News BGH schränkt Betreiber von Tippfehler-Domains ein

przszy

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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem heute ergangenen Urteil (I ZR 164/12) sogenannte Tippfehler-Domains grundsätzlich für zulässig erklärt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter jedoch auch Einschränkungen, die Betreibern solcher Domains die Geschäfte erschweren könnten.

Zur News: BGH schränkt Betreiber von Tippfehler-Domains ein
 
Lang überfällig. Eine Registrierung einer ähnlichen Domain sollte von den entsprechenden Registries eigentlich auch untersagt sein. Ist es afaik in einigen fällen auch...
Solange die Seite sich allerdings klar ersichtlich vom original unterscheidet, hält sich die Problemat aber eh in Grenzen. Andernfalls könnte man Phishing ausgehen.
 
Inwiefern geht der Artikel auf die benannten Einschränkungen dieser Tippfehler-Domainbetreiber ein, ich habe dazu nichts finden können?
 
alQamar schrieb:
Inwiefern geht der Artikel auf die benannten Einschränkungen dieser Tippfehler-Domainbetreiber ein, ich habe dazu nichts finden können?

Bereits im zweiten Absatz:
artikel schrieb:
So müssen Nutzer, die auf solchen Tippfehler-Domains landen, „unübersehbar auf den Umstand hingewiesen“ werden, dass sie sich nicht auf der eigentlich gewollten Seite befinden.

"unübersehbar" ist natürlich ein streitbarer Begriff.
 
Hallo @ all,

das ist wieder mal typisches deutsches (Un)Recht. An den eigentlich Geschädigten, nämlich den Verbrauchern, denkt keiner. Jeder normal fühlende Mensch wird solches und ähnliches Internet-Gebaren für falsch und unmoralisch erachten. Dennoch bleiben den (moralischen) Tätern genügend Schlupflöcher um irrende Menschen auszunützen.

Das Problem liegt an unserem Rechtssystem. Es urteilt nach den "Buchstaben des Gesetztes", also nach Worten und Formulierungen. Es läßt aber auch andererseits zu, völlig weltfremden Richtern, ohne jegliche Erfahrung in der realen Welt, in einem viel zu weit gesteckten Rahmen zu urteilen.

Der Sinn von Gesetzen bleibt dabei üblicherweise völlig auf der Strecke.

Am Schluß bleibt von den hochtrabenden Versprechungen, zur Wahl stehender Politiker, nicht einmal ein Hauch von versprochener Gerechtigkeit übrig. Ist es dann noch ein Wunder wenn das gemeine Volk von Politik und Justiz nichts mehr hält?
 
Lustig ist auch weter.de (von wetter.com betrieben), wo ein "Legasthenikerportal" entsteht und währenddessen versucht wird Nutzer vom Konkurrenten wetter.de auf das eigene wetter.com zu leiten.
 
Das Problem liegt an unserem Rechtssystem.

Ob man das so pauschal sagen kann ? Im engerem Sinne recht haben bedeutet noch lange nicht Recht bekommen. Und Justizia soll ja angeblich nicht ohne Grund blind sein. Jeder hat halt das Recht sich eine Domain einzurichten, wie bei diesem Beispiel hier. Die Absichten eines WetterOnlin.de könnten ja auch guter Natur sein und von Karlheinz aus Kleinkleckersdorf sein der seine Wetterstation gut presentieren will. Das dort mit mit dem Tippfehler Geld verdient wird oder jedem User etwas böses gewollt wird hat mit dem Urteil nichts zu tun.
 
Das Problem liegt an unserem Rechtssystem. Es urteilt nach den "Buchstaben des Gesetztes", also nach Worten und Formulierungen. Es läßt aber auch andererseits zu, völlig weltfremden Richtern, ohne jegliche Erfahrung in der realen Welt, in einem viel zu weit gesteckten Rahmen zu urteilen.

Der Sinn von Gesetzen bleibt dabei üblicherweise völlig auf der Strecke.
Das kann ich so leider nicht stehen lassen. Der Wortlaut bildet lediglich die äußerste Grenze der Auslegung, ein Richter berücksichtigt immer den Zweck des Gesetzes. Buchstaben lesen kann schließlich jeder, sonst bräuchte es die Juristen auch gar nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
BlackWidowmaker schrieb:
das ist wieder mal typisches deutsches (Un)Recht. An den eigentlich Geschädigten, nämlich den Verbrauchern, denkt keiner.

