Beschädigung beim Rückversand, wer trägt das Risiko

sirmoc

Lt. Commander
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Juli 2007
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Hallo zusammen,

folgender Fall beschäftigt mich zur Zeit:

Habe ein Fahrrad bei einem Online Händler bestellt. Fahrrad wurde geliefert und es stellte sich heraus, dass es viel zu klein ist, daher wurde vom Widerruf gebrauch gemacht. Fahrrad wurde nach Videoanleitung des Händlers wieder ordnungsgemäß verpackt ohne jegliche Schäden (dies kann auch noch von 2 weiteren Personen bezeugt werden, die beim Verpacken mit geholfen haben). DHL wurde vom Händler beauftragt, das Fahrrad abzuholen. Dies erfolgte am Montag. Gestern kam das Fahrrad beim Händler an und heute erhalte ich eine Email, dass Lackschäden am Fahrrad sind (Bilder wurden mitgeschickt). Angebot wäre, dass ich 100€ Ausgleich bezahle oder das Fahrrad zurücknehme und privat veräußere (Wortlaut der Email :rolleyes:) .

Wer trägt denn in einem solchen Fall das Versandrisiko? Eine Beschädigung während dem Verpacken kann ich ausschließen. Auch wurde der komplette Rahmen mit Schaumstoffrohre geschützt.

Und muss mir der Händler nicht beweisen, dass er es beschädigt erhalten hat? Auf den Bildern ist bspw. klar zu sehen, dass der Sattel wieder montiert wurde (dieser muss für den Versand entfernt werden), d.h. der Händler hat am Fahrrad nach dem Erhalt noch geschraubt / Teile angebaut.

Welche Vorgehensweise ist denn nun die richtige? Die 100 Euro Ausgleich sehe ich ehrlichgesagt nicht ein, da ich wirklich wirklich sehr vorsichtig war. Ich bin das Fahrrad nicht mal gefahren.

VG und danke im voraus
sirmoc
 
Na, du hast die wesentlichen Punkte ja schon selbst genannt.

Als Frage: Der Händler beauftragt DHL, baut alles halbwegs zusammen und du hast Zeugen, dass du's unbeschädigt eingepackt hast. Wer also wird wohl grundsätzlich das Risiko tragen?

Hast du den Händler bereits mit deinen Erkenntnissen und den Zeugen konfrontiert? Du scheinst ja auch bereits das Geld schon wieder erhalten zu haben, sonst würde der Händler keine Nachzahlung fordern, sondern einfach den Wertverlust abziehen.


Ich wüsste, was ich mache. Bzw. nicht mache.
 
Hallo Idon,

kam vielleicht etwas missverständlich rüber:
  • Ich habe das Fahrrad gemäß der Videoanleitung des Händlers verpackt. DHL hat es dann nur abgeholt.
  • Ich habe das Geld noch nicht zurück erhalten. Der Händler will mir also den Kaufpreis abzüglich der 100 Euro wertausgleich rückerstatten. Bis auf Bilder keinerlei Dokumentation über die Schäden (könnte ja theoretisch auch ein anderes Fahrrad der gleichen Marke fotografiert worden sein .. Die unprofessionelle Vorgehensweise wundert mich doch etwas. )
Viele Grüße und Danke für deine rasche Anwort
sirmoc
 
Ja, das würde für mich alles im Detail keinen Unterschied machen... ich würde dem Händler schildern, was ich getan und nicht getan habe und dann auf die Rechtslage verweisen. Er kann dann ja seine Einlassungen und weitere Nachweise dazu geben, wenn er möchte.
 
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