Brauche Unterstützung bei Ebaykauf und Sachmängelhaftung zwischen Privatleuten!

Affenkopp

Captain
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Ich habe vor einigen Wochen bei Ebay ein relativ teures Objektiv ersteigert (550 Euro).
Nun kam es an und meine Vorfreude verflog sehr schnell, als ich die ersten Testbilder gemacht habe. Das Objektiv ist dezentriert, heißt die Bilder sind im rechten Bilddrittel matschig und unbrauchbar.
Zum Glück habe ich per PayPal bezahlt. Der Verkäufer meinte vorher, dass wir uns schon einigen werden und das es wie beschrieben verschickt wurde.
Er hat es gut verpackt, aber nicht in OVP geschickt und schob den Mangel erst auf DHL. Ich habe ihm gleich gesagt, das DHL nicht haften wird, da die Verpackung keine OVP war (AGBs) und dass das Paket keine Beschädigungen aufwies.

Wir hatten regen Mailverkehr und letztendlich wies er jede Schuld von sich, schob es auf DHL und mittlerweile auch auf mich.
Er hat aber Beziehungen zu einer Canonwerkstatt in Berlin und bat mich das Objektiv zu einer Überprüfung (evtl. Ursache festestellen) nach Berlin zu schicken. Das habe ich getan. Das Paket lag dann ewig bei der Post, wurde aber irgendwann abgeholt.

Ich hatte den Vorfall dann PayPal gemeldet und er hat erstmal nicht reagiert, als PayPal ihn dann wohl die Pistole auf die Brust gesetzt hat, hat er reagiert und einen Käuferschutzantrag gestellt, im weiteren Verlauf aber jede Schuld von sich gewiesen.

Nun bin ich mir nicht mehr sicher und habe schon fast Bedenken, dass er mit der ganzen Geschichte durchkommt und mir den Defekt andichten kann? Ich habe ihm kurz nach dem Erhalt des Objektivs noch Testbilder geschickt, die er auch als mies bestätigt hat.

Hier ein Auszug aus der Artikelbeschreibung:

es funktioniert einwandfrei und weist keinerlei technische mängel auf.
von aussen sind gerbrauchspuren zu erkennen die darauf hinweisen das es auch benutzt wurde. also klartext sieht nicht aus wie neu! aber nochmal es ist funktionstüchtig wie neu.


Die Frontlinse hatte zudem einen Kratzer, der in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt war. Bei einem Objektiv, sehe ich das schon als einen erwähnenswerten Mängel, auch wenn es in der Regel keinen Einfluss aufs Bild hat?

Ich habe nun ein wenig im Netz gestöbert, aber so richtig fündig bin ich nicht geworden.
ich habe herausgefunden, dass eigentlich die Sachmängelhaftung greifen müsste, aber er versichert ständig, dass er es in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand abgeschickt hat?

Kann er mir Schuld am Defekt anhängen? :(

Danke schonmal für eure Antworten!
 
Im Streitfall ist hier alles eine Frage der Beweisbarkeit. Der Käufer müsste darlegen können, dass das Objektiv bereits beim Versenden mangelhaft war.

So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen?
 
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Ist das ein Privatkunde oder Pro-Seller?

Aber geh' mal davon aus, dass das Objektiv (mal abgesehen von dem Kratzer) die Fotos macht, die es von Anfang an gemacht hat. Kann sein, dass die Qualität eh eher mäßig ist oder dass er ein Montagsmodell erwischt hat. Vielleicht hat er ja nicht so die Ahnung oder das Ding nie echt benutzt und es fiel ihm nie auf, dass das Objektiv nicht so prall ist. Oder er hat's gewusst und das Ding so verkauft, wie er es gekauft hatte.

Wie war es denn verpackt, wenn es nicht OVP war? Er soll mal die letzten Fotos schicken, die er mit dem Ding gemacht hat, als Beweis, dass es bei ihm noch funktionierte. Wenn die Dinger >6 Monate alt sind, beweist das zwar gar nichts, aber es wäre ein Hinweis.
 
mumpel schrieb:
Er soll mal die letzten Fotos schicken, die er mit dem Ding gemacht hat, als Beweis, dass es bei ihm noch funktionierte. Wenn die Dinger >6 Monate alt sind, beweist das zwar gar nichts, aber es wäre ein Hinweis.


Ha ! Ha ! Ha !

Der Verkäufer müßte ja schön blöd sein, so wie er sich anscheinend jetzt verhält, auch noch selbst Beweise gegen sich zur Verfügung zu stellen !

Nur die dümmsten Esel suchen sich selbst ihre Metzger !

Und außerdem, was würde man denn mit solchen Bildern beweisen können, selbst wenn der Verkäufer sie sendete ? Die Bilder könnten mit einem andern, funktionierenden Objektiv aufgenommen sein ! Auch das Datum könnte leicht gefälscht werden !

