Bewertung Arbeitszeugnis

0815Rene

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Hallo liebe Leute,

ich habe mir nach 5,5 Jahren Betriebszugehörigkeit von meinem Arbeitsgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Ich weiss natürlich, dass sich darin verschiedene versteckte Formulierungen befinden und dass das Vorhandensein / Nicht-vorhandensein von Inhalten/Formulierungen auch eine Bedeutung hat. Daher bin ich mir nicht sicher, was da nun unterm Strich bei rauskommt.

Ich habe in der Vergangenheit hier im Forum gesehen, dass sich einige von Euch hier bei ähnlichen Beiträgen dazu äußern. Von daher würde ich Euch bitten, Eure Meinung dazu zu schreiben.

Ich habe die faktischen Informationen (über meinen Arbeitgeber und meine Tätigkeiten), sowie meine persönlichen Daten entfernt und nur die wertenden Aussagen in der angebenen Reihenfolge inkl. Grußformel beibehalten.

Herzlichen Dank schonmal für Eure Mühe.

Für den Kontext: Ich bin Ingenieur in einem industriellen Bereich.

... ist hochmotiviert und realisiert zielstrebig die gesetzten Ziele. ... hat die Fähigkeit,
Sachverhalte rasch zu erfassen, zu analysieren und praktikable Problemlösungen aufzuzeigen und
zu entwickeln.

... verfügt über ein sehr beachtliches Fachwissen. Seinen Arbeitsbereich beherrscht ...
stets umfassend, sicher und vollkommen. Hervorzuheben ist seine Fähigkeit, sich selbstständig
neue Kenntnisse anzueignen.

Seine Aufgaben erledigt ... stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. ... arbeitet
qualitäts- und kostenbewusst. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse liegt, auch bei schwierigen
Arbeiten, bei objektiven Problemhäufungen und bei Termindruck, weit über den Anforderungen.
Arbeitsmenge und Arbeitstempo liegen weit über unseren Anforderungen und Erwartungen.

Alle Arbeiten seines komplexen Aufgabengebietes, insbesondere auch alle ihm wegen seiner hohen
Zuverlässigkeit bevorzugt anvertrauten Aufgaben und vertraulichen Fragen, erledigt ...
stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das Verhalten von ... gegenüber Vorgesetzten und Kolleg*innen ist stets vorbildlich.
Er trägt als teamorientierter und hilfsbereiter Mitarbeiter in starkem Maße zu einem harmonischen
Betriebsklima bei. Auch sein Verhalten gegenüber Externen ist stets vorbildlich. ... ist jederzeit ein
absolut vertrauenswürdiger und loyaler Mitarbeiter.

... erbat ein Zwischenzeugnis. Wir haben diesen Wunsch gern erfüllt.
Wir danken für sein großes Engagement und wünschen uns auch zukünftig die Fortsetzung der
konstruktiven, angenehmen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
 
Ich würde einen Bewerber mit so einem Zeugnis auf jeden Fall in die engere Auswahl nehmen.
 
Macht definitiv Sinn, ist ja nicht so, dass auch Lowperformer (rechtlichen) Anspruch auf solch ein gutes Arbeitszeugnis hätten. :)
 
Nein, rechtlich nur auf ein wohlwollendes
 
..., das dann wiederum vor dem Arbeitsgericht angefochten und zur besseren Gesamtnote umgeschrieben werden kann.
 
Generell: Versteckte Formulierungen oder sonstige Geheimbotschaften (doppelter Satzpunkt o.ä.) existieren in Arbeitszeugnissen nicht, der Mythos hält sich nachhaltig, die sperrigen und immer gleichen Formulierungen nahezu aller Arbeitszeugnisse haben den Hintergrund das sie über die vielen Jahre und Urteile auf Rechtssicherheit getrimmt wurden, es ist sogar rechtswidrig und kann erhebliche Folgen für den AG haben irgendwelche verstecken Botschaften einzubauen (§ 109 Abs. 2 GewO).

Rechtlicher Anspruch besteht auf ein wohlwollendes Zeugnis, praktisch hat sich vor den Arbeitsgerichten durchgesetzt das der AG die Note 1-3 ausformulieren kann, bei der der AN dann nachweisen müsste das die Leistung besser war, bei den Noten 4-5 dreht sich das dann um. Dazu sei noch gesagt das Arbeitszeugnisse eine wichtige Verhandlungsmasse vor dem Arbeitsgericht darstellen und das auch sehr verbreitet ist: Vollkommen inkompetente und/oder arbeitsunwillige Personen können ein exzellentes Zeugnis erhalten, wenn sie dabei beispielsweise auf ein Viertel der üblichen Abfindung verzichten.

@0815Rene das Zeugnis ist in Ordnung, es stellt kein Hindernis da, jedoch auch keine besondere Qualifizierung, viel relevanter sind tatsächlich deine Tätigkeiten die auf dem Zeugnis erwähnt werden. Achte darauf das diese korrekt eingebracht und stellengerecht fomuliert sind.
 
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vaju schrieb:
..., das dann wiederum vor dem Arbeitsgericht angefochten und zur besseren Gesamtnote umgeschrieben werden kann.
Wenn der Arbeitnehmer das nachweisen kann. Wenn der AN keine gute Leistung erbracht hat, hat er auch keinen Anspruch auf gute Formulierungen.

