Einbußen für Altkunden, abgespeckte Zinsversprechen und strengere Auflagen für Unternehmen - der Bundestag hat die umstrittene Reform für Lebensversicherungen beschlossen. Die am Freitag vom Parlament mit großer Mehrheit gebilligten schwarz-roten Gesetzespläne sehen Änderungen bei der Beteiligung von Versicherungskunden an stillen Reserven vor. Zudem soll der Garantiezins für Neuverträge sinken.
Für das Paket stimmten 437 Abgeordnete, bei 47 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen. Nach dem Votum des Parlaments wird am Freitag nächster Woche auch die Zustimmung des Bundesrates erwartet. Damit könnte schon von Ende Juli an die geplante Kappung der Bewertungsreserven gelten.
In Kraft treten auch strengere Auflagen für Aktionäre wie eine Begrenzung der Dividendenausschüttung. Mit dem Maßnahmenpaket sollen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden.
Langfristige Zusagen sichern
Wesentliches Ziel ist, die langfristigen Garantie-Zusagen an alle Kunden zu sichern. Kunden, deren Vertrag bald endet oder die demnächst kündigen, sollen nicht mehr wie bislang zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden.
Die Versicherer legen Kundengelder in Wertpapieren an. Wenn der Kurs dieser Wertpapiere zum Ablauf des Vertrages höher ist, als bei Anschaffung des Wertpapieres ergeben sich die Bewertungsreserven. An diesen Bewertungsreserven aller Lebensversicherungskunden werden seit 2008 diejenigen, die eine Auszahlung erhalten zu 50 Prozent beteiligt. Diese Auszahlungsbeträge mit Bewertungsreserven werden dem gemeinschaftlichen Vermögen aller Kunden entnommen.
Vorzeitige Kündigung lohnt meist nicht
Viele Kunden, deren Lebensversicherung demnächst ausläuft, sind verunsichert und überlegen eine vorzeitige Kündigung, um noch in den "vollen" Genuss der Bewertungsreserven zu kommen. Doch ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob sich das finanziell rechnet.
Axel Weßling von der Allianz Lebensversicherung erläuterte gegenüber t-online.de: "Läuft beispielsweise eine Lebensversicherung zum 01.07.2015 aus, können erst an diesem Tag die Wertpapierkurse und somit die Bewertungsreserven ermittelt werden. Ob sich eine Kündigung also lohnt oder nicht kann daher in keinem Fall zuverlässig beantwortet werden." Die aktuellen Bewertungsreserven können Kunden beim anfordern. "Am besten man wendet sich mit seinem konkreten Anliegen an einen Vermittler oder die Zentrale des Unternehmens“, rät Weßling.
Garantiezins wird gesenkt
Außerdem wird zum 1. Januar 2015 der Garantiezins für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Dennoch bleibt die Lebensversicherung ein sicheres Vorsorgeprodukt - gerade nach der Reform.
Auch die Aktionäre von Versicherungsgesellschaften tragen ihr Scherflein. Zudem ist eine Ausschüttungssperre für Dividenden vorgesehen. Diese wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Versicherer müssen Kunden zudem stärker als bisher an Risikogewinnen beteiligen. Das sind Erträge, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherer ergeben.
Versicherer müssen auch ihre Kosten transparenter machen. Die zunächst geplante Regelung für eine zusätzliche Mitteilung der Provisionshöhe des Vermittlers ist nach Ablehnung von Experten wieder vom Tisch. Stattdessen sollen wie bei Riester-Produkten künftig die Gesamtvertriebskosten offen gelegt werden.
quelle: http://www.t-online.de/wirtschaft/a...st-reform-des-lebensversicherungssystems.html
Hallo, ich mache gerade meine zweite Ausbildung und zahle monatlich 50€. Dieser Artikel hat mich jedoch sehr erschrocken und frage mich ob es überhaupt noch Sinn macht nach diesem Beschluss weiter für das Alter zu sparren. Ich zahle zwar erst seit gut 7 Jahren diese 50€ ein, jedoch gilt dieses dicke Minus auch für meine Versicherung.
Bin echt am überlegen ob ich nicht doch lieber das ganze Beitragsfrei stellen sollte.