Brauche hilfe zwecks Kündigungsschreiben!

Towatai

Commodore
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Dez. 2005
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halli hallo alle CBler,

ich habe heute freudigerweise ein vorstellungsgespräch gehabt und auch gleich heut abend noch telefonisch die zusage, dass ich den job habe! da ich mich momentan noch in einem anderen arbeitsverhältnis befinde, muss ich dementsprechend bei meinem jetzigen arbeitgeber fristgerecht kündigen!

tja das ist auch schon das problem, ich habe noch nie eine derartige kündigung verfasst und habe keine ahnung wie ich diese schreiben soll. meine bisherige googlesuche hat mich auf allerlei kostenpflichtige seiten gebracht und somit auf nichts brauchbares. vielleicht ist einer von euch ja so bewandert und hat nen vordruck oder könnte einen für mich verfassen der auch noch folgendes enthält:

kündigung fristgerecht zum 15.08.07

da ich noch genügend urlaub und mehr als genug überstunden habe und daher diese 2 wochen zuhause bleib bitte mit hinweis auf auszahlung des verbleibenden resturlaubes und der geleisteten überstunden.

womit ich auch gleich ne frage stelle. ist mein arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, nach mehr als 6 monaten, mir die nach abzug der kündigungsfrist verbleibenden urlaubstage auszuzaheln oder verfallen die? ich habe gehört das er dazu verpflichtet ist, wenn das jahr älter als 6 monate ist.

so ich hoffe mal das hier n paar schlaue köpfe sind die mir helfen können! ich danke euch schonmal!
 
Das würde meines Wissens nur zum Tragen kommen, wenn es sich noch um Urlaub aus dem alten Jahr handelt.

Ansonsten:

Sehr geehrter/geehrte usw.,

hiermit kündige ich mein mit Ihnen am xx.xx.xxxx geschlossenes Arbeitsverhältnis gemäß §x des Arbeitsvertrags fristgerecht zum 15.08.2007.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen für die Zukunft alles Gute (;)).

Mit freundlichem Gruß,

xxx

---------

Zur Gewährung oder Auszahlung des Resturlaubs und der Überstunden ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ebenso zur Aushändigung eines qualifizierten Zeugnisses und Deiner restlichen Unterlagen. Das muss also nicht wirklich in einer Kündigung erwähnt werden.
 
Salut,

der Text meines Vorschreibers ist völlig ausreichend. Was ich nicht verstehe, wie du heute zum 15.08.2007 kündigen willst ? Das geht nur in der Probezeit, denn nur da kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung gemäß nachstehender Ziffer 1, nämlich mindestens 4 Wochen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in §622 BGB geregelt. Im einzelnen gelten - in Abhängigkeit vom Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit - folgende Kündigungsfristen:

1.
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
2.
Für den Arbeitgeber verlängert sich diese Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis im Unternehmen oder Betrieb
a) zwei Jahre bestanden hat,
auf einen Monat zum Ende des Kalendermonats,
b) fünf Jahre bestanden hat,
auf zwei Monate zum Ende des Kalendermonats,
c) acht Jahre bestanden hat,
auf drei Monate zum Ende des Kalendermonats,
d) zehn Jahre bestanden hat,
auf vier Monate zum Ende des Kalendermonats,
e) zwölf Jahre bestanden hat,
auf fünf Monate zum Ende des Kalendermonats,
f) fünfzehn Jahre bestanden hat,
auf sechs Monate zum Ende des Kalendermonats,
g) zwanzig Jahre bestanden hat,
auf sieben Monate zum Ende des Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
3.
Während der - längstens für sechs Monate - vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
 
tja mal gut das in dem für mich geltenden manteltarifvertrag bis 2 jahre betriebszugehörigkeit 2 wochen gelten! hab mir das extra nochmal vom tarifregister per fax schicken lassen!
 
Kündigung unter Bezugnahme auf den am xxx geschlossenen Anstellungsvertrag fristgerecht zum xxx.

Hinweise auf Auszahlung des Resturlaubes würde ich weglassen. Der Arbeitgeber wird schon wissen, was zu machen ist. Wenn du deinen Resturlaub bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht nehmen kannst, wird er wohl ausgezahlt werden. Anderenfalls wird man dich noch in Urlaub schicken um Kosten zu vermeiden!

Lass dir den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie durch die Unterschrift eines Unterschriftsberechtigen bestätigen!

Anderenfalls: Mit mind einem Zeugen abgeben oder einwerfen, bzw mit Einschreiben/Rückschein!

