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Anbietern so genannter „Abo-Fallen“ im Internet drohen Haftstrafen, wenn „die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert“ und dem Unwissenden ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB entsteht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zur News: Betreibern von Abo-Fallen drohen Haftstrafen
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