten Artikel noch zahlen zu müssen.
Oder beinhaltet "dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht" nicht auch meinen Fall, da ich ja keinen kaputten Ball bestellt habe


Also Leute, wie schauts nun rechtlich bei mir aus ?




Vielen Dank,
icecoldkilla
 
ich denke das wirst du wohl zahlen müssen. Deine gelieferte Ware entspricht ja der bestellten und das Loch kann auch von dir gekommen sein.

Wobei Amazon eigentlich recht kundenfreundlich ist. würde da einfach mal kurz ne mail hinschicken oder anrufen, evtl erstatten sie dir ja die versandkosten.
 
Nein, dass musst du nicht bezahlen, sondern der Verkäufer dir erstatten.

Denn du machst ja nicht von deinem Wiederufsrecht gebrauch.
Das Wiederrufsrecht bezieht sich auf Ware die du zurück sendest, weil du nicht die möglichkeit hattest diese zu Prüfen wie im Laden selbst (Gefällt es dir, passt es dir, ist es beschaffen wie es soll, erfüllt es die Funktionalität).

In deinem Fall wurde aber eine defekte Ware geliefert, diese muss der Lieferant auf seine Kosten austauschen. Allerdings müsstest du ihn davor drüber informieren. Denn ihm dürfen keine unnötig hohen Kosten durch die Rücksendung entstehen, während sie für dich noch einen vertretbaren Aufwand darstellen.
Ein Rücksendeaufkleber kostet einen Großversender deutlich weniger als die 6,90€ die du bei DHL dafür zahlst.
 
Ich hab dem Versender über Amazon schon vor ein paar Tagen eine Email geschrieben, dass ein Loch im Ball ist und ich den zurücksenden werde und einen neuen haben will.
Es ist noch keine Anwort gekommen (ist bestimmt schon 4 Tage her) und gestern Abend habe ich den Ball dann weggeschickt.

Also einfach die Quittung kopieren und dem Händler schicken ?
 
Du hast den Ball einfach so weggeschickt ohne das der Händler sich gemeldet hat ?

Davon ab kann ich Markus83Muc aber nur zustimmen, kann also gut sein das der Händler dir garnichts oder nur 2~3€ erstattet, eben diesen Betrag den ihn der Rückversand gekostet hätte.
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Ist das denn so wie ihr beide es sagt?

Ich bezweifle dies stark.
Kosten die im Zuge der Gewährleistung, für den Verbraucher entstanden sind, muss der Händler immer übernehmen.

Selbst beim Widerrufsrecht hat der Händler schlechte Karten, wenn ein Kunde, die Ware selbst zurück schickt, denn der Händler muss dem Kunde erstmal nachweisen, dass er einen überteuerten und vermeidbaren Versandweg gewählt hat, was in der Regel für den Händler nicht machbar ist
 
Ich denke nicht das es eine große Kunst ist zu beweisen das der Versand z.b. über Hermes günstiger und zumutbar gewesen wäre.

Und wenn der Händler nen Vertrag mit DHL/Hermes hat bei dem sogar ein gewisser Anteil Rücksendungen inkludiert ist bzw der Versand allgemein deutlich günstiger ist... Denke das die Händler hier mehr als gute Karten haben, nur erstatten diese dann wohl einfach aus Kulanz bevor man für 3~4€ vor Gericht zieht.
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Pandora schrieb:
Ich denke nicht das es eine große Kunst ist zu beweisen das der Versand z.b. über Hermes günstiger und zumutbar gewesen wäre.

Du hast es noch nicht verstanden, der Verbraucher ist sicherlich nicht dazu verpflichtet, den günstigsten Versanddienstleister zu finden, sondern viel mehr zählt nur ob der Kunde einen Versandweg gewählt hat der vermeidbar gewesen ist zum Beispiel: Express Lieferung.

Und wenn der nächste Hermes Shop 5 Km entfernt ist, dagegen eine DHL Station 100 Meter entfernt ist?

Pandora schrieb:
Und wenn der Händler nen Vertrag mit DHL/Hermes hat bei dem sogar ein gewisser Anteil Rücksendungen inkludiert ist bzw der Versand allgemein deutlich günstiger ist...
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Da, diese Verträge nicht für den Kunden einsehbar sind, fällt dieses Argument weg.
 
Hast du den Händler vorher angeschrieben gehabt? So lassen sich in der Regel die Dinge am einfachsten lösen.

Andernfalls gilt -> Gewährleistung werden dir die Kosten ersetzt.
Widerrufsrecht gilt -> könntest auf den Kosten sitzen bleiben.
 
Mich erstaunt es ja, dass du von Amazon nicht direkt einen Rücksendeaufkleber ausdrucken konntest.
Hast du das über dein Kundenkonto versucht?

Denn auch bei FBA (Fullfillment by Amazon) funktioniert das eigentlich.

Was nun zumutbar und verhältnismäßig ist, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

@Ribery88:
Im Grunde hast du recht, allerdings wäre es deiner Logik nach auch korrekt wenn ich die Dinge per UPS bei mir abholen lassen würde, auch wenn der DHL-Shop auf der anderen Straßenseite ist.
Die Abwägung ist schwierig und auch nicht immer eindeutig machbar.
Was einem Kunden aber mit Sicherhit zusteht ist eine Nachverfolgbarer und Versicherter Versand.
 
@Markus83Muc

So wie du es, beim letzten Post geschrieben hast, passt es soweit ;-) Da bin ich deiner Meinung :-)
 
Kannst auch Amazon Bescheid geben.
Haben mir auch mal meine Rücksendekosten ersetzt, da sich der eigentliche Verkäufer weigerte bzw. garnicht darauf einging.
Bewertung für den Verkäufer nicht vergessen.
 
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