Fresh0razoR
Ensign
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Nilson schrieb:Wenn du es noch keine 14 Tage hast, kannste es eh zurückschicken. Für sowas ist das Fernabsatzgesetz da. Und das würde ich auch machen.
Was sprich dagegen zu Widerufen und trotzdem einen Grund anzugeben. z.B. Kabel defekt?das_mav schrieb:Wobei die Ware dann so zurückzugeben ist wie sie erhalten wurde, also ohne sichtbare Gebrauchs- oder (Ab-)Nutzungsspuren.
Eventuell guckt der Händler nicht so genau hin, eventuell darfst du dann eine Gebrauchsnutzungsgebühr entrichten (bzw. sie wird abgezogen)
Wenn du noch widerufen kannst würde ich die Gewährleistung nicht nutzen, denn dann kann der Händler bis zu 3x nachbessern. Und manche Händler ignorieren es gerne, dass du als Käufer das Wahlrecht hast auf eine mangelfreie Ware oder der Reparatur. ( Und dieses Wahlrecht liegt beim Käufer )Klarer Garantiefall. Der Kunde ist niemals verpflichtet, Schäden zu akzeptieren weil "sie ja mal vorkommen können".
Wenn ich dann 5% Rabatt auf den Apfel bekomme dann soll es mir recht sein. Aber so bezahlt man für einen neuen unbeschädigten Artikel, den man im Endeffekt nicht bekommen hat. Kannst ja auch den Kundendienst anschreiben ob die ein neues Kabel schicken oder dir einen Rabatt gewähren.Tediz schrieb:Hallo Fresh0razoR,
die fehlende Plastikecke am Massekabel hat keine negativen Auswirkungen.
Reklamation ist total übertrieben... Hat etwas von einen Apfel umzutauschen, bei dem der einegtrocknete Stängel teilweise abgebrochen ist.
Suxxess schrieb:Was sprich dagegen zu Widerufen und trotzdem einen Grund anzugeben. z.B. Kabel defekt?
Hast du dazu mal den exakten Gesetzestext?das_mav schrieb:Wenn du einen Mangel an der Ware als Grund angibst hat der Händler ein RECHT auf Nachbesserung oder Nacherfüllung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die PCIe-Stecker in den derzeit aktuellen Straight Power E9, Dark Power Pro P10 etc. sindFresh0razoR schrieb:Evtl. war das ebenfalls mal kaputt und wurde repariert? Oder ist das normal, dass die Anschlüssel manchmal eine andere Farbe haben?