Bundesstraße - Grau / Durchgestrichenes Schild --> Geschw. aufgehoben?

S

Slim.

Gast
Hey Leute,

ich würde mal gerne wissen ob wenn auf einer Bundesstraße (B9) ein Schild steht mit Grau / Durchgestrichen, keine Zahl drinne, die Geschwindigkeit aufgehoben ist, weil ich da jetzt öfters mit 200 - 250km/h hergefahren bin und mich jetzt frage ob die da auch blitzen können ^^

Danke
 
Ja, das heißt das die Geschwindigkeitsbegrenzug wieder aufgehoben ist.
 
Okay, und da dürfen die dann nich blitzen soweit ich das richtig verstanden habe, allerdings ist die Richtgeschwindigkeit immernoch 130km/h, das heist wenn ich mehr als diese 130km/h fahre, gibts warscheinlich Stress mit der Versicherung, WENN was passiert, sonst nix... richtig?

Weil ich hab auch gehört das auf einer Bundesstraße die Geschwindigkeit nie aufgehoben wird, von daher wollte ich nachfragen...
 
Das Schild besagt, dass ab da wieder die normale max. Geschwindigkeit außerorts gilt. Und da es sich nicht um eine Autobahn handelt, sind es da max. 100km/h.

Somit können die da auch blitzen :)

MfG Campino
 
Außerorts gilt auch auf autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen (also mit bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen und min. je zwei Fahrstreifen) Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

/Edith hat das hier gefunden:
http://bundesrecht.juris.de/babrigeschwv_1978/BJNR018240978.html

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1.
auf Autobahnen (Zeichen 330),
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). 2Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380) bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber hier steht doch nirgends, dass es sich um eine autobahnähnliche Bundesstraße handelt, oder?

Und da gilt max. 100km/h.

MfG Campino
 
@PuppetMaster

Stimmt. Die Frage hatte ich in der Theorie falsch. :D
 
Campino219 schrieb:
Aber hier steht doch nirgends, dass es sich um eine autobahnähnliche Bundesstraße handelt, oder?

Ich fahr gelegentlich auf der B 9, hier im Süden ist sie durchgehend autobahnähnlich ausgebaut. :D
 
Hier die genaue Regelung nach STVO § 3:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
 
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