Bußgeld wegen fehlendem Schild an Windschutzscheibe!

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XamBonX

Commander
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Hola,

heute kam ein Bußgeldbescheid angeflogen. Ich soll doch tatsächlich Bußgeld zahlen, weil ich keinen Schild an der Windschutzscheibe dran hatte, und trotzdem in der Umweltzone am Verkehr teilgenommen habe.

Die Rede ist vom roten "2", gelben "3", grünem "4" Schild/Plakket.

Fakt ist, ich hatte den Schild in der Geldbörse, und habe es total vergessen an der neue, ausgewechselter Windschutzscheibe dranzukleben.

Also das Schild hab ich schon mit der letzter TÜV, wo ich die Windschutzscheibe auswechseln müsste, bekommen.

Was nun? Die Ordnungsamtfuzzis die hier rumbrausen in ihrem Autos und willkürlich hier und da was abfotografieren und dann Bußgeldbescheide austeilen, haben das mit sicherheit per Foto festgehalten.

Kann ich da was machen?

2 Wochen Einspruchsrecht habe ich, was mach ich denn aber? Die können ja anhand der Fotos sagen, ich hätte das noch nachträglich gemacht.

Ein Punkt in Flensburg gibt's auch noch...
 
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wieviel musste denn blechen? ich wäre damit vorsichtig, ich weiß nicht wie die rechtslage genau ist, aber ichgehe davon aus dass du verpflichtet bist, das ding nicht nur zu haben, sondern auch an deiner windschitzscheibe spazieren zu fahren..

wenn du nachweisen kannst, dass du das ding schon hattest, haste vll ne chance. aber pass bloß auf, dass du dir nciht noch mehr ärger einhandelst!
 
Wieviel tut hier nicht zur Sache. Wieso noch mehr Ärger einhandeln? Was kann noch schiefer gehen, als die Beamten auf Hochglut treiben?

Also ich will nun wirklich ungern für etwas blechen was ich nicht getan habe, und Punkte in Flensburg erst recht nicht.

Dass das Ding an der Windschutzscheibe dran muss ist mir vornhinein klar. Nur eben weil bei der letzter TÜV die Scheibe ausgewechselt worden ist, habe ich vergessen es an die neue zu kleben.

Kann doch nicht sein, dass ich nun einen Punkt bekomme und blechen muss, für etwas was ich zwar besitze aber vergessen habe. Ich bin kein Roboter...
 
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Du hast den Aufkleber nicht drann gehabt folglich ist der Bußgeldbescheit völlig korrekt, es besteht Kennzeichnungspficht in den besagten Umweltzonen, da hilft auch kein "das habe ich vergessen anzukleben"

Zahl die Strafe und finde dich damit ab das man sowas nicht vergessen sollte, du weißt ja auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" selbst wenn du die Plakette hattest.


Andererseits könntest du versuchen, die Rechnung der getauschten Scheibe Ihnen zu schicken und zu schreiben das du erst eine Plakette hattest und vergessen hast die an die neue Scheibe zu kleben vielleicht haste ja Glück.
 
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Gegen das Blechen an sich wirst Du nichts unternehmen können, denn Du warst zur Anbringung des Aufklebers verpflichtet, wenn Du entsprechende Zonen befährst, und hast dies nicht getan (die Gründe spielen hierbei keine Rolle).

Was Du aber versuchen kannst, ist gegen die Höhe des Bußgeldes sowie gegen den Punkt in Flensburg vorzugehen, und dies hat auch sehr große Aussicht auf Erfolg:

Den Punkt kassiert nämlich derjenige, der mit einem nicht für die Zone zugelassenen oder nicht entsprechend geprüften KfZ eine solche Zone befährt. Zu dem Zeitpunkt war Dein Wagen ja entsprechend geprüft und durfte die Zone befahren. Was bleibt ist also ein weit geringerer Verstoß, nämlich das Nichtanbringen des Aufklebers.

Den Nachweis, wann Du den Aufkleber erhalten hast, kannst Du auf jeden Fall führen: Dein TÜV hat dies nämlich garantiert in seinen Unterlagen. Also: Dort anrufen, kopieren lassen, Nachweis mitsamt Widerspruch an das entsprechende Ordnungsamt schicken und abwarten, was kommt. Wenn kein Erlaß des Punktes und Minderung des Bußgeldes erfolgt, ggf einen Anwalt hinzuziehen.

MfG,
Dominion1.
 
Bah! Blechen dann...danke für die fixe Antworten.
 
