Beschädigung eine Reklamation wert?

Fresh0razoR

Ensign
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Hallo zusammen,

habe heute mein beQuiet Netzteil erhalten. Leider ist das Kabel für die CPU beschädigt. Nun frage ich mich, ob ich das Reklamieren kann, oder ob es ein zu akzeptierender Schaden ist, der nun mal vorkommt...?
Siehe Bild:
WP_20140204_034.jpg

Viele Grüße
Fresh
 
Wenn du es noch keine 14 Tage hast, kannste es eh zurückschicken. Für sowas ist das Fernabsatzgesetz da. Und das würde ich auch machen.
 
Würde ich reklamieren... weil immerhin kannst dir so was zerschießen wenn der Stecker z.B ungenutzt im Gehäuse herumliegt... BRRRZZZZ!
 
Der Funktion sollte dies keinen Abbruch tun, da ja nur der Plastik-Mantel des mini-mate nlok ein wenig abgebrochen ist, aber auch anderweitig kann es durchaus schwierig werden, daß der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch zu Stande kam, sondern tatsächlich schon bei der Lieferung vorhanden war. Du kannst versuchen, es zu Reklamieren, im ersten halben Jahr wirst Du damit wohl auch Erfolg haben, aber dann wirst Du wegen lediglich eines Schönheitsfehlers auf ein Austauschgerät warten dürfen.
 
Ich persönlich würde das Netzteil tauschen. Falls du das Netzteil doch verwenden willst: isolieren.
 
Nilson schrieb:
Wenn du es noch keine 14 Tage hast, kannste es eh zurückschicken. Für sowas ist das Fernabsatzgesetz da. Und das würde ich auch machen.

Wobei die Ware dann so zurückzugeben ist wie sie erhalten wurde, also ohne sichtbare Gebrauchs- oder (Ab-)Nutzungsspuren.
Eventuell guckt der Händler nicht so genau hin, eventuell darfst du dann eine Gebrauchsnutzungsgebühr entrichten (bzw. sie wird abgezogen)

Würde den Weg über bequiet gehen, die sollten sowas kulanterweise kostenfrei zusenden - erst wenn das nicht klappt Retoure ohne Grund und wenn dann tatsächlich jemand fragen sollte den Grund nennen (Rücktritt vs. Gewährleistungsanspruch)
 
Is doch ganz einfach: Wurde die Ware als neu/neuwertig verkauft? Dann ist sie offensichtlich nicht neuwertig -> Sachmangel... Klarer Garantiefall. Der Kunde ist niemals verpflichtet, Schäden zu akzeptieren weil "sie ja mal vorkommen können".
 
das_mav schrieb:
Wobei die Ware dann so zurückzugeben ist wie sie erhalten wurde, also ohne sichtbare Gebrauchs- oder (Ab-)Nutzungsspuren.
Eventuell guckt der Händler nicht so genau hin, eventuell darfst du dann eine Gebrauchsnutzungsgebühr entrichten (bzw. sie wird abgezogen)
Was sprich dagegen zu Widerufen und trotzdem einen Grund anzugeben. z.B. Kabel defekt?

So schickt der Händler das Gerät hoffentlich nicht dem nächsten ahnungslosen Kunden. ( Wenn du nur widerufst, dann muss er ja annehmen, dass die Ware unbeschädigt ist und er sie wieder verkaufen kann )

Klarer Garantiefall. Der Kunde ist niemals verpflichtet, Schäden zu akzeptieren weil "sie ja mal vorkommen können".
Wenn du noch widerufen kannst würde ich die Gewährleistung nicht nutzen, denn dann kann der Händler bis zu 3x nachbessern. Und manche Händler ignorieren es gerne, dass du als Käufer das Wahlrecht hast auf eine mangelfreie Ware oder der Reparatur. ( Und dieses Wahlrecht liegt beim Käufer )

Nur in Sachen Versandkosten würde es sich eventuell lohnen seine Gewährleistung in Anspruch zu nehmen und nicht zu widerufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fresh0razoR,

die fehlende Plastikecke am Massekabel hat keine negativen Auswirkungen.
Reklamation ist total übertrieben... Hat etwas von einen Apfel umzutauschen, bei dem der einegtrocknete Stängel teilweise abgebrochen ist.
 
