Hallo,
ich habe leider kaum Kenntnisse über Vertragsrecht/Käuferrecht. Auch Google Anfragen haben mir leider nicht weiter geholfen.
Mal angenommen man bestellt in einem Online-Shop Ware mithilfe von mehreren miteinander kombinierbaren Gutscheinen (-48%).
Man würde eine Bestellbestätigung bekommen, die in etwa wie folgt aus sieht:
Meine Frage ist jetzt, ist es möglich, diesen Fall anzufechten oder besteht keine Chance auf Erfolg?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Scrat
ich habe leider kaum Kenntnisse über Vertragsrecht/Käuferrecht. Auch Google Anfragen haben mir leider nicht weiter geholfen.
Mal angenommen man bestellt in einem Online-Shop Ware mithilfe von mehreren miteinander kombinierbaren Gutscheinen (-48%).
Man würde eine Bestellbestätigung bekommen, die in etwa wie folgt aus sieht:
Einen Tag später würde man eine Stonierungsemail bekommen mit folgendem Inhalt:Hallo xxx,
Ihre Bestellung bei xxx war erfolgreich – vielen Dank für Ihr Vertrauen in unseren Shop! Die Rechnung für Ihre Produkte finden Sie anbei. Bei einem Warenwert ab 30 EUR versenden wir Ihre Bestellung selbstverständlich kostenlos innerhalb Deutschlands.
[...]
In den AGB's wird jedoch auf geführt, dass mehere Gutscheine problemlos gleichzeitig anwendbar sind.Lieber Kunde,
leider müssen wir Ihre aktuelle Bestellung stornieren.
Der Grund hierfür ist ein technischer Fehler in unserem System, der es kurzzeitig zuließ, dass mehrere Gutscheine gleichzeitig verwendet werden konnten.
Sie erhalten selbstverständlich umgehend die Rückerstattung des Betrags, sofern Sie schon bezahlt haben.
Außerdem steht in den AGB's, dass mit Eintreffen einer Bestätigungsmail ein Vertragsschluss gilt.8.5 Bei einer Bestellung können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Meine Frage ist jetzt, ist es möglich, diesen Fall anzufechten oder besteht keine Chance auf Erfolg?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Scrat