Die bisher publizierten Fallberichte weisen darauf hin, dass Personen mit einer unspezifischen
nasalen oder bronchialen Hyperreaktivität Symptome wie Niesreiz, Rhinitis, Hustenreiz und
Atembeschwerden entwickeln können. In der Regel handelt es sich um unspezifische Über-
empfindlichkeitsreaktionen durch eine irritative Wirkung der Emissionen, die bei Verbesserung
der arbeitshygienischen Bedingungen beherrschbar sind. Sehr selten sind in der Literatur ech-
te Allergien der Atemwege gegenüber Tonern dokumentiert worden. Die Pilotstudie der Uni-
versität Giessen hat keinen Hinweis auf eine Entzündungsreaktion der Atemwege, eine gene-
relle Entzündungsreaktion oder vermehrte Allergien bei Arbeitnehmenden ergeben, die ihre
Gesundheitsbeschwerden auf Toneremissionen zurückführen. Auch in neuster Zeit publizierte
epidemiologische Untersuchungen ergeben bezüglich Beschwerden, lungenfunktionellen Un-
tersuchungen und Mortalität keine signifikanten Unterschiede zu nicht exponierten Arbeit-
nehmenden.
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www.suva.ch/arbeitsmedizin-factsheets
Eine krebserzeugende Wirkung ist nicht ausgeschlossen, kann aber aufgrund der gegenwärti-
gen Datenlage noch nicht abschliessend bewertet werden. Vorsorgliche Massnahmen, wie sie
von der Suva und anderen Institutionen empfohlen werden, sollten deshalb eingehalten wer-
den.
Da Arbeitsplatzgrenzwerte keine sichere Grenze zwischen "ungefährlichen" und "gefährlichen"
Konzentrationen darstellen, können gesundheitliche Beeinträchtigungen – auch bei Einhalten
der Grenzwerte - nicht ausgeschlossen werden. Für diese Beschäftigten müssen individuelle
Lösungen gefunden werden. Dies sind beispielsweise eine bessere Lüftung des Büroraums
oder ein Versetzen des Druckers und/oder Kopiergerätes in einen separaten Raum. Ferner ist
- speziell bei Druckern und Tonern älterer Bauart - ein Austausch gegen ein modernes und
emissionsärmeres Gerät, der Wechsel des Tonermaterials oder der Ersatz des Laserdruckers
durch einen modernen Tintenstrahldrucker zu prüfen (Verwendung eines Geräts mit dem
Umweltzertifikat "Der blaue Engel"). Grundsätzlich ist beim Auftreten von Beschwerden auch
der Wartungszustand des Kopierers zu prüfen. Bestehen die Beschwerden nach den getroffe-
nen Massnahmen weiter, sind weiterführende arbeitshygienische und/oder arbeitsmedizini-
sche Abklärungen angezeigt