Bezahlte Freistellung für Bewerbungsgespräche

Lipovitan

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Hallo liebe CB'ler,

ich stehe vor dem Problem das mein befristeter Vertrag ausläuft und ich mich entsprechend neu bewerben muss.

Natürlich hab ich schon Google befragt und folgenden Artikel gefunden:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-06/arbeitsrecht-befristung-freistellung-bewerbung

Darin heißt es:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf Jobsuche sind. Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht in Form von Überstunden nacharbeiten. Grundlage hierfür ist der § 629 BGB. Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden.

Nach Rücksprache mit unserem Personalrat und der Personalabteilung muss der Arbeitgeber mich zwar freistellen aber nicht bezahlt. Das heißt ich muss mir Urlaub nehmen oder es wird vom meinem Überstundenkonto abgezogen.
Der Artikel aus der Zeit ist für den PR keine ausreichende Quelle. Sie verlassen sich auf andere Jura Seiten.
Die Personalabteilung wollte auch nochmal Rücksprache mit einem Anwalt halten aber das ist inzwischen drei Wochen her und ich hab noch keine Rückmeldung.

Habt ihr eine Idee oder Tipp?
 
Lipovitan schrieb:
Nmuss der Arbeitgeber mich zwar freistellen aber nicht bezahlt. Das heißt ich muss mir Urlaub nehmen oder es wird vom meinem Überstundenkonto abgezogen.
Der Artikel aus der Zeit ist für den PR keine ausreichende Quelle.

Vielleicht mal in §629 BGB schauen? Vielleicht in Verbindung mit §616?

Kann vielleicht aber auch abweichend in deinem Arbeits- oder auch Tarifvertrag geregelt sein?!
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 629
Freizeit zur Stellungssuche

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Ich bin nicht gekündigt worden, mein Vertrag läuft einfach nur aus. Steht hier nichts ob diese Freistellung bezahlt sein muss oder nicht.
Ob dein genannter § 616 in meinem Fall gilt kann ich als Laie nicht beurteilen. Deswegen bitte ich unter anderem auch hier um Rat.

In meinem Vertrag ist leider nichts geregelt und einen Tarifvertrag gibt es nicht.
 
Frag doch mal beim Arbeitsamt nach. Da Du dich bei denen sicherlich melden musstest hast Du doch einen Ansprechpartner. Ich denke, die werden das wissen.

Gruß
 
Man kann auch die Vorstellungsgespräche günstig legen ... also direkt vor Arbeitsantritt, über die Mittagszeit oder nach Feierabend. Die Firmen kommen normalerweise auch damit klar. Und wenn du dafür ein paar Überstunden verbrauchen musst, warum nicht? Schließlich ist es doch wichtiger direkt in einem neuen Job weiterzumachen als sich nachher aus der Arbeitslosigkeit heraus zu bewerben.
 
Ich bin sehr spezialisiert und rechne fest mit einem Umzug. Mein nächstes ist in Hamburg und zur Zeit wohne ich in Wiesbaden.

Daher wird ein ganzer Arbeitstag dafür drauf gehen. Da mein Überstundenkonto auch begrenzt ist habe ich ein großes Interesse daran die Zeit bezahlt zu bekommen.
 
Das ist mir bewusst, daher setze ich auf Erfahrungen aus der CB Community. Die Mehrzahl ist sicher auch Arbeitnehmer und eventuell standen sie in der selben Situation :)
 
Also bei der Strecke würde ich die Erstgespräche telefonisch abhalten. Auch dies ist nicht ungewöhnlich. Sollte es dann zum Zweitgespräch kommen, dann opfere den Urlaubstag. Hamburg ist so schön, da kann man auch mit dem Rest des Tages noch was Nettes anfangen. :D

Mir persönlich wäre das Risiko zu groß nach Ablauf des befristeten Vertrags auf der Straße zu stehen. Ein Monat arbeitslos zu sein kostet sicher mehr als das was du in 8 Arbeitsstunden verdienst, oder? ;)
 
Lipovitan schrieb:
Die Mehrzahl ist sicher auch Arbeitnehmer und eventuell standen sie in der selben Situation :)
Ja, ist zwar länger her aber damals wurde mir auch nichts bezahlt. Ich muss aber sagen, daß ich nach der ersten abschlägigen Antwort von HR auch nicht weiter nachgebohrt habe. Mir wurde gesagt 'auslaufender Vertrag != Kündigung' und ich habe es halt so akzeptiert.
 
Interessant. Gemäß §629 wird ja von Kündigung gesprochen. Es sieht aber tatsächlich so aus, als ob Du da Anspruch drauf hättest:

Quelle

Da die Anwaltskosten vermutlich überschaubar sind, würde ich damit zu einem Anwalt gehen. Kostenpunkt ca. 84 Euro da der Streitwert unter 500 Euro liegen dürfte.
 

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