Ganz im Gegenteil. Es gibt gar nichts Deutscheres, als die Idee, dass der Staat den "dummen" Verbraucher vor allem Übel dieser Welt bewahren müsse, und dass man sich bei Domains an korrekte Rechtschreibung zu halten habe.

Ich persönlich finde es bereits fragwürdig, dass Betreiber von "Tippfehler" Domains darauf hinweisen müssen, nicht eine andere Seite zu sein, also eine andere (vermutlich populärere) Seite zu bewerben.

Es steht Seiten frei, sich die "falschen" Domains ebenfalls selber zu sichern. Tun sie dies nicht, ist es meiner Meinung nach ihr Problem. Und das Problem von Leuten, die erst Domains falsch schreiben, und dann auch noch nicht kapieren dass sie auf der falschen Seite sind.

Wer nicht schreiben kann, der möge es machen wie es viele dieser Leute ohnehin tun: Name der Seite in eine Suchmaschine eingeben, anstatt in die Adressleiste.

Wenn ich mich mal bei einer Adresse vertippe und auf einer dubiosen Seite lande, denke ich nicht an meinen Anwalt oder Vater Staat, sondern denke "Bin ich blöd, was hab ich denn da eingetippt?".
 
Zuletzt bearbeitet:
jurrasstoil schrieb:
Bereits im zweiten Absatz:

"unübersehbar" ist natürlich ein streitbarer Begriff.

anscheinend war diese Zeile bereits "übersehbar" :) Die Warnung sollte also deutlicher ausfallen müssen. Natürlich sind die Entscheidungen des BGH wie so oft streitbar, sonst gäbe es ja keinen Stoff für weitere Klagen und mehrinstanzliche Verfahren, die sich ein Privatmensch schon mal gar nicht leisten kann. Wie man am Aktenzeichen erkennen kann, lief das Verfahren seit 2012.
 
Sehe das exakt wie der Colonel.
Wie sieht es denn mit wetter24 aus? Ist doch auch eindeutig ein Tippfehler, ich wollte eigentlich auf wetter, hab dann aber eine sinnlose Ziffernfolge getippt, weil ich mit meinem Ellbogen vom Tisch auf den NUM-Block gerutscht bin.
Muss wetter24 jetzt auch warnen, das sie nicht wetter sind?
Und überhaupt, die die Endungen "de" sind doch auch nur Typfehler, eigentlich will ich doch immer "ch", sind jetzt alle deutschen Domains Tippfehler?
 
"Neutralität" hin oder her, aber von Fall zu Fall sollte man doch auch mal klipp und klar Feststellen, das hier Missbrauch, Betrugs und Täuschungsversuch vorzuliegen scheint.
Das man nen kleinen Obstshop nicht wegen nem Apfel im Logo verklagen kann, sollte meines Erachtens eben so klar sein, wie das "wetteronlin" weder mit dem ganzen Begriff oder Worteilen auf Krankenversicherungen kommt, noch ist es ein Akronym oder ein Phantasiename.

Was würden die Richter denn sagen, wenn wer auf elstaformular.de, elsterformularonline.de oder elsteronlineformular.de Informationen der Bürger Abfreift oder sie anderweitig schädigt? Und sei es nur ihnen die Zeit zu stehlen?

Whatever, ich muß sowas nicht entscheiden.


Dshing schrieb:
... weil ich mit meinem Ellbogen vom Tisch auf den NUM-Block gerutscht bin. ...
Man kann viel Unfug schreiben, der Tag ist lang. Man kann es aber auch einfach sein lassen.
 
milamber! schrieb:
Man kann viel Unfug schreiben, der Tag ist lang. Man kann es aber auch einfach sein lassen.

Recht hat er doch trotzdem, wo beginnt bzw. endet die Definition von Tippfehler und ab wann ist es ein neuer Name?
Das erste Beispiel das mir einfallen würde wäre z.B.
und
an einem falschen Buchstaben, kann man Tippfehler also schon Mal nicht fest machen.

EDIT: Kenne die beiden Domains übrigens nicht also nicht blind folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TrueAzrael

Das ist aber kein Tippfehler...

