Angefangen hat alles mit dem Wunsch einen eigenen „Homeserver“ zwecks zentraler Verfügbarkeit meiner Daten und deren Sicherung zu haben. Bestandteil davon war ein hochwertiges Silverstone Gehäuse, welches ich im Januar 2010 bei einem Onlinehändler kaufte. Ein Grund für die Auswahl von Caseking war folgender Spruch auf deren Internetpräsenz: „Bei Caseking steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Wir sind daher stets bemüht, Ihnen im Falle einer Reklamation den best möglichen Service zu bieten, um Ihr Anliegen zeitnah, korrekt und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten und abzuwickeln.“
Von Beginn an gab es Probleme mit der Netzwerkkarte. Nach monatelangen Recherchen mit Unterstützung durch die Hersteller vom Mainboard bzw. meiner Netzwerkkomponenten konnten wir die Ursache im Netzteil des Gehäuses identifizieren. Die erste Reklamation bei Caseking erfolgte dann am 8.6.2011. Das Gehäuse wurde eingeschickt und kam drei Wochen später, angeblich durch den Hersteller repariert, zurück. Da der Fehler nicht behoben war, habe ich es am 8.7.2011 erneut eingeschickt. Weitere drei Wochen später war das interne Netzteil vom Hersteller getauscht und das ursprüngliche Problem beseitigt. Leider wurde das Gehäuse bei der Reparatur offenbar unsachgemäß behandelt und war daher stark beschädigt (Schaden wurde mit Bildern dokumentiert). Daraufhin habe ich den Artikel am 10.8.2011 zur Nachbesserung erneut eingeschickt. Am 7.9.2011 bekam ich das Gehäuse zurück und musste (mit Entsetzen) feststellen, dass die Beschädigungen nicht behoben, sondern sogar verschlimmert wurden. Aufgrund dessen habe ich dann um Umtausch oder Rückabwicklung gebeten. Anbei zwei Auszüge aus den Antworten von Caseking:
„Da wir jedoch bei beiden Einsendungen keine Schäden in unserem Haus vor der Weiterleitung feststellen konnten, wurde dieser Punkt nicht weiter bemängelt.“
Nicht geprüft, wäre wohl treffender.
„… den Zeitwert des "Silverstone SST-LC19B-R La Scala - black" zurückerstatten. Dieser beläuft sich auf 68,70 Euro“ „Die angebotene Gutschrift aus unserem Haus wurde aus Kulanz ausgesprochen …“
Der Kaufpreis lag bei 159,90 Euro. Mir erscheinen 68,70 Euro für einen durch den Händler zu verantwortenden Schaden nicht besonders kulant.
Sicherlich sind die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, doch kann ich zwischen den Zeilen eine Spur von Arroganz herauslesen. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert und meine Möglichkeiten besprochen. Er meinte, dass die Angelegenheit ziemlich eindeutig ist und ein erneutes Einsenden als unzumutbar angesehen werden kann (siehe BGB §440). Des Weiteren ist rein rechtlich den Händler gegenüber dem Kunden verpflichtet und nicht der Hersteller. Das bedeutet, dass in meinem Fall Caseking für die Beschädigungen an meinem Gehäuse aufkommen muss. Letztendlich stellt sich mir die Frage, warum Caseking das Gehäuse nicht einfach umtauscht!? Zum Einen würde es beiden Seiten eine Menge Aufwand ersparen, zum Anderen wurde der Schaden ja angeblich vom Hersteller verursacht, wodurch Caseking dort ebenfalls Ersatz bekommt.
Aber ich wollte nicht überreagieren und habe den Artikel ein viertes Mal eingeschickt mit dem Hinweis, dass ich um Umtausch bzw. Rückabwicklung bitte. Nach drei Wochen fand ich auf der Garantierechnung nur folgenden, kurzen Vermerk: „Artikel wurde vom Hersteller ausgebessert und neu verpackt, Gutschrift wurde wegen fehlender Beweislast durch Kunden abgelehnt“. Leider war nichts ausgebessert und das Gehäuse ist nach wie vor aufgrund der starken Beschädigungen nicht nutzbar.