Was soll das denn ?




Nein, Affenkopp hat ein wirkliche Problem, denn er kann kaum beweisen, dass das Objektiv vom Käufer in mangelhaften Zustand versendet wurde; er hat auch nichts dazu gesagt, ob die Verpackung ordnungsgemäß war oder nicht; nicht OVP muss ja nicht geichsam heißen, dass unsachgemäß vepackt gewesen wäre !

Wenn Affenkopp einen Zeugen hätte, der beim Auspacken dabei war und dem dann auch gleich der Mangel aufgefallen wäre, dann hätte er bessere Möglichkeiten ! Aber: nach den bisherigen Darstellungen hört sich das so an, als könnte der Schaden beim Versenden passiert sein ! Da die Gefahr des Versandes aber beim Käufer liegt, hätte Affenkopp auch da keine Ansprüche !


Das Beste wäre wirklich, den Käuferschutz von Paypal weiter zu betreiben; die scheinen da relativ großzügig zu Gunsten des Käufers zu handeln, wie man aus dem folgenden, aufschlussreichen aber auch sehr abschreckenden Thread ersehen kann :

https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/
 
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Na wenn man ein paar Fotos hat, die der Vorbesitzer 1-2 Wochen vor dem Verkauf gemacht hat, die den Mängel nicht haben, dann würde etwas für ihn sprechen (nicht beweisen!). Dann kann es durchaus am Versand liegen - wer auch immer das dann tragen muss; wahrscheinlich eh der Verkäufer, weil er es unsachgemäß versendet hat.

Schickt er keine Bilder, weiß man, dass da eh was faul ist und er den Mangel bewusst verschwiegen hat.
 
mumpel schrieb:
Schickt er keine Bilder, weiß man, dass da eh was faul ist und er den Mangel bewusst verschwiegen hat.


Vollkommener Unsinn ! Ich gehe davon aus, dass Du keinerlei Erfahrung von Beweiswürdigung hast, deshalb ist es vielleicht noch irgendwie verständlich, dass Du solche Behauptungen aufstellst, die Du aber nur mutmaßst !

Vor Gericht völlig chanchenlos; es zählen nur astreine Beweise, keine Mutmassungen ! Ein Zivilprozeß ist auch kein Strafprozeß, wo ggfls. auch Indizienketten zählen !
 
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Mannn... Hier redet doch keine von Beweisen und Gericht. :freak: Kannst ja mal anfangen, wegen sowas vor Gericht zu ziehen! Dann haste die nächsten 2 Jahre viel Spaß. Also mal schön locker bleiben ;)
 
Na ja, wenn man nicht vor Gericht will, brauchst Du auch keine Beweisfotos ! Der Verkäufer streitet die Sachlage ab, was willst Du denn sonst noch machen !

Sache abhaken ! Fertig !
 
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Ich geh erstmal davon aus, dass beide Parteien sich gütig einigen wollen und keiner den anderen absichtlich über den Tisch ziehen will. Daher soll der Verkäufer mal Indizien für seinen Standpunkt schicken: Fotos könnten das z.B. sein. Man zeigt damit Interesse an seiner Darstellung bringt ihn gleichzeitig in einer Bringsituation. Ist der Gegenpart in so einer Situation, kann man leichter verhandeln.

Zieht man deiner Empfehlung nach gleich vor Gericht, hat man schlechte Karten - eben weil Gericht und das zieht sich mühselig Jahrelang hin.
 
Ich habe ihm ja Bilder geschickt, die auf der rechten Bildhälfte richtig matschig sind und er hat auch geantwortet, dass das ja gar nicht geht und er meine Unzufriedenheit versteht.

Aber er meint, dass die Post Schuld ist oder ich.

Er auf keinen Fall.
Einfach nur lächerlich!
Das Ding scheint schonmal runtergefallen zu sein.

Vor Gericht brauche ich nicht zu gehen und das würde ich nicht tun. Evtl. werde ich per Anwalt (Rechtschutzversicherung habe ich ja) ein Schreiben an ihn senden.

Das er bei dem ganzen Streit so stur ist, wundert mich. Ich habe ihm ja auch gesagt, dass ich es gern behalten würde und ob er die Reparatur von circa 180 Euro tragen würde. Dies lehnt er natürlich auch ab.
Weiterverkaufen kann und werde ich es nicht, da es den Mangel hat und ich ihn nicht verschweigen würde.

Um Ärger durch PayPal, Anwalt etc. aus dem Weg zu gehen, könnte er es ja zuzrücknehmen und selbst wieder verkaufen.

