Bestimmte Angaben bei Miete einer Garage nötig?

ConiKost

Lieutenant
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Juni 2005
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799
Hallo,
ich habe vor, bei mir im Innenhof eine Garage zu mieten, welche nun frei geworden ist.
Nach einem Anruf habe ich einen Bewerbungsbogen bekommen. Soweit auch normal.

Aber auf dem Bewerbungsbogen werden Sachen wie Arbeitgeber, seit wann beschäftigt und das Nettoeinkommen. Ist sowas normal, dass man es angibt, wenn man etwas mieten möchte? Bei einer Wohnung ist das wohl normal nach meinem Stand, aber bei einer einzelnen Garage?

Danke!
 
Das wird Standard sein. Auch ein säumiger Garagenmieter wird teuer, wenn
er rausgeklagt und geräumt werden muß.

Hier bei mir wird sogar eine Schufaauskunft bei der Garagenvermietung eingeholt.
 
Auch bei Garagen muss man zahlen - und das Risiko des nicht-Zahlens ist ebenso auch dort vorhanden.

Gibt genug Schmarotzer (nicht unbedingt du ;)) und dagegen muss man sich irgendwie schützen. Über diese Angaben kann man zumindest etwas Sicherheit in das Roulettespiel "Vermietung" bringen in einem Land, in dem man als Mieter quasi Narrenfreiheit hat...

Würdest du an jeden vermieten wenn du Vermieter wärst? Ohne irgendeine Referenz? Würdest du mir 500 Euro leihen? ;)

@BRM
Hast du deinen Link auch gelesen? Du rätst ihm zum Lügen obwohl er gerade da die Wahrheit sagen muss? Meine Güte...

Zulässige Vermieterfragen muss er wahrheitsgemäß beantworten. Und insbesondere bei seinen Einkommensverhältnissen kann der Mieter sogar eine Auskunftspflicht haben, bei der er den Vermieter ungefragt informieren muss
[...]
Da die Mietzahlung die wesentliche Hauptleistungspflicht des Mieters darstellt, sind Fragen nach seinem Einkommen regelmäßig zulässig: Welchen Beruf der Mieter ausübt, sagt etwas über seine Bonität aus. Das gilt ebenfalls für Fragen nach dem Arbeitgeber und nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen (LG München, Urteil v. 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08)
[...]
Es kann sogar eine Auskunftspflicht des Mieters über sein Nettogehalt bestehen, wenn die Miete 75 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens beträgt. Denn in diesem Fall würde der Mietzins für den Mieter eine übermäßige und unverhältnismäßige finanzielle Belastung bedeuten (AG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.08.1987, Az.: 33 C 627/87-29).

Auch nach Gehaltspfändungen darf sich der Vermieter erkundigen. Dabei ist nicht nur der Mieter zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Zusätzlich kann sich auch der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er auf Nachfrage des Vermieters wahrheitswidrige Angaben macht (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss v. 06.05.2008, Az.: 5 U 28/08)

Zusätzlich ist es (bei Mietwohnungen zumindest) mittlerweile üblich, eine Schufa-Auskunft und Referenzen einzuholen. Ich würde an niemanden vermieten, der sich eine Wohnung nur knapp leisten kann, übermäßig Schulden hat oder sonstwie negativ auffälig ist - und wer dann noch lügt, muss halt unter ner Brücke pennen oder an der Straße parken. Und glaub mal nur, dass sich Vermieter gegenseitig warnen, wenn Mietlügner irgendwo rumlaufen. Dieses Pack kann kein Vermieter und kein Verkäufer gebrauchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dir auch den Absatz Berufstätigkeit und Nettoeinkommen durchgelesen ?
75% vom Nettoeinkommen werden in diesem Fall wohl eher nicht zutreffen oder ?
 
@BRM1:
Bei 75% besteht eine Auskunftsplicht des Mieters.
Das muß angegeben werden, ohne dass der Vermieter fragt.

@Topic:
Außerdem... wer die freiwilligen Auskünfte nicht angibt muß auch das Mietobjekt nicht bekommen.
Der Vermiter hat die Wahl, an wen er vermietet.
Wenn mir Jemand sein Einkommen nicht angibt und ein Zweiter schon, dann nehme ich eben Letzteren.

Letztendlich muß ein Vermieter ja nicht an jemand bestimmten vermieten.
Insofern: Durchaus normal.
 
Habe auch ne Garage per Miete und ich musste ein standart Mietvertrag ausfüllen für gewerblichen Raum da musste ich auch die Angaben machen.
 
MichaW schrieb:
@BRM1:
Bei 75% besteht eine Auskunftsplicht des Mieters.
Das muß angegeben werden, ohne dass der Vermieter fragt.

@MichaW du hast meinen zweiten Satz nicht gelesen ? , oder nicht verstanden.
 
Letzteres: Nicht verstanden.
Jetzt weiß ich was du meintest, sorry.
 
Inzwischen hab ich eine Antwort auf meine Nachfrage, ob die Angaben wirklich nötig sind. Resultat ist, dass ich es nicht angeben muss. Ich sollte nächste Woche die entsprechenden Vertragsunterlagen bekommen. Der Hintergrund ist, deren Formulare sind für Wohnungen und Garagen gleich, gibt da keine Unterscheidung. (Ist eine Hausverwaltung)

Trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Antworten hier! :)
 
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