Bzgl. der allgemeinen Versorgung mit ordentlichem oder brauchbarem Internet hat die BNA über die
Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV)
von 2021 in Mitte 2022 endlich mal eine klare Vorgabe gemacht.
Nur wer ist denn nun dafür zuständig an seinem Wohnort dafür die Umsetzung zu gewährleisten, oder erstmal anzukurbeln?
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung denke ich doch mal, oder max. das Landratsamt? Das wäre die 1. Frage , wo es dann weiter geht mit den beiden Möglichkeiten der Umsetzung, 1x Mal über eine Förderung vom Bund u. das andere Mal über den eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Nur was machen wenn sich darum niemand kümmert oder man keine öffentliche Stelle dazu findet? Oder wie in einem speziellen Fall in Thüringen, bei dem es öffentliche Veranstaltungen gab, u. danach entschieden wurde ohne Förderungen eine mittlere Kleinstadt damit zu versorgen, ergo eigenwirtschaftlich auszubauen. Hört sich ja alles erstmal ganz gut an, nur schaut man sich dann die Umsetzung an, werden Termine bis ins Jahr 2026 herausgeschoben, obwohl ein Großteil der Stadt bereits mehrfach über sogar 3 Wege versorgt wird, wenn man mal das über den Funkbereich weglässt.
Bei dem Versuch eine ganz bestimmte Adresse von einem dortig wohnenden Bekannten das Problem schnell u. effizient zu klären, stellte sich die Mauschelei auf allen Ebenen heraus. Es wird nach guter alter Manier im Baugewerbe sicherlich viel geschmiert u. gemauschelt, aber wer das am Ende alle bezahlt ist wie immer klar, der arme kleine letzte in der Kette, der Kunde als Verbraucher.
Nun wird auf das hohe End-Ziel alles nur noch mit Glasfaser versucht, alles andere ist ja steinzeitliche Technik, u. koste es was es wolle u. ob das nun noch 3 Jahre dauert, interessiert dort auch niemanden.
Wofür hat denn nun die Bundesregierung damals den kühnen Plan mit der Vorgabe von glaube ich 30 MBit erkoren? Damit sie im internationalen Maßstab mit ihrem wirtschaftlich hochpotenten D-Land nicht immer einer der letzten Lichter in der EU-Statistik spielt?
Beide Verfahren, ob nun mit Förderung oder eigenwirtschaftlich haben ihre Fallstricke, nur wer kennt die hier schon .... ?
Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV)
von 2021 in Mitte 2022 endlich mal eine klare Vorgabe gemacht.
Nur wer ist denn nun dafür zuständig an seinem Wohnort dafür die Umsetzung zu gewährleisten, oder erstmal anzukurbeln?
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung denke ich doch mal, oder max. das Landratsamt? Das wäre die 1. Frage , wo es dann weiter geht mit den beiden Möglichkeiten der Umsetzung, 1x Mal über eine Förderung vom Bund u. das andere Mal über den eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Nur was machen wenn sich darum niemand kümmert oder man keine öffentliche Stelle dazu findet? Oder wie in einem speziellen Fall in Thüringen, bei dem es öffentliche Veranstaltungen gab, u. danach entschieden wurde ohne Förderungen eine mittlere Kleinstadt damit zu versorgen, ergo eigenwirtschaftlich auszubauen. Hört sich ja alles erstmal ganz gut an, nur schaut man sich dann die Umsetzung an, werden Termine bis ins Jahr 2026 herausgeschoben, obwohl ein Großteil der Stadt bereits mehrfach über sogar 3 Wege versorgt wird, wenn man mal das über den Funkbereich weglässt.
Bei dem Versuch eine ganz bestimmte Adresse von einem dortig wohnenden Bekannten das Problem schnell u. effizient zu klären, stellte sich die Mauschelei auf allen Ebenen heraus. Es wird nach guter alter Manier im Baugewerbe sicherlich viel geschmiert u. gemauschelt, aber wer das am Ende alle bezahlt ist wie immer klar, der arme kleine letzte in der Kette, der Kunde als Verbraucher.
Nun wird auf das hohe End-Ziel alles nur noch mit Glasfaser versucht, alles andere ist ja steinzeitliche Technik, u. koste es was es wolle u. ob das nun noch 3 Jahre dauert, interessiert dort auch niemanden.
Wofür hat denn nun die Bundesregierung damals den kühnen Plan mit der Vorgabe von glaube ich 30 MBit erkoren? Damit sie im internationalen Maßstab mit ihrem wirtschaftlich hochpotenten D-Land nicht immer einer der letzten Lichter in der EU-Statistik spielt?
Beide Verfahren, ob nun mit Förderung oder eigenwirtschaftlich haben ihre Fallstricke, nur wer kennt die hier schon .... ?