Tediz schrieb:
Hallo Fresh0razoR,

die fehlende Plastikecke am Massekabel hat keine negativen Auswirkungen.
Reklamation ist total übertrieben... Hat etwas von einen Apfel umzutauschen, bei dem der einegtrocknete Stängel teilweise abgebrochen ist.
Wenn ich dann 5% Rabatt auf den Apfel bekomme dann soll es mir recht sein. Aber so bezahlt man für einen neuen unbeschädigten Artikel, den man im Endeffekt nicht bekommen hat. Kannst ja auch den Kundendienst anschreiben ob die ein neues Kabel schicken oder dir einen Rabatt gewähren.

Wir haben damals mal zwei externe Festplatte gekauft, bei der einen Platte war ein USB Kabel dabei und bei der anderen nicht. Haben dann bei Amazon gefragt ob die uns ein Kabel schicken ( 3 Euro ), die haben uns dann allerdings einen 10 Euro Sofortrabatt aufgeschwatzt. ( Wäre für sie einfacher )

Auch in Ordnung...
 
Ja ich denke mir auch: Mit Preisnachlass ok, aber so? Hab es reklamiert und bis jetzt gab es kein Problem, mal schauen was zurück kommt. :)
 
Suxxess schrieb:
Was sprich dagegen zu Widerufen und trotzdem einen Grund anzugeben. z.B. Kabel defekt?

Wenn du einen Mangel an der Ware als Grund angibst hat der Händler ein RECHT auf Nachbesserung oder Nacherfüllung.
Wenn du dein RECHT Wahrnimmst und ohne Angaben von Gründen innerhalb deiner Widerrufsfrist retournierst hast du, sofern der Händler das nachprüft, alle Kosten/Nutzungsentgelte zu tragen die die Ware nun schlechter als vorher machen - sofern man davon ausgehen kann dass es bei Nutzung und nicht nur bei Prüfung enstanden ist.

Ein Kabeldefekt ist sowas von klipp und klar ein Mangel dass man zwar in erster Linie retournieren sollte, auf Nachfrage aber den Mangel aber offen Ansprechen sollte - ansonsten kostets evtl. wenn man auf sein Widerrufsrecht besteht und die Nachbesserung/Nacherfüllung gar nicht will.
 
das_mav schrieb:
Wenn du einen Mangel an der Ware als Grund angibst hat der Händler ein RECHT auf Nachbesserung oder Nacherfüllung.
Hast du dazu mal den exakten Gesetzestext?

Hier ist meine Quelle:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Wenn ein Widerruf keine Begründung enthalten muss, dann bedeutet dies im Umkehrschluss, dass eine Begründung enthalten sein darf und es sich trotzdem um einen Widerruf handelt. Desweiteren kann man meistens ankreuzen ob Widerruf oder Reklamation... . Sprich es ist dann immer eindeutig.
 
Also ich habe jetzt wieder ein Paket enthalten. Es ist ein anderes und nicht das Netzteil, dass ich vorher hatte. Das CPU-Kabel an dem Netzteil ist in Ordnung, aber was ich komisch finde ist, dass die Anschlüsse für die Grafikkarte blau sind. Evtl. war das ebenfalls mal kaputt und wurde repariert? Oder ist das normal, dass die Anschlüssel manchmal eine andere Farbe haben? Habe ein paar Bilder angehängt. Der oben genannte CPU-Anschluss ist bei diesem in Ordnung. Es sind die Graka-Anschlüsse, die blau sind.

WP_20140208_006.jpg
WP_20140208_008.jpg

Falls(!) das nicht normal ist, frage ich mich ob der Händler sowas machen darf. Erst ein defektes, dann ein anderes nachgebessertes. Klar hat der Händler einen Anspruch auf Nachbesserung, aber so eine Masche geht ja nun auch nicht.

Danke & Gruß
Fresh
 
Thx für die Info. Hab mir sowas auch schon gedacht, weil beim Anschluss auch die Farbe anders ist. Netzteil läuft wie ne 1!

Gruß
Fresh

EDIT: Und vermutlich ist mir das beim ersten Mal nur nicht aufgefallen...
 
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