Es war nicht mein Ziel, diesen Weg einzuschlagen, aber die Herangehensweise von Caseking nötigt mich gerade dazu. Mein Anwalt ist bereits informiert und wird den Fall bearbeiten. Zusätzlich denke ich, dass es sinnvoll ist, diesen Fall zu publizieren. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen, oder!?
Von Beginn an gab es Probleme mit der Netzwerkkarte. Nach monatelangen Recherchen mit Unterstützung durch die Hersteller vom Mainboard bzw. meiner Netzwerkkomponenten konnten wir die Ursache im Netzteil des Gehäuses identifizieren. Die erste Reklamation bei Caseking erfolgte dann am 8.6.2011. Das Gehäuse wurde eingeschickt und kam drei Wochen später, angeblich durch den Hersteller repariert, zurück. Da der Fehler nicht behoben war, habe ich es am 8.7.2011 erneut eingeschickt. Weitere drei Wochen später war das interne Netzteil vom Hersteller getauscht und das ursprüngliche Problem beseitigt. Leider wurde das Gehäuse bei der Reparatur offenbar unsachgemäß behandelt und war daher stark beschädigt (Schaden wurde mit Bildern dokumentiert). Daraufhin habe ich den Artikel am 10.8.2011 zur Nachbesserung erneut eingeschickt. Am 7.9.2011 bekam ich das Gehäuse zurück und musste (mit Entsetzen) feststellen, dass die Beschädigungen nicht behoben, sondern sogar verschlimmert wurden. Aufgrund dessen habe ich dann um Umtausch oder Rückabwicklung gebeten. Anbei zwei Auszüge aus den Antworten von Caseking:
„Da wir jedoch bei beiden Einsendungen keine Schäden in unserem Haus vor der Weiterleitung feststellen konnten, wurde dieser Punkt nicht weiter bemängelt.“
Nicht geprüft, wäre wohl treffender.
„… den Zeitwert des "Silverstone SST-LC19B-R La Scala - black" zurückerstatten. Dieser beläuft sich auf 68,70 Euro“ „Die angebotene Gutschrift aus unserem Haus wurde aus Kulanz ausgesprochen …“
Der Kaufpreis lag bei 159,90 Euro. Mir erscheinen 68,70 Euro für einen durch den Händler zu verantwortenden Schaden nicht besonders kulant.
Sicherlich sind die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, doch kann ich zwischen den Zeilen eine Spur von Arroganz herauslesen. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert und meine Möglichkeiten besprochen. Er meinte, dass die Angelegenheit ziemlich eindeutig ist und ein erneutes Einsenden als unzumutbar angesehen werden kann (siehe BGB §440). Des Weiteren ist rein rechtlich den Händler gegenüber dem Kunden verpflichtet und nicht der Hersteller. Das bedeutet, dass in meinem Fall Caseking für die Beschädigungen an meinem Gehäuse aufkommen muss. Letztendlich stellt sich mir die Frage, warum Caseking das Gehäuse nicht einfach umtauscht!? Zum Einen würde es beiden Seiten eine Menge Aufwand ersparen, zum Anderen wurde der Schaden ja angeblich vom Hersteller verursacht, wodurch Caseking dort ebenfalls Ersatz bekommt.
Aber ich wollte nicht überreagieren und habe den Artikel ein viertes Mal eingeschickt mit dem Hinweis, dass ich um Umtausch bzw. Rückabwicklung bitte. Nach drei Wochen fand ich auf der Garantierechnung nur folgenden, kurzen Vermerk: „Artikel wurde vom Hersteller ausgebessert und neu verpackt, Gutschrift wurde wegen fehlender Beweislast durch Kunden abgelehnt“. Leider war nichts ausgebessert und das Gehäuse ist nach wie vor aufgrund der starken Beschädigungen nicht nutzbar.
Es war nicht mein Ziel, diesen Weg einzuschlagen, aber die Herangehensweise von Caseking nötigt mich gerade dazu. Mein Anwalt ist bereits informiert und wird den Fall bearbeiten. Zusätzlich denke ich, dass es sinnvoll ist, diesen Fall zu publizieren. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen, oder!?