Für mich ist Fakt, dass der Mangel schon vorher bestand! Ich habe das Ding nur aus der Verpackung genommen und an meine Kamera getan. Da es sehr gut verpackt war, ist auch ein Fehler der Post auszuschließen. Sein unkooperatives Verhalten zeigt mir, dass irgendetwas faul ist, zumal ich es sehr lange mit einer gütlichen Einigung versucht habe und ihn auch mehrfach angerufen habe.
 
mumpel schrieb:
Ich geh erstmal davon aus, dass beide Parteien sich gütig einigen wollen und keiner den anderen absichtlich über den Tisch ziehen will. Daher soll der Verkäufer mal Indizien für seinen Standpunkt schicken: Fotos könnten das z.B. sein. Man zeigt damit Interesse an seiner Darstellung bringt ihn gleichzeitig in einer Bringsituation. Ist der Gegenpart in so einer Situation, kann man leichter verhandeln.

Zieht man deiner Empfehlung nach gleich vor Gericht, hat man schlechte Karten - eben weil Gericht und das zieht sich mühselig Jahrelang hin.



Ach Du mein Gottchen, hast Du den Thread oben nicht gelesen oder nicht verstanden !

Der Verkäufer hat sich doch schon endlos auf stur gestellt, was erwartest Du denn da noch an "Gütlichkeit "

Natürlich empfehle ich nicht, mit der Sache vor Gericht zu ziehen, das wäre sinnlose Zeit- und Geldverschwendung bei einer solchen "Lappalie" ! Das hast Du oben ebenfalls nicht gelesen; dazu habe ich ja oben ein abschreckendes Beispiel gepostet !

Von Gericht habe ich jetzt nur noch geredet, weil Du weiter davon schreibst, Beweise sammeln zu wollen, Foto, etc ; wenn Du Beweise suchst, dann bliebe ja nur der Weg vors Gericht, wo anders wolltest Du die denn verwerten ! Und da habe ich angemerkt, dass die hier möglichen Beweise gar nicht gerichtstauglich sind !


Bei der gegebenen Sachlage sehe ich nur die Chance über den Paypal Käuferschutz; wenn die das machen, dann sollen die sich doch mit dem Verkäufer herumärgern ! Wenn die nicht drauf anspringen, dann kann man die Sache nur vergessen !
 
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Sowie du es schilderst, stinkt das bis zum Himmel. So blöde kann man doch nicht sein oder?

Was ist denn bis heute daraus geworden?
 
Wenn Dein Verkäufer eine Privatperson ist und den üblichen Summs reingeschrieben hat, von wegen "Verkauf von Privat, ohne Umtausch und Gewährleistung" kannst Du Dir auch den Gang zum RA sparen.
Bei Verkäufen von privat an privat ist eine Gewährleistung in der Regel sowieso nicht gegeben, da zählt im wesentlichen noch der Grundsatz "gekauft wie gesehen".
Bei Gebrauchtkäufen, die höhere Summen fordern, sollte man am besten die Möglichkeit haben, sich den Gegenstand vorher zu besichtigen oder ansonsten die Finger davon lassen.
Gerade bei eBay Käufen, mit o.g. Hinweis ist Zapfenstreich.
Im Grunde genommen kann man nicht mal was machen, wenn man ein defektes Teil zugeschickt bekommt, welches vorsätzlich, als Topzustand angeboten wurde (von privat).
Da müßte man schon 2 neutrale Zeugen beim Paketöffnen haben, die im Anschluß gleich der ersten Funktionsprüfung beiwohnen.
Wer behauptet muß beweisen und nach dem vorliegenden Sachverhalt kannst Du das leider nicht.
Wenn der Karton beschädigt gewesen ist oder wäre, hättest Du bei DHL, unmittelbar nach Erhalt, einen Transportschaden anmelden können (bzw. versuchen), aber nach 'einigen Wochen' brauchst Du das nicht mehr machen.
Wenn PayPal nicht noch irgendwie einlenken sollte (unwahrscheinl. beim Verhalten d. Verkäufers), vergiß die ganze Sache am besten und buch die Reparaturkosten unter Erfahrung ab.
 
Bei Verkäufen von privat an privat ist eine Gewährleistung in der Regel sowieso nicht gegeben, da zählt im wesentlichen noch der Grundsatz "gekauft wie gesehen".

Falsch, einfach mal die §§ 433ff BGB lesen, dort wird nämlich nicht zwischen Unternehmer und Verbraucher unterschieden.

Gerade bei eBay Käufen, mit o.g. Hinweis ist Zapfenstreich.
Im Grunde genommen kann man nicht mal was machen, wenn man ein defektes Teil zugeschickt bekommt, welches vorsätzlich, als Topzustand angeboten wurde (von privat).

Gerade bei Ebaykäufen stimmt genau das Gegenteil. Falsche Beschreibungen sind grds. nicht von einem Gewährleistungsausschluss erfasst.
 
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