Wie ist Dein "Statement" zu verstehen?

Nicht blechen und den Punkt in Flensburg hinnehmen. Es sollte auf ein weitaus kleineres Bußgeld hinauslaufen, siehe oben.

Also dagegen angehen. Nur wirst Du nicht völlig bußgeldfrei davonkommen, warum auch? (Auch wenn es hart klingt ;)): Es war ja Deine Fahrlässigkeit, weshalb das Ordnungsamt überhaupt tätig geworden ist. Und die hatten nun einen Aufwand deswegen. Mit "nix" ist es da leider nicht getan ;).

MfG,
Dominion1.
 
Anrufen, Fragen, ggf. auch mal ADAC oder so anrufen?

Hast du einen Beleg dafür wann du die Umweltplakete bekommen hast?

Oftmals gibts da möglichkeiten, du wirst nicht ganz drum rum kommen, aber des öfteren reicht ein verwarnungsgeld, was geringer ist, ihren aufwand entschädigt und so, hast dann aber zumindest keinen punkt, da musst du dich aber mal bei fachleuten informieren
 
Die Erteilung einer solchen Plakette ist ein staatshoheitlicher Akt. Nicht jeder Hans und Franz darf solche Plaketten verteilen, sondern nur Personen mit entsprechender staatshoheitlicher Betrauung (also TÜV-Prüfer, auch GTÜ, Dekra, usw.). Daher bin ich mir sicher, dass die Erteilung dieser Plaketten entsprechend dokumentiert wird.

Als Betroffener kann man also bei der Stelle, an welcher die Plakette erteilt wurde, auch nachträglich einen entsprechenden Nachweis erhalten.

MfG,
Dominion1.
 
plakette nicht aufgeklebt -> schuldig

warum auch immer, das interessiert hier auch niemande... zahl die 15€ (?) strafe und nimms wie nen mann... macht doch keine sinn sich über sowas aufzuregen :rolleyes:
 
@ morphium:

Ich denke Du hast da was falsch verstanden:

Dem Threadsteller wird unterstellt (da die Beamten des Ordnungsamtes ja genau davon ausgehen mussten), dass gar keine Plakette vorhanden war. Dies stellt einen relativ schweren Verkehrsverstoß dar, der (ich habe die Liste gerade nicht vorliegen) mit hoher zweistelliger, ich glaube sogar dreistelliger Geldbuße belegt ist. Also nix mit 15 €. Bei einem so geringen Bußgeld wäre niemals ein Punkt in Flensburg fällig.

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 schrieb:
Wie ist Dein "Statement" zu verstehen?

Nicht blechen und den Punkt in Flensburg hinnehmen. Es sollte auf ein weitaus kleineres Bußgeld hinauslaufen, siehe oben.

Also dagegen angehen. Nur wirst Du nicht völlig bußgeldfrei davonkommen, warum auch? (Auch wenn es hart klingt ;)): Es war ja Deine Fahrlässigkeit, weshalb das Ordnungsamt überhaupt tätig geworden ist. Und die hatten nun einen Aufwand deswegen. Mit "nix" ist es da leider nicht getan ;).

MfG,
Dominion1.
Blechen muss ich im Endeffekt trotzdem :P. Nächste Woche mal TÜV hinfahrn und Nachweis holen...

Die Fuzzis sind nicht extra deswegen tätig geworden. Die sind nur tätig geworden, weil 1-2 Hohlbirnen von denn eine Abkürzung zum Amt über meine Straße mit ihrem Wagen nehmen. Die halten dann gern mal hier und da, so ganz willkürlich an, und verteilen hier und da mal'n Bußgeld. Ist ja deren Recht, aber die Willkür dahinter ist mal so richtig Mist.

Wenn dann aber da 1 großer LKW, 2 kleine "LKW's" und 2 normale Wagen von der Autovermiet-Firma "Eurocar" 20m um die Ecke, dann alle Parkplätze der Bewohner in der Straße wegnehmen, mehrere Tage, manchmal sogar bis zu 2 Wochen, dann tun die liebe Ordnungsamtleute nix.

Etwas mehr wie 15€ sinds schon, allerdings keine 3-Stellige Summe zum Glück :P.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dann aber da 1 großer LKW, 2 kleine "LKW's" und 2 normale Wagen von der Autovermiet-Firma "Eurocar" 20m um die Ecke, dann alle Parkplätze der Bewohner in der Straße wegnehmen, mehrere Tage, manchmal sogar bis zu 2 Wochen, dann tun die liebe Ordnungsamtleute nix.
Zahlen die keine Steuern mit denen die Parkplätze gebaut wurden? Oder sind es private Parkplätze, dann kann man sie ja entfernen lassen.
 
