Betriebsvermögensvergleich - Frage zu Entnahmen

ML95

Lt. Junior Grade
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Aug. 2012
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Hallo liebes Forum,

heute hätte ich mal eine Frage an all diejenigen, welche sich mit betriebswirtschaftlicher Steuerlehre etwas auskennen.
Konkret geht es um die Gewinnermittlung im Sinne des Steuerrechts, also dem Betriebsvermögensvergleich.

Ist ja an sich nicht kompliziert und ich habe auch schon eine Ahnung bzgl. der Beantwortung meiner Frage.

Und zwar rechnet man ja:

BV (Ende t)
- BV (Ende t-1)
+ Entnahmen (t)
- Einlagen (t)

Mir ist intuitiv nicht ganz klar, warum man die Entnahmen addiert. Eigentlich müsste man ja meinen, Wert fließt aus dem Unternehmen ab und ist dann weg, also nicht mehr zu versteuern. Sinngemäß die Umkehrung für die Einlagen.

Macht man das so, um zu vermeiden, dass der Unternehmer kurz vor Jahresende sämtliches Vermögen dem Betrieb entnimmt, in der Abschlussbilanz also so gut wie kein oder nur ein sehr geringes BV und somit auch eine sehr geringe (und gefälschte) Steuerbemessungsgrundlage erzeugt?

Für mich ist das der einzig ersichtliche Grund momentan.

Ich hoffe, Ihr könnt da ein wenig mehr zu sagen, bzw. meinen Gedanken als richtig bestätigen?

Besten Dank im Voraus und beste Grüße,

ML95 :D
 
Du hast den Grund bereits erkannt :) .

Entnahmen aus dem BV sind vorgezogene Gewinnausschüttungen, die wie jede andere Gewinnausschüttung im Wirtschaftsjahr versteuert werden muss. Da es dem Unternehmen nicht versagt ist, auch unterjährig auszuschütten, wird so am Ende des Wirtschaftsjahres lediglich sichergestellt, das die bereits ausgeschütteten Gelder im Rahmen der Jahresveranlagung noch mit nachversteuert werden.
 
Super, sehr einleuchtende Erklärung ;)

Danke dir.
 
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