Bleibt Garantie bei Weiterverkauf eines HW-Teils erhalten?

tanni

Lt. Junior Grade
Registriert
Jan. 2011
Beiträge
342
Zuallererst: Habe kein Unterforum gefunden, in das mein Anliegen passt, daher habe ich das mit den meisten Beobachtern genommen.

Ich habe für einen Freund, der Selbstständig tätig ist und ein paar Angestellte beschäftigt, eine technische Runderneuerung vorgenommen (neue PCs, Monitore, Drucker, Diktiergeräte, usw.) und dabei allerdings versehentlich ein Teil zuviel bestellt.

Da die Sachen im gewerblichen Rahmen bestellt wurden, habe ich ja kein Anspruch auf ein Widerrufsrecht. Auch auf Kulanz wollte der Shop das Teil nicht zurücknehmen.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

1) Darf ich das Teil bei ebay verkaufen? Hätte ich das Teil privat gekauft, ginge das ja und ich vermute, dass es auch geht, wenn ich es gewerblich gekauft habe. Das Teil wurde noch NICHT von der Steuer abgesetzt, ist also diesbzgl. alles legal.

2) Ist die Garantie/Gewährleistung bei einem Weiterverkauf übertragbar?

Danke im Voraus.
 
Bei der Garantie, die ja eine freiwillige Herstellerleistung ist, hängt es von den Bedingungen des Herstellers ab, ob diese auf einen Zweitbesitzer übertragbar ist. Manche Hersteller sind da kulant, andere gewähren nur dem Erstbesitzer die Garantie.

Zur Gewährleistung (die eine ganz andere Baustelle ist) kann ich nix sagen.
 
Interessiert die Hersteller aber überhaupt die Rechnung, wenn das Teil mit der beigelegten Garantiekarte auf den Zweitbesitzer registriert wird? Weil es weiß ja eigentlich gar keiner, dass das der Zweitbesitzer ist. Das kann man ja quasi nur erfahren, wenn man die Rechnung für irgendwas einfordert.

Als ich mal mein Notebook auf der Herstellerseite registriert habe und ich mich dann telefonisch gemeldet habe, weil etwas defekt war, wollte auch keiner von mir die Rechnung oder Ähnliches sehen.

In welchem (Garantie-)Fall wird denn eine Rechnung verlangt?
 
Hängt vom Hersteller ab. Corsair wollte damals (2009, glaube ich) eine Rechnung von mir sehen, als ich ein Netzteil einschickte.

Wenn Du den Zweitbesitzer die Garantiekarte ausfüllen lässt, könnte es natürlich klappen. Je nach dem, wie schon gesagt.
 
Zur Gewährleistung (die eine ganz andere Baustelle ist) kann ich nix sagen.

Gewährleistung ist eine Sache zw. Käufer und Verkäufer, Rechte daraus werden also nicht automatisch auf den Zweitkäufer übertragen, sie können aber abgetreten werden. Das wiederum kann der Verkäufer aber mglw. per AGB ausschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Garantie noch ein Hinweiß:

Auch musst du aufpassen, wenn auf der Kaufrechnung der Name der Firma drauf steht...und in der Regel wollen die Hersteller eine Kaufrechnung, kann unter Umständen die Garantie abgelehnt wird/ oder verkürzt sich, weil der Hersteller denkt du benutzt es gewerblich wegen den Namen auf der Kaufrechnung...steht allerdings alles in den Garantiebedingungen der Hersteller, ob zwischen privater Nutzung und gewerblicher Nutzung unterschiedlich Garantiezeiten herrscht :-)
 
Danke, Doc Foster. :)

Der Punkt mit der Abtretung, die möglicherweise vom Händler ausgeschlossen werden kann, war mir nicht klar, und dann hielt ich lieber meine große Klappe.
 
Selbst wenn eine Abtretung nicht in Frage kommt, könnte sich der Zweitkäufer vom Erstkäufer bevollmächtigen lassen und dann ggü. dem Verkäufer als dessen Stellvertreter auftreten. Das wäre die zweite Möglichkeit, die wohl durch AGB nicht ausgeschlossen werden kann.
 
Zurück
Oben