ArnyLitheman
Banned
- Registriert
- März 2010
- Beiträge
- 26
Hallo zusammen,
im März 2010 habe ich mir bei irgendeinem der autorisierten Online-Hardwarehändler für ca. 100.- Euro eine Buffalo Drivestation 3.0 USB gekauft, die auch ein halbes Jahr lang funktionierte. Vor 2 Wochen machte ich ein Update der Firmware (natürlich das offizielle von deren Supportseite) und anschließend hatte ich statt einer 1TB Festplatte nur noch ein CD-Logo mit 650 MB Größe in der Computerverwaltung...das Einrichtungsprogramm der HD erkannte die Platte nicht mehr, eine Formatierung war nicht mehr möglich.
Also die kostenpflichtige Mehrwert-Rufnummer von Buffalo angerufen, wo man mir nach aufwändigen Datenabfragen und einem eingesandten Screenshot der Computerverwaltung mitteilte, die HD wäre kaputt. Ebenso wurde der Kaufbeleg gefordert, den ich aber nicht mehr finden kann...allerdings habe ich die OVP sowie die Seriennummer.
Buffalo verweigert deshalb den Geräteaustausch und unterstellt mir damit indirekt, die Platte nicht rechtmäßig erworben zu haben. Anhand der SN kann IMHO doch nachvollzogen werden, an welchen Händler das Gerät ausgeliefert wurde?
Da die USB 3.0 Technik erst seit diesem Frühjahr verfügbar ist wird auch nicht bestritten, dass wir uns innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden müssen, aber ohne Kaufbeleg stellt man sich dort mit Verweis auf angebliche rechtlichen Gründe quer und lässt den Kunden im Regen stehen...nochmal, die HD wurde durch Buffalo selbst unbrauchbar gemacht!!!
Abgesehen davon gefällt es mir auch nicht, dass man nach dem Firmware-Update anscheinend gezwungen ist, die Platte von dem dort (ohne dass das in der Beschreibung der Firmware erwähnt wird) irreversibel eingebrannten CD-Image aus über die mitgelieferte Software zu verwalten...eine einfache Handhabung als Wechseldatenträger über Windows scheint danach gar nicht mehr möglich zu sein?
Ich habe gestern ein letztes Mal um eine kulante und unkomplizierte Lösung des Austauschs gebeten...da wird sich aber sicherlich sowieso wieder rausgeredet und hinter dem fehlenden Kaufbeleg versteckt. Weiß hier jemand einen Rat, was ich dann machen kann...habe ich tatsächlich keine Gewährleistungsansprüche unter diesen Umständen, nur weil ich keinen Kaufbeleg finde und auch nicht mehr weiß, wo ich die HD bestellt hatte?
im März 2010 habe ich mir bei irgendeinem der autorisierten Online-Hardwarehändler für ca. 100.- Euro eine Buffalo Drivestation 3.0 USB gekauft, die auch ein halbes Jahr lang funktionierte. Vor 2 Wochen machte ich ein Update der Firmware (natürlich das offizielle von deren Supportseite) und anschließend hatte ich statt einer 1TB Festplatte nur noch ein CD-Logo mit 650 MB Größe in der Computerverwaltung...das Einrichtungsprogramm der HD erkannte die Platte nicht mehr, eine Formatierung war nicht mehr möglich.
Also die kostenpflichtige Mehrwert-Rufnummer von Buffalo angerufen, wo man mir nach aufwändigen Datenabfragen und einem eingesandten Screenshot der Computerverwaltung mitteilte, die HD wäre kaputt. Ebenso wurde der Kaufbeleg gefordert, den ich aber nicht mehr finden kann...allerdings habe ich die OVP sowie die Seriennummer.
Buffalo verweigert deshalb den Geräteaustausch und unterstellt mir damit indirekt, die Platte nicht rechtmäßig erworben zu haben. Anhand der SN kann IMHO doch nachvollzogen werden, an welchen Händler das Gerät ausgeliefert wurde?
Da die USB 3.0 Technik erst seit diesem Frühjahr verfügbar ist wird auch nicht bestritten, dass wir uns innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden müssen, aber ohne Kaufbeleg stellt man sich dort mit Verweis auf angebliche rechtlichen Gründe quer und lässt den Kunden im Regen stehen...nochmal, die HD wurde durch Buffalo selbst unbrauchbar gemacht!!!
Abgesehen davon gefällt es mir auch nicht, dass man nach dem Firmware-Update anscheinend gezwungen ist, die Platte von dem dort (ohne dass das in der Beschreibung der Firmware erwähnt wird) irreversibel eingebrannten CD-Image aus über die mitgelieferte Software zu verwalten...eine einfache Handhabung als Wechseldatenträger über Windows scheint danach gar nicht mehr möglich zu sein?
Ich habe gestern ein letztes Mal um eine kulante und unkomplizierte Lösung des Austauschs gebeten...da wird sich aber sicherlich sowieso wieder rausgeredet und hinter dem fehlenden Kaufbeleg versteckt. Weiß hier jemand einen Rat, was ich dann machen kann...habe ich tatsächlich keine Gewährleistungsansprüche unter diesen Umständen, nur weil ich keinen Kaufbeleg finde und auch nicht mehr weiß, wo ich die HD bestellt hatte?