Wiederum kann jemand, der schlechter als wohlwollend war, sein Arbeitszeugnis, wenn gewollt, ohne Nachweis mit Anwalt auf wohlwollend drücken. So zumindest meine praktische Erfahrung, weil der AG wegen solch einer kleinen Sache (das Arbeitszeugnis ist ja eigentlich nur für den AN wichtig) kein Geld ausgeben bzw. seine Rechtsschutz nutzen möchte.

Außer der AG hat Nachweise, dass er wirklich richtig scheiße war und/oder Lust auf Papierkrieg hat und/oder die Person einfach nicht mag. 😁

Sprich ein Lowperformer hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlumpfbert schrieb:
Alles in allem eine gute 2.
Nazrael schrieb:
jedoch auch keine besondere Qualifizierung

Wie klingt dann ein Zeugnis mit der Note 1 bzw. einer besonderen Qualifizierung?

Ich mein man wird über den Klee gelobt und dann ist das gut. Ne wirkliche Differenzierung gibts auch nicht, weil man sich faktisch gute Zeugnisse auch indirekt kaufen kann und schlechter als wohlwollend eigentlich nicht vorkommen kann, wenn der AN nicht stinekndfaul ist.

Wozu gibts diesen Quark eigentlich immer noch? In der Form völlig irrelevant. Und nicht nur das, es bevorteilt Menschen mit Geld, die einfach einen langen Atem haben und benachteiligt Menschen mit wenig Geld bzw. auch Ehrlichkeit und Naivität im Sinne, die wussten es nicht besser, wie man sich bessere Zeugnisse "beschafft".
 
Erkekjetter schrieb:
Wie klingt dann ein Zeugnis mit der Note 1

Meines Wissens ist 'stets zu unsere vollsten Zufriedenheit' die Note 1.

Fehlt das 'stets' oder ist es nur eine 'volle Zufriedenheit', gab es bereits leichte Abzüge.
 
ach verlesen
 
Da steht 'stets zu unserer vollen Zufriedenheit'.
Nicht 'stets zu unserer vollsten Zufriedenheit'.
 
du bist zu schnell. ^^
 
Nazrael schrieb:
viel relevanter sind tatsächlich deine Tätigkeiten die auf dem Zeugnis erwähnt werden
Das kann ich nur unterschreiben. Wenn man wie hier über den grünen Klee gelobt wird, dann die Tätigkeit aber nur mit 2 Zeilen beschrieben ist, dann stimmt da was nicht.

Die Beschreibung der Tätigkeit und der Verantwortung sollte detailliert sein und auch besondere Erfolge schildern. Eine Seite darf das ruhig umfassen.
 
Erkekjetter schrieb:
Wie klingt dann ein Zeugnis mit der Note 1 bzw. einer besonderen Qualifizierung?
Wie schon im angesprochen, die Qualifizierung geht aus den Tätigkeitsbeschreibungen hervor, deswegen ist darauf zu achten das jene auch korrekt ausformuliert werden: Hat man in dieser Tätigkeit als Sachbearbeiter oder Referent die Funktion ausgeübt? Hat man angeleitet, geleitet, war man Führungskraft?

Das zusammen mit dem Lebenslauf und dem Vorstellungsgespräch ergibt dann den ersten Einblick in die Qualifizierung für die möglicherweise neue Tätigkeit.

Erkekjetter schrieb:
Wozu gibts diesen Quark eigentlich immer noch? In der Form völlig irrelevant. Und nicht nur das, es bevorteilt Menschen mit Geld, die einfach einen langen Atem haben und benachteiligt Menschen mit wenig Geld bzw. auch Ehrlichkeit und Naivität im Sinne, die wussten es nicht besser, wie man sich bessere Zeugnisse "beschafft".
Mit Geld hat das nichts zu tun, die Arbeitszeugnisse sind historisch gewachsen und dienen durchaus als Verhandlungsmasse, sie sind daher immer im Kontext zu betrachten: Da kann auch die niedrig bezahlte Hilfskraft, die z.B. ein völlig unmotiviertes toxisches Arschloch ist, ein sehr gutes Arbeitszeugnis aushandeln, wenn dafür in der Güteverhandlung beispielsweise der 15 jährige Arbeitsvertrag dann im Einvernehmen aufgelöst wird.
 
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Arbeitszeugnisse werden eh überbewertet. Die von dir aufgeführten Punkte sind i.O.
Die ganzen Formulierungen und das BlaBla überfliege ich meist nur, ich möchte jemanden persönlich kennenlernen wenn er sich vom Profil her interessant anhört.
 
Nazrael schrieb:
Mit Geld hat das nichts zu tun,
Du beschreibst im Anschluss genau das, was ich sagte. Genau das ist dann ein gekauftes Zeugnis, denn der einfach so aufgelöste Arbeitsvertrag ohne Abfindung ist was? Genau, Geld, welches dann nicht gezahlt wird. Umhin ist das Zeugnis gekauft. Generell ist jedwedes Zeugnis, dass nicht die Leistung beurteilt sondern abhängig von Sachen ist, die nicht die Leistung des zu bewertenden darstellen, kompletter Nonsense....
 
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@Erkekjetter nein, das habe ich nicht geschrieben und hier bitte nochmal den gesamten Text sowie den Verweis auf den Kontext beachten, Geld alleine ist nicht der ausschlaggebene Faktor.
 
Dann taugt dein Beispiel nicht. Zumal ein Kauf nicht zwingend Geld voraussetzt. Solange das Zeugnis Verhandlungsmasse ist und es besser ausgestellt ist als die erbrachte Leistung wenn dafür eine Gegenleistung erfolgt, ist es gekauft.
 
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