Die haben eigenen Parkplatz direkt am Shop, der ist aber immer überfüllt.

An meiner Straße ist ein Teil davon Privat, weil wir hier eine Bar und eine kleine Restaurant haben. Der Rest öffentlich, denke ich mal. Also wir zahlen nix in den Nebenkosten für Parkplatz oder so.

Die parken aber kreuz und quer überall und nehmen meist so 90% der Plätze ein. Was mich nicht weiter stören würde, WENN!! wir hier nicht gehbehinderte und alte Anwohner hätten die Autos besitzen.

Und die Ordnungsfuzzis tun so scheinheiling "ne, kann man nix machen, is öffentlich!". Ist eben nicht, teil davon privat. Aber bei meinem fehledem Plakett dann: "BOAH EY, DAS GEHT JA MAL GAR NET! CALL THE PRÄSIDENT! NOTSTAND AUSRUFEN!!"
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich sehe das so:

Wenn der Sachverhalt (Nachweis) mit dem Ordnungsamt geklärt ist, bleibt eine Geldbuße von dann ca. 5 - 15 € für das Nichtanbringen des Aufklebers.

Damit kann man doch leben, oder? Zumal, wie auch immer der Strafzettel an Dein Auto gekommen ist, Du ja tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Es mag für Dich ärgerlich sein, dabei erwischt worden zu sein, zumal Du ja nicht bewusst etwas Falsches getan hast, sondern es einfach nur vergessen hast. Aber dies kann halt nicht vor Strafe schützen.

Den Punkt in Flensburg sowie auch die Höhe des Bußgeldes kannst Du allerdings - wie gesagt - vermeiden.

Es ist Dir natürlich unbenommen, es einfach mal auf den Versuch ankommen zu lassen, völlig ohne Bußgeld da rauszukommen. Teile denen im Widerspruch (mit Nachweis) mit, dass Du nicht bereit bist, das Bußgeld zu zahlen, da Du tatsächlich im Besitz der Plakette warst und dies zweifelsfrei nachweisen kannst. Gib an Du hättest nur bislang versäumt, diese anzukleben. Du kannst Glück haben und der eindeutige Nachweis genügt, dass die Angelegenheit vollkommen eingestellt wird, und Du nie wieder etwas von denen hörst. Ausgehen würde ich davon jedoch nicht... .

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 schrieb:
@ morphium:
Also nix mit 15 €. Bei einem so geringen Bußgeld wäre niemals ein Punkt in Flensburg fällig.

ok, es sind keine 15€ sondern 40€... trotzdem ein lächerliches "bußgeld"... die 40€ sollte jeder autofahrer verkraften können - vorallem weil es ja seine eigene schuld ist/war
 
Für den ein oder anderen mag der Punkt in Flensburg das größere Problem darstellen ...

@Threadersteller:

Mach es so wie dominion1 es geschrieben hat.
Dabei solltest du aber zwei Dinge in deinen Kopf bekommen: Die vom Amt sind keine "Fuzzies" und machen auch nur ihren Job.
Du hast den Fehler gemacht und nicht die Jungs vom Amt.

Denn so wie du hier schreibst, kann ich mir gut vorstellen, dass Deine negative Grundeinstellung gegenüber den Ordnungshütern auch aus jeder Zeile des Widerspruches heraus triefen würde. Das würde dann die Chance auf eine Milderung der Strafe erheblich verschlechtern ...
 
@ Adam_Smith:

Völlig richtig, was Du schreibst.

Mit einer negativen Voreinstellung und einem negativen Unterton wird auch das Ergebnis sehr negativ ausfallen... .

MfG,
Dominion1.
 
Ja, keine Sorge, ich mag die Hohlbirnen net, aber mein Einspruch wird schon in vernünftigen Ton geschrieben. Ich denke aber meine Einstellung ihnen gegenüber habe ich hier schon mehr oder weniger begründet.

Ob die ihre Arbeit machen oder nicht, sehen wir jede Woche hier an unseren Privatparkplätzen. Aber egal, Montag hin zum TÜV und freundlichen :D Einspruch per Empfangsnachweis-Einschreiben hinschicken.
 
Dem Threaderstellerfuzzi wurden ausreichende Antworten gegeben. Somit kann man ja beruhigt schließen.
 
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