Alles Gute in deinem neuen Job!
 
danke schonmal für die tipps! werds per einschreiben mit rückschein machen! wegen meines urlaubs funk ich gleich nochmal bei der arbeitnehmerkammer durch und versichere mich.
 
Mach das aber erst, wenn du den Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber unterschrieben hast ;)
 
Das Kündigungsschreiben bedarf keiner Begründung. Lediglich die Einhaltung der Fristen ist wichtig.

Das Bundesurlaubsgesetz beantwortet Deine übrigen Fragen (§ 4-7). Der Arbeitnehmer erwirbt nach sechs Monaten den vollen Urlaubsanspruch, Dein bisheriger Arbeitgeber stellt Dir eine Bescheinigung über den bereits gewährten Urlaub aus. Normalerweise läuft das so, dass Dir der Arbeitgeber den anteiligen Jahresurlaub gewährt bzw. den Gegenwert für Resturlaub (und Überstunden) ausbezahlt. Er ist aber nicht verpflichtet, Dir den Resturlaub zu gewähren, sofern dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
 
Hi!

Kann ShittyB nur zustimmen und schick die Kündigung erst raus, wenn du deine Unterschrift unter dem neuen Vertrag gesetzt hast.
Nicht das du hinterher ganz ohne da stehst, wärst glaube nicht der Erste.

mfg
Martin
 
@ryan_blackdrago
Das steht ja schon im Gesetz, das JulesBärle zitiert hat. Und trotzdem genügt das für die Beurteilung nicht. Denn sowohl im Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertag können abweichende Fristen vereinbart worden sein.
 
Geh einfach zum Chef, oder willst du rein per Brief kündigen?
Die Sekretärin soll was schreiben und du unterschreibst, fertig.
 
ShittyB schrieb:
Mach das aber erst, wenn du den Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber unterschrieben hast ;)

Sznuka schrieb:
Hi!

Kann ShittyB nur zustimmen und schick die Kündigung erst raus, wenn du deine Unterschrift unter dem neuen Vertrag gesetzt hast.
Nicht das du hinterher ganz ohne da stehst, wärst glaube nicht der Erste.

mfg
Martin

:rolleyes: dann darf er gar nicht kündigen, er wird sicher Probezeit haben in der er auch sofort gekündigt werden kann ;)
 
Rasemann schrieb:
Die Sekretärin soll was schreiben und du unterschreibst, fertig.

Sorry, aber ich mache das lieber selber! Finde den Hinweis ziemlich blöd.
 
Salut,

ryan_blackdrago schrieb:
@JulesBärle - Die Liste der Kündigungsfristen greift nur, wenn einem gekündigt wird. Wenn man selbst kündigt, 1 Monat vorher; zum 15. bzw. zum Ende des Monats. Innerhalb der Probezeit, 2 Wochen vorher.

dies ist leider nicht auch ganz korrekt, den einzel- oder tarifvertragliche Vereinbarungen haben auch hier Vorrang. Bei uns steht im Vertrag folgendes sinngemäß: 'gilt im Zeitpunkt der Kündigung eine andere gesetzliche Vorschrift, so gilt diese für beide Vertragsparteien'. Habe ich 7 Monate, hat der AG auch 7 Monate. Kann aber von Vertrag zu Vertrag anders sein.

So lange wir den Vertrag des Threaderöffners nicht kennen, ist das eh alles Spekulatius. Nichts desto trotz ist m.E. alles Wichtige gesachrieben.
 
Guten Tag,

Danke sehr dass so ein Forum gibt
und danke an alle die sich Zeit nehmen um die andern zu helfen
ich habe ein Paar Fragen bezüglich Kündigung
ich habe einen neuen Job aber erst ab 01.09.2008 und muss mein Arbeitsverhältnis dementsprechend bei meinem jetzigen Arbeitgeber fristgerecht kündigen!
Ich habe noch 25 Tage Resturlaub, die ich nehmen muss und will (geplant ist ende August aber nur 2 Wochen), ich muss aber am 01.09.2008 bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen
Ich habe momentan eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Die Frage ist:
Kann ich jetzt schon kündigen und August frei nehmen?
Oder muss ich auf Resturlaub verzichten?
Wie soll ich am besten formulieren?

Vielen dank im Voraus
 
Kündige zum 31.8.2008, den Rest wird dann der Chef wohl regeln, also mit dem Resturlaub und wie lange Du noch arbeiten musst. So hast Du keine Ausfallzeiten und brauchst nicht noch zum Arbeitsamt.
 
Und wenn die Kündigungsfrist nicht reicht, schließt man einfach, wenn der AG mitspielt, einen Auflösungsvertrag zum gewünschten Termin.
 

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