Das Z und Y sind auf einer deutschen Tastatur so weit auseinander, dass man es nicht wirklich als Tippfehler ansehen kann. etwas anderes wäre es, wenn man z.B. aus einem .de ein .dd macht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Grammatik schlecht von mir war...)
Mir gehoeren die Seiten computergase.de, die sich mit Abdampfungen von PC-Systemen beschaeftigt, sowie computerhase.de ueber Cyborgs aus Maschine und Nagetier.

Kann ich nun CB verklagen, dass sie als offensichtliches Tippfehler-Plagiat auf meine Original-Seiten verweisen muessen?

<Diesen Beitrag bitte genau so ernst nehmen wie dieses tolle BGH-Urteil ;->
 
Wenn man genau darüber nachdenkt, ein richtiges Urteil. Solange man die Seiten klar unterscheiden kann, gehört es zur Selbstverwantwortung zu kapieren, ob man da ist, wo man hin will.

Colonel Decker schrieb:
Ganz im Gegenteil. Es gibt gar nichts Deutscheres, als die Idee, dass der Staat den "dummen" Verbraucher vor allem Übel dieser Welt bewahren müsse, und dass man sich bei Domains an korrekte Rechtschreibung zu halten habe.

Doch, es gibt etwas deutscheres, nämlich immer, wenn es etwas schlechtes zu beschreiben gilt, dies als typisch deutsch zu bezeichnen. Diese Mode habe wir seit 20-30 Jahren.

milamber! schrieb:
Was würden die Richter denn sagen, wenn wer auf elstaformular.de, elsterformularonline.de oder elsteronlineformular.de Informationen der Bürger Abfreift oder sie anderweitig schädigt? Und sei es nur ihnen die Zeit zu stehlen?

Das ist sogar im Artikel enthalten. Es muß darauf hingewiesen werden, daß man nicht auf der richtig geschriebenen Seite gelandet ist. Außerdem war es hier auch entscheidend, daß der "Dienst" sich klar unterschied. Anders gesagt, es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. In Deinem Fall bestünde sie aber.
 
also ich finde es in Ordnung solange nicht wirklich abgezockt wird, also den Besuchern vorgekauelt wird man ist der der richtigen Seite.
Wenn ich aber ebaz.de und dann eine Kochseite kommt, dann ist in meinen Augen nur Pech von ebay sich diesen "vertipper" nicht zu sichern oder ggf. abzukaufen.
Dennoch hat man oft den Eindruck das Richter öfter Mal ein wenig an der Realität vorbei entscheiden.
 
JanKrohn schrieb:
Mir gehoeren die Seiten computergase.de, die sich mit Abdampfungen von PC-Systemen beschaeftigt, sowie computerhase.de ueber Cyborgs aus Maschine und Nagetier.

Kann ich nun CB verklagen, dass sie als offensichtliches Tippfehler-Plagiat auf meine Original-Seiten verweisen muessen?

<Diesen Beitrag bitte genau so ernst nehmen wie dieses tolle BGH-Urteil ;->

Ich hätte noch computernase.de und computerphase.de im Angebot. Da könnte man glatt ne Abmahnwelle lostreten, Kennt zufällig jemand nen Rechtsanwalt der grade nix zu tun hat....:evillol:

Ich finde das Urteil Quatsch!
Wenn auf der "falsch" geschriebenen Seite nicht das selbe Geschäftsmodell betrieben wird, müsste der lesekundige User schon merken das was nicht stimmt, oder er ist zu blöd zum lesen:lol:
Wenn alles ähnlich klingende gesperrt wird werden die Domainnamen bald knapp. Wo liegt die Grenze: 1 Buchstabe falsch oder 2 oder 3...?

Wenn ich bei ner Onlineüberweisung statt 100 gleich mal 1000€ überweise bin ich auch selber schuld.

Außerdem: Wenn ich ne private Krankenversicherung suche und bewusst wetteronlin.de eingebe fühle ich mich verar.... wenn ich dann auf ne wetterseite hingewiesen werde.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du die domain mcdonnalds.de registrierst, haben die einen Rechtsanspruch - selbst wenn du selbst so heisst.

Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

gutes Beispiel ist auch gogole.de oder gogle.de
 
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